Als 2 große Gruppen ergeben sich auf der Aktivseite der Bilanz das Anlage- und das Umlaufvermögen.

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.[1]

"Dauernd" bedeutet: Sie dienen mehr als einmal dem Geschäftsbetrieb, indem sie für betriebliche Zwecke genutzt werden.[2]

Umlaufgegenstände werden hingegen nur einmal genutzt, indem sie bei der Herstellung der Erzeugnisse verbraucht werden (z. B. Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe), veräußert werden (z. B. Waren, Fertigerzeugnisse) oder sich durch laufende Geschäfte jeweils ändern (z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kassenbestand und Bestände auf Kontokorrentbankkonten).

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