Der Chromatgehalt des Zementes ist sehr unterschiedlich und für die technischen Eigenschaften des Zementes ohne Bedeutung. In Deutschland produzierte Portlandzemente haben einen Gehalt an wasserlöslichem Chromat zwischen 3 und 35 ppm, bei ausländischen Zementen kann er bis zu 100 ppm betragen. Die Reduktion des löslichen Chromates zum Chrom(III)-Ion, das im Gegensatz zum Chrom(VI)-Ion nicht durch die Haut gelangen kann und damit nicht zur Sensibilisierung führt, kann z. B. durch Eisen(II)-sulfat nach der folgenden Formel erfolgen:

3Fe2+ + Cr6+ ---> 3Fe3+ + Cr3+

Das zur Reduktion des Chromats meist verwendete Eisen(II)-sulfat weist nur eine begrenzte Lagerstabilität auf. Durch Feuchtigkeit und Sauerstoff wird es zum Eisen(III)-sulfat oxidiert das nicht mehr in der Lage ist, Chromat zu reduzieren. Bei Analysen zeigt sich, dass Produkte direkt nach der Herstellung keinen Chromatgehalt aufweisen. Mit zunehmender Lagerzeit steigt der Chromatgehalt wieder an.

Aufgrund der bekannten begrenzten Lagerzeit von Eisen(II)sulfat wurde auch die Möglichkeit des Einsatzes anderer Reduktionsmittel untersucht. Dabei haben sich vor allem Zinn(II)verbindungen als geeignet erwiesen, da sie eine höhere Stabilität gegen die Oxidation durch Luftsauerstoff zeigen. Leider zeigen Untersuchungen, dass auch bei Zinn(II)verbindungen die Reduktionswirkung bei der Lagerung abnimmt. Gründe sind hier u. a. eine Disproportionierung zum metallischen Zinn, das für die Reduktion von Chromat im Zement unwirksam ist, sowie die Bildung stabiler Zinn(II)salze, die ebenfalls Chromat nicht reduzieren. Untersuchungen der BG Bau zeigen, dass es bei Zementen und zementhaltigen Produkten zu einer Überschreitung des Grenzwertes von 2 ppm kommen kann.

Seit dem 17.1.2005 müssen alle Zemente und zementhaltigen Zubereitungen chromatarm eingestellt sein. Auf den Verpackungen muss ein Datum angeben sein, bis wann der Chromatgehalt unter normalen Lagerbedingungen unter 2 ppm liegt. Unterschiedlich lange Lagerzeiten hängen mit den unterschiedlichen Reduktionsmitteln zusammen.

 
Praxis-Tipp

Verfallsdatum beachten

Auf Zementen und zementhaltigen Produkten muss ein Datum angegeben werden, bis wann die Chromatreduzierung garantiert wird. Produkte, bei denen dieses Datum überschritten ist, sollten nicht mehr verwendet werden.

Dass die Anzahl der zementverursachten Hauterkrankungen trotz des Einsatzes chromatarmer Zemente nicht deutlich zurückgegangen ist (vgl. Abb. 1), liegt auch an einer geänderten Erfassung der Erkrankungen. Im Allgemeinen wird auf einen Epikultantest verzichtet und somit werden auch irritative Erkrankungen erfasst. Außerdem werden auch die Fälle berücksichtigt, bei denen die Erkrankung nicht schwerwiegend ist und das Krankheitsbild durch einfache Maßnahmen wie den Einsatz von geeigneten Hautschutzsalben nachhaltig verbessert wird. Während in der Mitte der 90er-Jahre Beschäftigte im Umgang mit Zement häufig aufgrund einer allergischen Hauterkrankung den Beruf aufgeben mussten, sind diese Berufsaufgaben inzwischen sehr selten geworden.

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