Unwetter: Trotz Sturmschäden arbeiten gehen

Viele Schüler haben sich nach dem Pfingstunwetter über einen zusätzlichen Ferientag gefreut. Bei den Arbeitnehmern sah das anders aus. Denn sie haben von ihren Chefs nicht frei bekommen. Und einfach zu Hause bleiben, nur weil die Straßenbahn nicht fährt, das geht nicht.

Sicher werden Arbeitgeber Verständnis zeigen, wenn Mitarbeiter durch ein Unwetter geschädigt wurden und Unterstützung brauchen. Doch die Produktion stoppen oder das Amt verschlossen lassen, weil die Mitarbeiter nicht zur Arbeit kommen, das können sie nicht. Und so ist es am besten, gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Abklären, welche Alternativen es bei Unwetter gibt

Was nicht geht: Nicht zur Arbeit zu erscheinen, weil der Keller voll Wasser oder die Straße durch Bäume blockiert ist, die Bahn nicht fährt oder die Staus zu lang sind. Jeder Arbeitnehmer muss als Erstes für sich abklären, ob es andere Möglichkeiten gibt, wie er zu seiner Arbeitsstelle gelangen kann. Der Weg zur Arbeit kann dann schon auch länger dauern. Und das kann auch heißen: früher aufzustehen und wesentlich später wieder zu Hause zu sein als an „normalen“ Tagen.

Bei Sturmschäden mit Schienenersatzverkehr, Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit

Zu prüfen ist auch, ob man statt mit dem Auto oder der Bahn etwa mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit gelangen kann. In Großstädten wird z. B. Schienenersatzverkehr eingesetzt, wenn es auf der Bahnstrecke zu Störungen kommt. Das sind meistens Busse, können aber auch Taxis sein, wie etwa nach Pfingsten für die Strecke Köln – Düsseldorf.

Bei Verspätung umgehend die Firma informieren

Wer sich rechtzeitig auf den Weg gemacht hat und trotzdem nicht pünktlich ankommen kann, sollte sich umgehend mit seiner Firma in Verbindung setzen und seinen Arbeitgeber darüber informieren und das weitere Vorgehen – Weiterfahrt oder Heimfahrt – absprechen.

Auch bei Unwetter gilt: wer Alternativen nicht nutzt, riskiert eine Abmahnung

Stellt sich heraus, dass es sehr wohl Möglichkeiten gegeben hätte, zur Arbeitsstelle zu gelangen, und wurden diese nicht genutzt, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer deshalb abmahnen. Um das zu vermeiden, sollte man sich ausführlich informieren und, wenn sich keine Lösung abzeichnet, immer sofort mit dem Unternehmen kommunizieren.