Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Der Begriff "leistungsgewandelt" ist in der Arbeitswelt, speziell im Personalmanagement entstanden und hat, obwohl er durchaus interessante Ansätze bietet, (noch) kaum Eingang in den allgemeinen Sprachgebrauch gefunden. Er wird in unterschiedlichen Branchen, Unternehmen und Programmen nicht ganz einheitlich verstanden, kann aber in Zusammenhang mit benachbarten Begriffen wie folgt abgegrenzt werden:
Tätigkeitseinschränkungen
I. d. R. geht der Handlungsbedarf davon aus, dass ein Beschäftigter aufgrund der Folgen von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, die an seinem Arbeitsplatz anstehenden Tätigkeiten in vollem Umfang auszuführen. Dabei spielen die ganz speziellen Arbeitsbedingungen und Leistungsanforderungen an jedem einzelnen Arbeitsplatz eine wesentliche Rolle. Denn grundsätzlich ist es zunächst ja so, dass einem Arbeitnehmer, wenn er die zuletzt ausgeübte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht verrichten kann, vom Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird und er damit Anspruch auf Entgeltfortzahlung bzw. Krankengeld hat. Er ist dann also "krankgeschrieben" und kann i. d. R. nicht beschäftigt werden. Die Frage der Weiterbeschäftigung "mit gewandelter Leistungsfähigkeit" stellt sich dann, wenn
- keine weitere Arbeitsunfähigkeit mehr bescheinigt wird, weil die allgemeinen Anforderungen an vergleichbaren Arbeitsplätzen wieder erfüllt werden können, sich dann im betrieblichen Alltag aber doch erhebliche Probleme zeigen;
- die Einschränkungen dauerhaft und so gravierend sind, dass die alte Tätigkeit nicht mehr als Maßstab für die Arbeitsfähigkeit dienen kann und daher eine andere Beschäftigungsmöglichkeit gefunden werden muss.
Behinderung
Menschen gelten als behindert, "wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit … von dem für...