Die Hängeleiter (s. Abb. 2) ist eine Weiterentwicklung der Anlegeleiter zum Einhängen an ihrer Verwendungsstelle. Hängeleitern werden häufig bei Wartungs- und Montagearbeiten an Freileitungsmasten in Verbindung mit Mastleitern eingesetzt. Aufgrund der enormen Höhe, in der Hängeleitern verwendet werden, sind – auf dem Weg dorthin über Mastleitern sowie auf der Hängeleiter selbst – stets Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (Steigschutzeinrichtungen nach EN 353) zu benutzen.

Abb. 2: Hängeleiter beim Einsatz in einem Freileitungsmast[1]

An den oberen Holmenden des Leiterteiles sind große Haken mit Sicherungsketten angebracht. Damit kann die Hängeleiter an Quertraversen von Freileitungsmasten eingehängt und gegen unbeabsichtigtes Ausheben gesichert werden. Nach § 27 der mittlerweile von allen Unfallversicherungsträgern zurückgezogenen UVV "Leitern und Tritte" (BGV D36) muss die Hängeleiter auch gegen Pendeln gesichert sein. Dies wird in der Praxis durch 2 an den unteren Holmenden befestigten und mit festen Bauteilen verspannten Seilen oder Ketten erreicht. Eine Norm für Hängeleitern existiert nicht, sodass die in der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschrift BGV D36 genannten Vorschriften sowie die in der Norm EN 131 Teil 2 für den Leiterteil enthaltenen Anforderungen die Basis für Beurteilungsgrundsätze darstellen, z. B. der "Prüfgrundsätze von Hängeleitern" (GS-HL-24) der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle "HL".

[1] Quelle: Günzburger Steigtechnik

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