Mit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine am 24.2.2022 mussten sich viele Unternehmen und deren Abschlussprüfer mit den Auswirkungen dieses Ereignisses auf die Rechnungslegung und Berichterstattung befassen. Zur Unterstützung der betrieblichen Praxis und des Berufsstands hat das IDW, wie schon zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020, bereits am 8.3.2022 einen Fachlichen Hinweis erarbeitet, in dem es vor allem um die Auswirkungen auf die seinerzeit häufig noch offene (Konzern-)Rechnungslegung zum 31.12.2021 ging.[1] Aufbauend auf diesem Fachlichen Hinweis hat das IDW weitere Aktualisierungen veröffentlicht, in denen es insbesondere um die Beantwortung von Fragestellungen i. Z. m. den Auswirkungen auf die Rechnungslegung für Stichtage nach dem Ausbruch des Krieges, also z. B. einen Zwischenabschluss zum 31.3.2022 oder einen (abweichenden) Abschlussstichtag zum 30.6. oder 31.12.2022, geht.[2]

Diese Unterscheidung war notwendig, weil der Beginn des Krieges am 24.2.2022 als wertbegründendes Ereignis beurteilt wurde und daher, bis auf die Beurteilung der Going-Concern-Prämisse und Berichterstattungspflichten bei den Ereignissen nach dem Abschlussstichtag, keine materiellen Auswirkungen auf die Rechnungslegung zum 31.12.2021 hatte. Vielmehr sind die bilanziellen Konsequenzen in der Rechnungslegung für Abschlussstichtage zu berücksichtigen, die nach dem 24.2.2022 liegen. Der nach wie vor andauernde Krieg hat bei vielen Unternehmen z. B. durch gestörte bzw. abgebrochene Geschäftsbeziehungen oder Lieferketten in die Ukraine, Russland oder Belarus, wegen stark steigender Preise z. B. für Rohstoffe oder Transportleistungen, aber auch wegen der Energiekrise durch gestiegene Energiepreise oder möglicherweise verminderte/ausbleibende Energielieferungen zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage und damit die Rechnungslegung dieser Unternehmen. Nachfolgend sollen die wichtigsten Bilanzierungssachverhalte aufgeführt und erläutert werden, bei denen derartige Auswirkungen erwartet werden können.

[1] Vgl. Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Rechnungslegung und Prüfung (idw.de) vom 8.3.2022, Abruf am 1.10.2022.
[2] Vgl. Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Rechnungslegung und Prüfung (idw.de) vom 9.8.2022, Abruf am 1.10.2022. (nachfolgend kurz: Fachliche Hinweise des IDW).

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