Vor jedem Tauchgang mit Tauchtiefen über 10 m und bei Arbeiten mit besonderen Erschwernissen muss der Tauchereinsatzleiter einen Tauchplan aufstellen, der folgendes enthält (§ 16 DGUV-V 40):

  • eine Luftmengenberechnung,
  • die Tauchtiefe,
  • Beginn und Ende des Tauchgangs,
  • die Austauchstufen mit den zugehörigen Haltezeiten.

Der Taucher muss jeden Tauchgang täglich in sein "Taucher-Dienstbuch" eintragen. Der Tauchereinsatzleiter muss besondere Vorkommnisse bei Tauchereinsätzen ebenfalls in das "Taucher-Dienstbuch" eintragen.

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