Für Schutzsysteme ist zu beachten, dass die speziellen Eigenschaften von Gas-Luft- und Staub-Luft-Gemischen berücksichtigt werden müssen. So können z. B. für Gas-Luft-Gemische ausgelegte Flammendurchschlagsicherungen ungeeignet sein, da diese durch die Staubanteile schlichtweg verstopfen (DGUV-R 113-001).
Hybride Gemische stellen auch an eingesetzte Geräte besondere Anforderungen. So müssen diese sowohl denen der Kategorie G (= Gas) als auch D (= Dust – Staub) entsprechen, um Zündschutz bzw. sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Komplexe Sachlage
Bei der Beurteilung hybrider Gemische ist es aufgrund deren Komplexität ratsam, im Zweifelsfall Fachpersonal hinzuzuziehen.
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