Das Europäische Parlament und der Rat haben am 18.6.2020 die EU-Verordnung 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 ("EU-Taxonomie- Verordnung" bzw. "EU-Taxonomie-VO") erlassen. Die Verordnung ist Teil des "Green Deal" und legt ein einheitliches Klassifizierungssystem, Begrifflichkeiten und Kriterien fest, die es Anlegern ermöglichen sollen, in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten mit erheblichen positiven Klima- und Umweltauswirkungen zu investieren.

Unternehmen, die eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung bzw. einen gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht veröffentlichen müssen, haben nach Art. 8 der EU-Taxonomie-VO in ihre nichtfinanzielle (Konzern-)Berichterstattung Angaben darüber aufzunehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten i. S. d. Verordnung einzustufen sind. Dazu müssen Nicht-Finanzunternehmen folgende Angaben machen:

  • Anteil der Umsatzerlöse, der mit Produkten oder Dienstleistungen erzielt wird,
  • Anteil der Investitionsausgaben und
  • Anteil der Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen oder Prozessen,

die jeweils mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltig i. S. d. EU-Taxonomie-VO gelten. Die inhaltliche Ausgestaltung der Kennziffern wird durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 vom 6.7.2021 präzisiert.

Durch DRÄS 12 wird in DRS 20.289a ein Verweis auf die Angabepflichten in der nichtfinanziellen Erklärung gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-VO unter Beachtung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 aufgenommen. Eine Präzisierung der Angabepflichten sieht DRÄS 12 indes angesichts des hohen Detaillierungsgrads der Vorgaben in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht vor.

Die Angabepflichten sind erstmals für die nichtfinanzielle Konzernerklärung zu beachten, die nach dem 31.12.2021 offengelegt wird.

 
Hinweis

Weiterführend zu den europäischen Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung wird auf Bilanz Check-Up 2023: Sustainability Reporting verwiesen.

 

Literaturtipp

Kirsch, Erneute Änderung des DRS 20 durch DRÄS 12, StuB 2022, S. 297 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Controlling Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge