Die Ergebnisse der vorangehenden drei Schritte bilden die Grundlage, um das inhaltliche und prozessuale Zielbild zu definieren. Dabei sollte man immer das Zielbild im Regelprozess und nicht das erste berichtspflichtige Geschäftsjahr inkl. eventueller Phase-in-Optionen vor Augen haben. Es ist dabei als robuste Arbeitshypothese zu verstehen, das sich während der Implementierungsphase noch ändern kann. Das Zielbild sollte vor allem drei Fragen klären:

  • Welche Anpassungen an der IT-Architektur und -infrastruktur sind erforderlich, um der Fülle an quantitativen und qualitativen Informationen im Zielbild Herr zu werden?

    MVV-Erfahrung:Der im Regelfall sehr enge Zeitplan im Jahresabschluss erfordert eine weitestgehende Automatisierung, sodass sich Anpassungen an der Art und Weise der Datenerhebung, Haltung und Plausibilisierung der Daten ergeben. Entscheidend ist vorrangig die Zielarchitektur, die später realisiert werden soll.

  • Wie sieht im Zielbild die Governance aus? Welche Organisationseinheit ist hauptverantwortlich für das CSRD-Reporting, für das Datenmanagement, für das nichtfinanzielle Risikomanagement, etc.? Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang sind die entsprechenden Einheiten bei der Umsetzung einzubinden?
  • Welche Rolle spielt das CSRD-Reporting in der externen Reportinglandschaft? Welche strukturellen Änderungen am Geschäftsbericht werden angestrebt? Wann wird der bislang separate Nachhaltigkeitsbericht eingestellt?
  • Wie lassen sich die umzusetzenden Offenlegungsanforderungen sinnvoll clustern für eine weitere Bearbeitung in der Umsetzungsphase? Welche Verantwortlichkeiten und Ressourcen werden für die Umsetzung benötigt?

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