1) Wann müssen mehrere Abfallbeauftragte bestellt werden?

Nach § 3 AbfBeauftrV kann die Behörde anordnen, dass mehrere betriebsangehörige Abfallbeauftragte bestellt werden müssen, wenn die Aufgaben umfangreicher und von einer Person nicht zu leisten sind.

Werden mehrere Abfallbeauftragte bestellt, muss in der Urkunde beschrieben werden, wer für welche Aufgaben und Anlagen zuständig ist.

Überschneidungen mit Aufgaben der anderen Beauftragten im Umweltbereich können z. B. über einen Umweltausschuss identifiziert und Schnittstellen geklärt werden.

2) Wann kann die zuständige Behörde anordnen, dass Betreiber von Anlagen, für die die Bestellung eines Abfallbeauftragten eigentlich nicht vorgeschrieben ist, einen oder mehrere Abfallbeauftragte bestellen müssen?

Unternehmen müssen auf Anordnung der Behörde einen oder mehrere Abfallbeauftragte/n bestellen, soweit sich im Einzelfall die Notwendigkeit der Bestellung … ergibt (§ 59 Abs. 2 KrWG), z. B. wenn von der Anlage besondere Gefahren ausgehen. Klarheit darüber, ob ein Abfallbeauftragter bestellt werden muss, liefert eine Anfrage bei der zuständigen Behörde.

3) Was gilt für Unternehmen mit mehreren Anlagen/Betrieben und für Konzerne?

Betreibt ein Unternehmen mehrere Anlagen, Betriebe oder Rücknahmesysteme oder -stellen, kann ein gemeinsamer betriebsangehöriger Abfallbeauftragter bestellt werden. Bedingung dafür ist, dass dadurch die sachgemäße Erfüllung seiner Aufgaben nicht beeinträchtigt wird (§ 4 AbfBeauftrV).

Konzerne können bei der zuständigen Behörde beantragen, einen Abfallbeauftragten für den Konzernbereich zu bestellen (§ 6 AbfBeauftrV).

4) Wie kann die erforderliche Fachkunde erlangt werden?

Neben der Teilnahme an einem oder mehreren anerkannten Lehrgängen ist die erforderliche Fachkunde auch gegeben bei

  • abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium,
  • kaufmännischer, technischer oder sonstiger Fachschul- oder Berufsausbildung,
  • Qualifikation als Meister oder
  • Kenntnissen aus einer einjährigen praktischen Tätigkeit über Anlagen bzw. Betriebe, für die er bestellt werden soll (§ 9 Abs. 1 AbfBeauftrV).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge