Devisentermingeschäfte zählen zu den unbedingten Termingeschäften. Ein Devisentermingeschäft lässt sich als eine vertragliche Vereinbarung zwischen 2 Partnern über die Abnahme bzw. die Lieferung eines Fremdwährungsbetrages an einem in der Zukunft liegenden Fälligkeitstag zu einem bereits heute festgelegten Wechselkurs beschreiben. Hieraus folgt, dass beim Abschluss eines Devisentermingeschäftes

  • das Volumen des Termingeschäftes,
  • der Devisenkurs am Fälligkeitstag (Terminkurs) sowie
  • der Fälligkeitstag und damit die Laufzeit

    als Parameter festzulegen sind.

Bei Devisentermingeschäften handelt es sich um außerbörsliche, so genannte Over-the-counter- (OTC-)Geschäfte, die weltweit in allen gängigen Währungen üblicherweise telefonisch oder über spezielle Computerhandelssysteme abgeschlossen werden. Im Prinzip können die Kontraktspezifikationen dabei frei vereinbart werden, allerdings haben sich in der Praxis bestimmte Standards durchgesetzt. Diese sind in Rahmenverträgen dokumentiert und sorgen für eine bessere Handelbarkeit der Kontrakte. Zu diesen Spezifikationen gehört bspw. — wie bereits erwähnt — auch die Laufzeit, die zwar individuell festgelegt werden könnte, bei der aber zum einen i.d.R. auf ganze Monate abgestellt wird und zum anderen nur für Laufzeiten bis zu einem Jahr ein liquider Markt vorhanden ist. Vertragspartner bei Devisentermingeschäften sind oftmals Kreditinstitute.

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