Schreibtischkombinationsteile, die nicht fest miteinander verbunden sind, wie Tisch, Rollcontainer, Computerbeistelltisch sowie einzelne Elemente einer aus genormten Teilen zusammengesetzten und verschraubten Schreibtischkombination, sind grds. selbstständig bewertbar, jedoch nicht selbstständig nutzungsfähig.[1]

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