Besteht bereits ein Aufsichtsgremium, kann eine Analyse der bereits wahrgenommenen Aufgaben erfolgen. Einzelheiten mögen sich durch den Controller beeinflussen und ändern lassen, Grundsätzliches kaum. Deshalb wird die bisherige Aufgabenwahrnehmung wichtige Hinweise auf die Möglichkeiten und Grenzen innerhalb des Gremiums geben.

Sitzungsprotokolle als Informationsquelle

Wichtigste Informationsquelle werden die Protokolle der Sitzungen sein. Häufigkeit und Intensität der Veranstaltungen sowie der Kontakt mit der Unternehmensleitung lassen sich relativ einfach ermitteln. Wenn auch gelegentlich der Einwand, dass über die schriftlichen Dokumente hinaus weitergehende Schritte vorgenommen wurden, geäußert wird, sollte dieses Argument durchaus kritisch gesehen werden, da sorgfältige Arbeit auch der entsprechenden Dokumentation bedarf.

Eine konstruktive Aufgabenwahrnehmung bedingt fast zwangsläufig gelegentliche Konflikte mit der Unternehmensleitung. Hierbei wird nicht die Durchsetzung der eigenen Interessen das Ziel darstellen, sondern die gemeinsame Lösung, wobei weder die eine noch die andere Seite als Gewinner oder Verlierer erscheinen sollte.

Auf Basis dieser Informationen wird der Controller beurteilen, ob die Wahrnehmung der Aufgaben seinen Intentionen und Möglichkeiten entspricht. Der neu berufene Finance-Experten kann sich so rascher in die Arbeits- und Funktionsweise des Gremiums einfügen, herrscht hier doch ein anderer Umgang als in der aktiven Unternehmensleitung.

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