Begriff

Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz sind Sicherheitseinrichtungen, die gefährliche Konzentrationen bestimmter Gase anzeigen. Diese Warneinrichtungen können verwendet werden, wenn eine Gefährdung durch explosionsfähige Atmosphäre möglich ist. Gaswarneinrichtungen können als Hilfsmittel dienen, indem sie z. B. Ansammlungen brennbarer Gase erkennen und akustische und/oder optische Warnungen ausgeben. Sie können aber auch eingesetzt werden, um geeignete Sicherheitsvorkehrungen auszulösen (Anlagenabschaltung, Abschiebern von Gaszuströmen, Lüftung etc.). Diese Einrichtungen können damit Teil des Sicherheitskonzeptes sein, um die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre zu verhindern.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gaswarngeräte werden als Maßnahme in der TRBS 2152 Teil 2/TRGS 722 und der TRGS 723 (ersetzt TRBS 2152 Teil 3) genannt. Praktische Informationen dazu enthält DGUV-I 213-057 "Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz – Einsatz und Betrieb" und DGUV-I 213-056 "Gaswarneinrichtungen und -geräte für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff – Einsatz und Betrieb. Sind Gaswarngeräte für eine Messfunktion in explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen, gelten die Anforderungen gemäß RL 2014/34/EU bzw. 11. ProdSV.

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