Neuregelung der Vorstandsvergütung soll Managergehälter deckeln

Managergehälter und Arbeitnehmerbezüge klaffen zunehmend astronomisch weit auseinander. Im Wahlkampf wird das erneut Thema. Ein Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur Deckelung der Vorstandsvergütung wird in der Koalition kontrovers diskutiert. Die CDU/CSU-Fraktion hat ein eigenes Positionspapier erarbeitet. Einen solchen Anlauf gab es schon zum Ende der letzten Legislaturperiode. 

Unbestritten sind die Vorstandsvergütungen im Verhältnis zu den Gehältern der Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren ungleich stärker angestiegen.

Das führt nicht nur im Zusammenhang mit Armutsberichten und Rentenängsten zu gesellschaftlichen Diskussionen. Auch die Gesetzgebung greift das Thema auf.

Überhöhte Managergehälter sollen gekappt werden

In den Jahren 1980 bis 1990 lag das Jahresgehalt eines Aktienvorstandes im Durchschnitt um das 15-fache höher als das eines durchschnittlichen Arbeitnehmers des gleichen Unternehmens.

  • Zehn Jahre später stieg die Differenz auf das 20-fache,
  • bis zum Jahr 2005 auf das 40-fache
  • und bis heute auf das ca. 50-fache.

Problem erkannt, aber nicht gelöst

Die Bundesregierung ist sich der Problematik seit längerem bewusst. Bereits im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2013 wurde vereinbart, für eine höhere Transparenz bei den Managergehältern zu sorgen und über die Vorstandsvergütung in der Hauptversammlung auf entsprechenden Vorschlag des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.

Zu einer Umsetzung der Koalitionsvereinbarung ist es aber bisher nicht gekommen. Die CDU wirft der SPD vor, die Umsetzung blockiert zu haben, um die gewerkschaftlich organisierten Betriebsräte in den Aufsichtsräten zu schonen.

Die SPD-Fraktion gibt Gas

Nach dem Ärger um das 16-Millionen-Euro-Jahresgehalt des zurückgetretenen VW Vorstands Martin Winterkorn und der 13-Millonen-Euro-Abfindung der ehemaligen SPD-Ministerin Christine Hohmann-Dennhardt nach ca. einem Jahr Tätigkeit bei VW möchte nun auch die SPD Flagge zeigen.

Der SPD-Vorschlag sieht vor:

  • Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit der Komplettvergütung eines Vorstandsmitglieds auf 500.000 Euro jährlich;
  • Ruhebezüge sollen nur noch bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Rentenversicherung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können;
  • der Aufsichtsrat soll eine zulässige Maximaldifferenz für das Verhältnis der Vorstandsvergütung zum durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen festlegen.

Gesetzes-Vorschlag übt indirekten Kürzungsdruck aus

Der SPD- Vorschlag enthält damit - auch wegen entstandener verfassungsrechtlicher Bedenken - zwar keine unmittelbare Deckelung der Vorstandsbezüge.

Seine Umsetzung würde aber einen erheblichen Druck in Richtung Deckelung ausüben, da ein Überschreiten der steuerlich absetzbaren Beträge unmittelbar den Gewinn eines Unternehmens schmälern würde.

Unionsfraktion erstellt ein eigenes Eckpunktepapier

Die Union ist mit dem Vorschlag der SPD in vielen Punkten nicht zufrieden. Insbesondere lehnt die Unionsfraktion eine generelle Begrenzung der Absetzbarkeit von Vorstandsgehältern ab und hält dies sogar für einen verfassungswidrigen Systembruch. Der Vorschlag des in der Unionsfraktion im Bundestag am 7. März erstmals beratenen Eckpunktepapiers sieht vor, dass

  • die Gehälter von Vorständen die überwiegend im Ausland tätig sind und dort ihr Einkommen versteuern, durch das Unternehmen im Inland nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden können;
  • der Aufsichtsrat ein System zur Vergütung der Vorstände erstellt;
  • die Hauptversammlung über die Annahme der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Vergütungssystematik entscheidet;
  • die Transparenz der Bezüge durch Aufschlüsselung der Vergütungen für den Vorstandsvorsitzenden, seinen Stellvertreter und die einfachen Vorstandsmitglieder hergestellt wird;
  • die Vorschriften des HGB zur Transparenz der Bezüge auf die drei Mitarbeiter eines Unternehmens ausgeweitet werden, die außerhalb des Vorstandes über das höchste Einkommen verfügen.
  • Minderheitsaktionären soll die Möglichkeit eingeräumt werden, in strittigen Punkten ein externes Gremium einzuschalten. Nach Vorstellung der Fraktion könnte das die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen sein. 

Noch eine Menge Fein-Tuning erforderlich

Wirtschaftsjuristen üben an den bisherigen Vorschlägen heftige Kritik.

  • U.a. wird in dem Vorhaben eine Diskriminierung der Rechtsform der AG gesehen.
  • Auch in anderen Gesellschaften, nicht zuletzt auch im öffentlich-rechtlichen Bereich, beispielsweise bei den Sparkassen, lägen die Gehälter der Unternehmensführung häufig nicht niedriger als bei den Vorständen der AG`s.
  • Unter Berücksichtigung von Bonuszahlungen und sonstigen Beteiligungen verdienen auch einige leitende Angestellte nicht weniger als gut bezahlte Vorstände.

Zur Erstellung eines tragfähigen, gemeinsamen Regierungsentwurfs dürfte daher noch einiges an Feinarbeit erforderlich sein. Ob das bis zum Ende der Legislaturperiode klappt, scheint fraglich. 


Hintergrund:

Schon 2013 verlief ein entsprechender Anlauf im Sand. Das "Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften" (VorstKoG / Aktienrechtsnovelle 2012) wurde im Bundesrat gestoppt.

Da vor der damaligen Bundestagswahl keine Zeit mehr für ein Vermittlungsverfahren blieb und Gesetzesvorhaben, die bis zum Ablauf der Wahlperiode nicht endgültig verabschiedet sind, verfallen (Diskontinuitätsgrundsatz) wurde die damalige Novelle über die Uneinigkeit der Parteien zur Makulatur.

Was war damals geplant?

Der damalige Entwurf verpflichtete den Aufsichtsrat zu verschärfter Rechenschaft und wies der Hauptversammlung eine stärkere Kontrolle über die Tätigkeit des Aufsichtsrates zu: Die Hauptversammlung sollte - so der Plan - über das vom Aufsichtsrat entwickelte Vergütungssystem jährlich ein zwingendes Votum abgeben.

Schlagworte zum Thema:  Gehalt, Vorstand, Mitarbeiterführung