Sicherheitsbeauftragte: Wieviele braucht ein Unternehmen?

Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitgeber bei der Unfallverhütung und Vermeidung von Berufskrankheiten. Sie kennen sich im Betrieb aus, kennen die Kollegen und wissen, wo es gefährlich werden könnte. Jedes Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten muss Sicherheitsbeauftragte haben. Je größer der Betrieb desto mehr. Doch wie viele genau?

Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten (SIB) hängt aber nicht nur von der Zahl der Beschäftigten ab. Weitere Kriterien sind die Situation vor Ort, z. B. ob mit gefährlichen Stoffen hantiert oder ob im Schichtbetrieb gearbeitet wird. Es kann auch bei weniger als 20 Mitarbeitern Sinn machen, Sicherheitsbeauftragte zu benennen und zu befähigen.

Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten

Laut DGUV-Vorschrift 1 hängt die Anzahl ab von

  • der bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahr,
  • der räumlichen,
  • zeitlichen und
  • fachlichen Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten sowie
  • der Anzahl der Beschäftigten.

Kostenloses Tool der VBG: der SIB-Rechner

Die VBG hat für ihre Mitglieder mit dem SIB-Rechner ein neues und kostenloses Tool herausgebracht, mit dem sich schnell und sicher berechnen lässt, wie viele Sicherheitsbeauftragte das Unternehmen braucht.

Einzeln aufgeführt sind beim Rechner die Branchen, die von der üblichen Empfehlung abweichen wie

  • Keramische und Glasindustrie,
  • Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr,
  • Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin,
  • gewerbsmäßige Arbeitsüberlassung,
  • Reinigung von Verkehrsmitteln,
  • Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen sowie
  • Betriebe von botanischen und zoologischen Gärten sowie Naturparks.

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