Häufig kommt es vor, dass Mitarbeiter einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen eher skeptisch gegenüberstehen. Hinter solchen Sätzen wie "Das geht meinen Arbeitgeber doch gar nichts an, was in meinem Kopf vor sich geht" steckt das Unbehagen und die Angst, dass der Arbeitgeber sich in so etwas Persönliches wie die eigene Psyche "einmischen" möchte.

 
Wichtig

Nur die psychischen Belastungen bei der Arbeit werden erfasst

Es ist wichtig, den Kollegen von vornherein zu verdeutlichen, dass ausschließlich die Belastung bei der Arbeit an einem bestimmten Arbeitsplatz erfasst werden soll. Es werden nie Belastungen eines einzelnen Mitarbeiters erhoben.

Deshalb sorgen Sie im Vorfeld einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen immer für Transparenz. Nur dann sind Ihre Daten und Ergebnisse auch verlässlich und spiegeln die Realität wieder.

Über folgende Punkte sollten Sie im Sinne der Transparenz und Mitarbeiterbeteiligung Auskunft geben:

  • Wer ist an der Auswahl eines Instrumentes beteiligt?
  • Welche Abteilungen bzw. Gruppen werden zu einer "Jobfamilie" zusammengefasst?
  • Welche Instanz im oder außerhalb des Unternehmens führt die Befragung durch?
  • Wie ist der zeitliche Ablauf der Befragung geplant?
  • Wie sind die Daten während des Prozesses geschützt?
  • Wer erhält die Ergebnisse, in welcher Ausführlichkeit und Körnung?
  • Wer ist verantwortlicher Ansprechpartner, wenn es mit dem Befragungsinstrument Probleme gibt?
  • Wie ist jeder einzelne Mitarbeiter davor geschützt, dass aus dem Fragebogen auf ihn geschlossen werden kann?
  • Was geschieht mit den Ergebnissen – wie werden die Mitarbeiter über die Ergebnisse informiert?
  • Wer kümmert sich im Nachgang darum, dass bei Handlungsbedarf entsprechende Maßnahmen ergriffen und auch professionell umgesetzt werden?

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