Bild 3 Moderner Leitstand einer komplexen Anlage der Hüttenindustrie

Rechtliche Grundlagen

  • Arbeitsstätten-Verordnung
  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"
  • DGUV Vorschrift 15 und 16 "Elektromagnetische Felder"
  • DGUV Vorschrift 33 "Stahlwerke"
  • DGUV Vorschrift 35 "Hochöfen und Direktreduktionsschachtöfen"

Durch zunehmende Automation konzentriert sich die Arbeit an komplexen, verketteten Anlagen der Hüttenindustrie vermehrt auf ständige Arbeitsplätze mit Steuer-, Kontroll- und Überwachungstätigkeiten in Leitständen, Messwarten und Steuerständen.

Dies bewirkt eine immer höhere Verantwortung des Einzelnen für den Produktionsprozess. Fehlbedienung kann zu hohen Sach- und schwerwiegenden Personenschäden führen. Es ist daher auf optimale Arbeitsbedingungen für das Bedienpersonal zu achten, damit sichere Produktionsbedingungen gewährleistet werden. Auch für die unmittelbare Umgebung ist eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen.

Gefährdungen
 

1.

Gefährliche Umgebung

Leitstände, Messwarten und Steuerstände und deren Zugänge befinden sich oft in einer gefährlichen Umgebung. Aufgrund der metallurgischen Prozesse muss mit Gefährdungen durch feuerflüssige Massen, Gase, Explosionen und durch andere Materialien (z. B. Zuschläge, Beschickungsgut) gerechnet werden. Ebenso kann das Bedienpersonal gefährdet werden, wenn der Leitstand durch Krane und deren Lasten sowie Fahrzeuge (Stapler) angefahren wird.

 

2.

Physikalische Einwirkungen

Wegen der hohen geistigen Beanspruchung muss besonders auf Lärm und Vibrationen geachtet werden, die sich an den Anlagen nicht immer vermeiden lassen. Laute Geräusche können die Kommunikation und Informationsweitergabe stören, so dass es zu Fehlbedienungen kommen kann.

Mit dem Auftreten von elektromagnetischen Feldern (EMF) ist besonders an elektrometallurgischen Anlagen zu rechnen (siehe Kapitel 3.6.4, DGUV Vorschrift 15 und 16 "Elektromagnetische Felder").

 

3.

Ergonomische Mängel

Bei der Bildschirmarbeit und der Beobachtung von Prozessen und Arbeitsvorgängen müssen Ihre Beschäftigten anspruchsvolle Sehaufgaben bewältigen.

Auftretende Konzentrationsmängel, bedingt durch eine ungeeignete Arbeitsumgebung (unzureichende ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen), und schlechte Raumbedingungen (Temperatur, Luftqualität usw.) können schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Maßnahmen
 

Zu 1.

Gefährliche Umgebung

Leitstände sowie deren Zu- und Abgangswege müssen gegen auftretende Gase, Flammen, feuerflüssige Massen und anderes Material besonders geschützt sein, wenn sie nicht in einem sicheren Abstand angeordnet sind. Wenn Chargier- oder Abstichvorgänge beobachtet werden sollen oder der Leitstand sich in unmittelbarer Nähe eines metallurgischen Aggregats (Ofen, Gießanlage) befindet, sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. So können Panzerverglasung, Drahtgitter oder verfahrbare Panzerplatten für die Fenster sowie die Panzerung des gesamten Leitstandes notwendig sein.

Bei der Belüftung ist darauf zu achten, dass die Filter der Klimaanlage entsprechend geeignet sind.

Eine ausreichend stabile Konstruktion, eventuell mit Abweisvorrichtungen, wie Poller oder Ähnlichem, und gegebenenfalls ein Überfahrverbot für Krane mit Lasten sind ebenso erforderlich.

Flucht- und Rettungswege müssen ausreichend dimensioniert sein, in ausreichender Anzahl (gemäß Gefährdungsbeurteilung) vorhanden sein, und in einen gesicherten Bereich führen. Sie müssen ständig freigehalten werden (siehe auch ASR A2.3. Fluchtwege Punkt 4 (5) sowie Kapitel 3.4 "Wege und Arbeitsbereiche im Betrieb").

 

Zu 2.

Physikalische Einwirkungen

Die Leitstände sind lärm- und vibrationsgeschützt (schwingungsentkoppelt) auszuführen. Wegen der hohen geistigen Beanspruchung sind maximale Beurteilungspegel von 55 dB (A) anzustreben. Dies kann auch nachträglich durch besondere Dämmung und durch den Einbau von Doppeltüren (Schleusen) erzielt werden.

Nähere Informationen zum Thema Einwirkungen elektromagnetischer Felder (EMF) sowie deren Beurteilung bieten die entsprechende DGUV Vorschrift 15 und 16 und die DGUV Information 203-026.

 

Zu 3.

Ergonomische Grundanforderungen

Leitstände sollen den ergonomischen Grundsätzen nach DIN EN ISO 6385 und DIN EN ISO 11064 entsprechen.

Für die Arbeit in Leitständen gelten analog die Regeln für Bildschirmarbeitsplätze. Bei der Sicht nach draußen ist direkte Blendung zu vermeiden, eventuell ist die Verglasung anzupassen oder externe Lichtquellen müssen verändert werden. Um die Blendung durch interne Lichtquellen im Leitstand zu minimieren, ist eine dimmbare Beleuchtung empfehlenswert.

Flachbildschirme sind unempfindlich gegen Verzerrungen durch EMF und sollten daher alte Monitore ersetzen. Die Anzahl sollte auf ein möglichst geringes Maß beschränkt sein.

Grundsätzlich ist auf ein gesundes Raumklima zu achten. In vielen Bereichen ist daher eine Klimatisierung der Leitstände unumgänglich. Zugluft und Tabakrauch sind zu vermeiden.

Da es sich um eine vorwiegend sitzende Tätigkeit hand...

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