Erfassung von Gesundheitsdaten bleibt umstritten

Fitness-Apps und Armbänder zur permanenten Erfassung von Gesundheitsdaten sind längst im Alltag angekommen und viele Krankenkassen bezuschussen bereits die Anschaffung solcher Lösungen oder stellen andere Vergünstigungen in Aussicht. Im Hinblick auf den Datenschutz bleiben hier jedoch noch viele Fragen offen.

Der Trend zur permanenten Überwachung der eigenen Körperdaten ist scheinbar unaufhaltsam. Nicht nur Privatversicherungen unterstützen die Entwicklung zur Selbstüberwachung durch Kostenbeteiligungen, auch gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Anschaffungskosten oder belohnen die Nutzung durch Prämien oder andere Boni.

Digitaler Kodex für gespeicherte Gesundheitsdaten?

Auf einer Veranstaltung des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit (DIVSI) diskutierten jetzt Fachleute die Frage, ob es angesichts dieser Entwicklung einen neuen digitalen Kodex braucht, um die dieser Entwicklung gerecht zu werden.

Während viele Nutzer von Fitess-Armbändern und anderen Wearables diese Geräte und Apps nutzen wollen, um ihre sportliche Leistungsfähigkeit und ihren Gesundheitszustand zu verbessern, befürchten Kritiker der Selbstüberwachung einen wachsenden Druck auf alle Bürger, sich diesem Trend anzuschließen, um nicht erhebliche Nachteile, etwa in Form deutlich erhöhter Versicherungsbeiträge, hinnehmen zu müssen. Ungeklärt ist derzeit auch die Frage, wer die hier gesammelten Daten nutzen darf und zu welchen Zwecken diese Daten verwendet werden dürfen.

„Gläserner Patient oder Revolution in der Gesundheitsvorsorge“

Auf einer Podiumsdiskussion unter dem Titel „Gläserner Patient oder Revolution in der Gesundheitsvorsorge“ stießen Befürworter und Gegner dieser Entwicklung aufeinander, ohne dass es dabei zu einem Konsens kam. So verwiesen etwa die Anbieter derartiger Lösungen auf den erheblichen Nutzen und führten etwa das Beispiel eines Sportlers an, dessen lebensbedrohlicher Zustand durch den Pulsmesser einer Apple Watch rechtzeitig erkannt werden konnte. Andererseits warnten die Teilnehmer auch vor einer Ausgrenzung solcher Versicherter, die nicht auf diese Hilfsmittel zugreifen wollen.

Datenschützer sehen Klärungsbedarf

In der Diskussion wies der ehemalige Datenschutzbeauftragte Peter Schaar allerdings auch auf die bislang unzureichenden Datenschutzbestimmungen hin. So kämen fast alle Wearables derzeit noch mit einer „Blankoscheck-EULA“ daher, bei der sich die Hersteller bereits beim Verkauf eines Gerätes sämtliche Nutzungsrechte an den Daten einräumen lassen.