Bereits bei der Auswahl auf Sicherheit und Gesundheit achten
Ob Hammer oder Bohrmaschine, Drucker oder Gabelstapler – wer für die Beschaffung neuer Arbeitsmittel verantwortlich ist, hat die Pflicht, auf die Sicherheit am Arbeitsplatz zu achten. Bevor es ans Auswählen und Bestellen geht, sollten deshalb unter anderem folgende Punkte geklärt sein:
- Wo wird das Arbeitsmittel eingesetzt?
- Wer arbeitet damit?
- Welche Arbeiten werden damit durchgeführt?
- Wie häufig wird das Gerät genutzt und wie häufig müssen Wartungen stattfinden?
- Müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen erfolgen, wenn das Arbeitsmittel eingesetzt wird?
- Müssen die Beschäftigten bei Tätigkeiten mit dem Arbeitsmittel persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen?
Vor dem Kauf die Bedienungsanleitung lesen
Zusätzliche Kosten verbergen sich aber nicht nur in Wartungen oder notwendigen Schutzausrüstungen, sondern entstehen oft bei Fehlkäufen. Eine falsche Auswahl kann zum Beispiel das Gesundheitsrisiko der Beschäftigten erhöhen und Krankheitskosten erzeugen. Gute Arbeitsmittel sind sicher und schonen die Gesundheit.
Neben offensichtlichen wirtschaftlichen Kriterien ist der Sicherheitsaspekt ausschlaggebend, wenn Arbeitsmittel angeschafft werden sollen. So ist es sinnvoll, sich bereits vor dem Kaufentscheid mit der Bedienungsanleitung auseinander zu setzen und anhand dieser abzuwägen, ob das Produkt für den betriebsbedingten Arbeitsprozess das richtige ist.
Auswahl der Arbeitsmittel bei der Arbeitsvorbereitung
Aber auch bei jeder Arbeitsvorbereitung muss entschieden werden, welches Arbeitsmittel zum Einsatz kommen soll. Die Beschäftigten sind über mögliche Gefahren zu unterrichten und im sicheren und gesundheitsgerechten Umgang damit zu schulen.
Arbeitgeber trägt Verantwortung
Für die Arbeitsmittel ist laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) der Arbeitgeber zuständig. Wer bei der Auswahl umsichtig vorgeht, gewinnt letztendlich immer: gesunde Mitarbeiter, bessere Produktqualität, langfristige Wettbewerbsfähigkeit.
Ausführlichere Informationen lesen Sie im Bericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) „Auswahl von Arbeitsmitteln – Stand der Technik zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung“.
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