Die sicherheitsrelevanten Teile der Steuerung sind je nach Steuerungskategorie gemäß den entsprechenden DIN-EN-Normen[1] auszuführen.

In unmittelbarer Nähe muss eine mit der Hand oder mit dem Fuß leicht zu betätigende Not-Halt-Einrichtung vorhanden sein. Spezielle Schwenkbiegemaschinen, wie Langabkantmaschinen, können bis zu 18 m lang sein. Dementsprechend sind die Not-Halt-Einrichtungen (z. B. mehrere Not-Halt-Drucktaster, Schaltleine bzw. Schaltstange über die gesamte Länge etc.) auszuführen.

Dem Bediener muss ein eigener Fußschalter bereitgestellt werden. Besondere Anforderungen für den Fußschalter gelten bei Mehrpersonenbedienung[2] (z. B. Bedingung der Gleichzeitigkeitsüberwachung).

Zur Verhinderung eines Eingreifens der Hände in den gefahrbringenden Pressbereich muss ein "Zwischenstopp" eingebaut sein oder "eine Absicherung durch Laser" erfolgen.

 
Wichtig

Zwischenstopp

Zwischenstopp bedeutet, dass beim Schließen der Oberwange automatisch bei einer Schließöffnung von 15 mm die Schließbewegung unterbrochen wird. Erst nach erneuter Betätigung des Fußschalters wird die Schließbewegung mit reduzierter Geschwindigkeit beendet = Spannposition. Der Biegevorgang darf erst einsetzen, wenn der Spannvorgang beendet ist. Bei der Absicherung durch Laser wird die Schließbewegung sofort gestoppt, sobald ein Laserstrahl unterbrochen wird.

Der Zwischenstopp ist bei Maschinen älteren Baujahrs nachzurüsten.

Für rückseitig bedienbare Schwenkbiegemaschinen und zusätzlich vorhandene Schneideinrichtungen (z. B. an Langabkantmaschinen) gibt es weitere zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen.

[1] DIN EN 954-1, DIN EN ISO 13849-1.
[2] Siehe auch Fachausschuss-Informationsblatt Nr. 033.

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