Bild 3 Moderner Leitstand einer komplexen Anlage der Hüttenindustrie
Rechtliche Grundlagen
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Durch zunehmende Automation konzentriert sich die Arbeit an komplexen, verketteten Anlagen der Hüttenindustrie vermehrt auf ständige Arbeitsplätze mit Steuer-, Kontroll- und Überwachungstätigkeiten in Leitständen, Messwarten und Steuerständen.
Dies bewirkt eine immer höhere Verantwortung des Einzelnen für den Produktionsprozess. Fehlbedienung kann zu hohen Sach- und schwerwiegenden Personenschäden führen. Es ist daher auf optimale Arbeitsbedingungen für das Bedienpersonal zu achten, damit sichere Produktionsbedingungen gewährleistet werden. Auch für die unmittelbare Umgebung ist eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen.
Gefährdungen |
Maßnahmen |
Zu 1. Gefährliche Umgebung Leitstände sowie deren Zu- und Abgangswege müssen gegen auftretende Gase, Flammen, feuerflüssige Massen und anderes Material besonders geschützt sein, wenn sie nicht in einem sicheren Abstand angeordnet sind. Wenn Chargier- oder Abstichvorgänge beobachtet werden sollen oder der Leitstand sich in unmittelbarer Nähe eines metallurgischen Aggregats (Ofen, Gießanlage) befindet, sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. So können Panzerverglasung, Drahtgitter oder verfahrbare Panzerplatten für die Fenster sowie die Panzerung des gesamten Leitstandes notwendig sein. Bei der Belüftung ist darauf zu achten, dass die Filter der Klimaanlage entsprechend geeignet sind. Eine ausreichend stabile Konstruktion, eventuell mit Abweisvorrichtungen, wie Poller oder Ähnlichem, und gegebenenfalls ein Überfahrverbot für Krane mit Lasten sind ebenso erforderlich. Flucht- und Rettungswege müssen ausreichend dimensioniert sein, in ausreichender Anzahl (gemäß Gefährdungsbeurteilung) vorhanden sein, und in einen gesicherten Bereich führen. Sie müssen ständig freigehalten werden (siehe auch ASR A2.3. Fluchtwege Punkt 4 (5) sowie Kapitel 3.4 "Wege und Arbeitsbereiche im Betrieb"). |
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Zu 2. Physikalische Einwirkungen Die Leitstände sind lärm- und vibrationsgeschützt (schwingungsentkoppelt) auszuführen. Wegen der hohen geistigen Beanspruchung sind maximale Beurteilungspegel von 55 dB (A) anzustreben. Dies kann auch nachträglich durch besondere Dämmung und durch den Einbau von Doppeltüren (Schleusen) erzielt werden. Nähere Informationen zum Thema Einwirkungen elektromagnetischer Felder (EMF) sowie deren Beurteilung bieten die entsprechende DGUV Vorschrift 15 und 16 und die DGUV Information 203-026. |
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Zu 3. Ergonomische Grundanforderungen Leitstände sollen den ergonomischen Grundsätzen nach DIN EN ISO 6385 und DIN EN ISO 11064 entsprechen. Für die Arbeit in Leitständen gelten analog die Regeln für Bildschirmarbeitsplätze. Bei der Sicht nach draußen ist direkte Blendung zu vermeiden, eventuell ist die Verglasung anzupassen oder externe Lichtquellen müssen verändert werden. Um die Blendung durch interne Lichtquellen im Leitstand zu minimieren, ist eine dimmbare Beleuchtung empfehlenswert. Flachbildschirme sind unempfindlich gegen Verzerrungen durch EMF und sollten daher alte Monitore ersetzen. Die Anzahl sollte auf ein möglichst geringes Maß beschränkt sein. Grundsätzlich ist auf ein gesundes Raumklima zu achten. In vielen Bereichen ist daher eine Klimatisierung der Leitstände unumgänglich. Zugluft und Tabakrauch sind zu vermeiden. Da es sich um eine vorwiegend sitzende Tätigkeit hand... |
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