Der Begriff "Nachhaltigkeit" ist bereits seit Jahrhunderten in Verwendung – sie wird heute üblicherweise im Sinne der UN-Definition wie folgt verstanden: eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.[1] Häufig wird im wirtschaftlichen Kontext auch synonym von Corporate Social Responsibility (CSR) bzw. Ecological, Social and Governance (ESG) gesprochen.

Ökologische und soziale Verwerfungen der Gegenwart haben das Thema der Nachhaltigkeit zu einem Prioritären werden lassen. Die Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen geben einen globalen Rahmen für die Entwicklungen vor, die in der Gesellschaft notwendig sind, um die Lebensgrundlagen der Menschheit zu erarbeiten.

Vor allem die Politik in Europa und in anderen Rechtsordnungen ist darüber hinaus gegenwärtig bestrebt, die Grundsätze der Nachhaltigkeit in ihren Wirtschaftsordnungen zu verankern – und damit Unternehmen zum Treiber dieser Entwicklung zu machen: diese Unternehmen ökologisch und sozial schädliche Praktiken erkennen und einstellen zu lassen, umgekehrt mit ihren Produkten und Dienstleistungen aktiv zur Lösung der gesellschaftlichen Probleme der Gegenwart beizutragen.

Dabei arbeitet die Politik v.a. mit Marktmechanismen, indem die Kapitalmärkte so umgestaltet werden, dass nachhaltiges Wirtschaften belohnt und nicht nachhaltiges sanktioniert wird (z. B. über Finanzierungsmöglichkeiten und -konditionen).[2]

[1] Vgl. UN, 1987, S. 41.
[2] Vgl. Baumüller/Scheid/Needham, 2021, S. 337ff.

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