SiGePlan: Bedeutung und Mindestinhalte

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) dient dem koordinierten Zusammenwirken mehrerer Arbeitgeber bei der Realisierung von Bauvorhaben. Was muss alles rein in den SiGePlan?

Die Erstellung des SiGePlans ist Aufgabe des Koordinators nach Baustellenverordnung und hat während der Planung der Ausführung zu erfolgen. Der Plan muss vor der Eröffnung der Baustelle vorliegen.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - zentrales Werkzeug auf Baustellen

Der SiGePlan ist das zentrale Werkzeug des Koordinators in dem er die Maßnahmen zum arbeitsschutzbezogenen Zusammenwirken der beteiligten Arbeitgeber dokumentiert, die er geplant und ergriffen hat. Gleichzeitig schafft der Koordinator damit auch einen schriftlichen Nachweis seiner Tätigkeit gegenüber seinem Bauherrn bzw. Auftraggeber.

Arbeitsschutzpflichten bleiben erhalten

Die beauftragten Arbeitgeber und sonstigen Personen werden durch die Festlegungen im SiGePlan in keiner Weise von ihren Pflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz und anderen für sie zutreffenden Arbeitsschutzbestimmungen entbunden. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung, zur Unterweisung, zur Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge u. a. bleiben von der SiGe-Planung des Koordinators unberührt.

Mindestinhalte des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans

Die in der Baustellenverordnung sehr knapp beschriebenen Inhalte eines SiGePlans reichen in der Praxis nicht aus, um die Maßnahmen zu dokumentieren, die für mehrere Unternehmer relevant sind oder die der einzelne Unternehmer alleine nicht ergreifen kann. Welche weiteren Inhalte im SiGePlan zu berücksichtigen sind lesen Sie hier.