Frankreich verpflichtet Unternehmen zu Korruptionsvermeidung

Ab dem 1. Juni 2017 müssen in Frankreich tätige Unternehmen ab einer bestimmten Größe ein Anti-Korruptions-Compliance Management System einführen. Das Gesetz wurde am 10. Dezember 2016 veröffentlicht. Darin sind konkrete Maßnahmen und Anforderungen aufgelistet, die die Unternehmen umsetzen müssen.

Wer ist betroffen?

Zur Einrichtung eines Anti-Korruptions-Compliance Management Systems sind Unternehmen ab einer bestimmten Größe in Frankreich verpflichtet. Das sind Unternehmen, die

  • mehr als 500 Arbeitnehmer und einen Umsatz über 100 Mio EUR haben oder
  • einem Konzern angehören, der mehr als 500 Arbeitnehmer und einen konsolidierten Umsatz über 100 Mio EUR hat und dessen Konzernzentrale sich in Frankreich befindet.

Nicht nur die juristischen Personen wie die Unternehmen, sondern auch natürliche Personen wie Geschäftsführer, Vorstände und weitere Führungskräfte sind diesbezüglich verpflichtet. Im Fall eines Verstoßes haften sie persönlich.

Welche Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung sind zu ergreifen?

Artikel 17 des Gesetzes zur Transparenzsteigerung und Korruptionsbekämpfung enthält eine genaue Liste der Anti-Korruptions-Maßnahmen und -Verfahren, die nun von den Betroffenen umgesetzt werden müssen:

  • Verhaltenskodex: Kodex mit ethischen und Anti-Korruptions-Verhaltensvorschriften für die Mitarbeiter, der in die Betriebsordnung (“Règlement intérieur“) eingefügt sein muss;
  • Internes Whistleblowing-System: Hinweisgebersystem für die Meldung von möglichen Verstößen gegen den Verhaltenskodex;
  • Risikoanalyse: Dokumentierte Analyse der Risiken in Bezug auf die Geschäftsaktivitäten und die Geographie der Märkte des Unternehmens;
  • Due Diligence Verfahren: Überprüfung des Compliance-Standes der Geschäftspartner z.B. durch Business Partner Screening Datenbanken;
  • Interne und externe Überprüfung der Buchhaltungssysteme: Check der Konten gegen eine mögliche Benutzung für Korruptionsverschleierung;
  • Schulungsprogramm: gezielte Schulung für die Mitarbeiter, die am stärksten einem Korruptionsrisiko ausgesetzt sind;
  • Disziplinarverfahren: arbeitsrechtliche Sanktionierung der Arbeitnehmer im Falle von Verletzungen des Verhaltenskodex;
  • Interne Kontrolle des Anti-Korruptions-Compliance-Management-Systems: Bewertung der implementierten Maßnahmen, um seine Anti-Korruptions-Effektivität zu checken.
Was bedeutet Règlement intérieur?
In Unternehmen ab 20 Arbeitnehmer ist eine Betriebsordnung (Règlement intérieur) gesetzlich vorgeschrieben. Nach französischem Arbeitsrecht legt der Arbeitgeber in dieser Betriebsordnung präzise Regeln zur Hygiene, Sicherheit und Disziplin sowie Disziplinarmaßnahmen (Sanktionen) für den Fall von Verstößen fest.

Welche Behörde führt Kontrollen durch und verhängt Sanktionen?

Die Einhaltung der Anti-Korruption Präventionspflicht wird von der neuen „Agence Française Anti-Corruption (AFAC)“ überwacht und gewährleistet. Die AFAC, die dem Justiz- und Finanzministerium angegliedert ist, ersetzt ihren Vorgänger, den „Service Central de Prévention de la Corruption“. Sie erhält ein erhöhtes Budget, mehr Personal und erweiterte Handlungskompetenzen gegenüber Unternehmen und auch öffentlichen Institutionen.

Für die Überprüfung eines Anti-Korruptions-Compliance Management Systems ist die AFAC befugt, alle Geschäftsdokumente anzufordern, eine Ermittlung vor Ort durchzuführen und alle erforderlichen Personen zu befragen.

Wenn Unternehmen die oben gelisteten Anti-Korruptions-Compliance Verpflichtungen nicht einhalten, werden von der AFAC Sanktionen verhängt. Die Sanktionen sind abgestuft: Sie reichen von einer einfachen Abmahnung bis zu Geldstrafen in Höhe von 200.000 EUR für Geschäftsführer und bis zu 1 Mio EUR für Unternehmen.

Da der Verstoß auf Kosten des Unternehmens von der AFAC veröffentlicht werden kann, drohen zudem Reputationsschäden. Wenn das Unternehmen die Zusatzstrafe zur Einführung eines Anti-Korruptions-Compliance Systems nicht erfüllt, drohen den Vertretern des Unternehmens Gefängnisstrafen von bis zu 2 Jahren und/oder Geldstrafen in Höhe von 30.000 EUR.

Möglichkeit der Vereinbarung im öffentlichen Interesse

Wie die USA und Großbritannien hat Frankreich mit der Einführung des zwischen einem Unternehmen und der Staatsanwaltschaft vereinbarten „Convention judiciaire d‘intérêt public (CJIP) (Verständigung im öffentlichen Interesse) eine Art von „Deferred Prosecution Agreement“ geschaffen.

Mit dem CJIP vermeidet das Unternehmen ein Schuldanerkenntnis und eine Verurteilung. Die Strafe kann max. 30% des durchschnittlich in den letzten 3 Jahren erzielten Konzernumsatzes betragen. Das Unternehmen hat danach max. 3 Jahre, um ein Anti-Korruptions-Compliance Management System einzuführen.

Was soll letztlich beachtet werden?

Sapin II bringt auch weitere wichtige Veränderungen, die von Unternehmen und ihren Vertretern zu berücksichtigen sind wie z.B.

Vereinfachte Verfolgung von Korruptions- und Bestechungsdelikten auch im Ausland (Extraterritorialität)

Einige Verfahrenshindernisse der französischen Staatsanwaltschaft werden abgeschafft, welche die Verfolgung solcher Delikte im Strafrecht beschränkte wie z. B. die Notwendigkeit, dass die Straftaten im Land der Tat durch die lokalen Behörden geahndet werden.

Mit diesem System können nun ausländische Unternehmen, die in Frankreich tätig sind, für im Ausland verübte Korruptions- und Bestechungsdelikte vor einem französischen Gericht einfacher verfolgt werden. Es betrifft auch ausländische natürliche Personen wie die ausländischen Führungskräfte französischer Unternehmen und nicht mehr nur die französischen Staatsbürger, wie es bisher der Fall war.

Neue Pflicht zur Umsetzung eines Whistleblowing-Verfahrens und Schutz von Whistleblowern

Obwohl Whistleblowing wegen Angst vor Misstrauen und Ablehnung von Denunziation ein heikles Thema bleibt, hat Sapin II die Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern verpflichtet, ein Hinweisgeberverfahren einzuführen. Zudem wurde der Schutz der Whitleblower (z.B. vor Sanktionen; Kündigung, Ausschluss von Bewerbungsverfahren) verstärkt.

Ablauf und Hintergrund der neuen Gesetzgebung

Das „Gesetz zur Transparenz, zum Kampf gegen die Korruption und zur Modernisierung des Wirtschaftslebens“ wurde am 10. Dezember 2016 nach einer umstrittenen Verabschiedungsrunde zwischen der Nationalversammlung und dem Senat im öffentlichen legislativen Amtsblatt von Frankreich veröffentlicht.

Damit ist die Einführung eines Anti-Korruptions-Compliance Management Systems für Unternehmen in Frankreich ab 1. Juni 2017 verbindlich. Das Gesetz basiert auf einer Initiative der französischen Regierung, insbesondere des Finanz- und Wirtschaftsministers Michel Sapin – daher der Kurzname „Sapin II“ – und hat damit das französische Anti-Korruptionsrecht revolutioniert. Nach den USA mit dem FCPA (1977) und Großbritannien mit dem UK Bribery Act (2010) wollte Frankreich nun auch aktiver gegen internationale Korruption vorgehen. Mit Sapin II ist dieser Wille eine konkrete Handlung geworden.

Ein Grund für das verstärkte Engagement von Frankreich in der internationalen Korruptionsbekämpfung dürfte auch in der schlechten Platzierung im Corruption Perceptions Index von Transparency International im Jahr 2015 zu suchen sein. Damals belegte Frankreich Platz 23 gleichauf mit den Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) hinter Katar, Chile und Estland. Im Index Jahr 2016 erreichte Frankreich den selben Platz. Deutschland bleibt auf Platz 10.

Schlagworte zum Thema:  Korruption, Code of Conduct