Ergonomische Gestaltung in Leitwarten ist mangelhaft
Wenn man sich einen Arbeitsplatz in einer Leitwarte etwa in einer Schleuse oder in einem Stahlwerk anschaut, hat das wenig mit einem klassischen Ein-Mann-Arbeitsplatz mit Computer und Bildschirm zu tun.
In einer Leitwarte gehören zum Arbeitsplatz mehrere Monitore und immer häufiger Großbildtechnik. Den Arbeitsplatz selbst teilen sich häufig mehrere Personen im Schichtdienst. Schon hier zeigt sich, dass die Bedingungen anders sind als in einem Büro und dass dies bei den Vorgaben zu berücksichtigen ist.
Leitwarten mit Mängeln
Im Studienbericht „Bildschirmarbeit in Leitwarten − Handlungshilfen zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen nach der Bildschirmarbeitsverordnung“ gibt es umfassende Informationen über ein Forschungsprojekt in 24 Leitwarten. In keiner waren die Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung vollständig umgesetzt. Mängel wurden bei den Untersuchungen in unterschiedlichen Bereichen gefunden. Auffällig waren unter anderem schlechte Lichtverhältnisse oder das Nichteinhalten von Arbeitspausen.
Was Mängel mit menschlichem Versagen zu tun haben
Mängel, wie sie vorgefunden wurden, können sich auf die Leistungsfähigkeit der Leitwarte negativ auswirken und so die Sicherheit gefährden. Bei einem Störfall heißt es dann allerdings nur: menschliches Versagen.
Checkliste zur Umsetzung der Bildschirmarbeitsverordnung
Wie so oft ist auch in den Leitwarten die technische Entwicklung rasant. Kaum hinterher kommt da die Umsetzung von ergonomischen oder sicherheitsrelevanten Aspekten. Konkret kann es sich dabei um so einfache Dinge wie die Schriftgröße auf einem Bildschirm handeln oder die Möglichkeit, Daten eindeutig eingeben zu können.
Mit Hilfe der Checkliste in dem Bericht lässt sich in der Leitwarte ermitteln, ob sie die notwendigen Anforderungen an einen Bildschirmarbeitsplatz erfüllt. Die Fragen berücksichtigen die spezifischen Gegebenheiten eines Bildschirmarbeitsplatzes in einer Leitwarte.
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