Ein praktiziertes Arbeitsschutzmanagement widmet sich immer den vordringlich zu lösenden Problemen in besonderem Maße (z. B. hohe Unfallzahlen, vernachlässigte bzw. fehlende Gefährdungsbeurteilungen). Durch konzentrierte Aktivitäten stellen sich dann i. d. R. bald deutliche Erfolge ein. Ein AMS belegt damit, dass es wirksam ist.

 
Achtung

Abnehmender Grenznutzen

Mit jeder erzielten Verbesserung nimmt der Aufwand, das verbleibende (restliche) Verbesserungspotenzial zu nutzen, immer mehr zu. Die Betriebswirtschaft nennt dieses Phänomen abnehmender Grenznutzen.

Die Folge: Die Bereitschaft für weitere Verbesserungen lässt merklich nach – und zwar nicht nur beim Management, sondern bei allen Arbeitsschutzakteuren.

Die Organisationsforschung sagt uns, dass die Effekte jeder organisatorischen und verhaltensorientierten Maßnahme mit der Zeit nachlassen. Jeder kennt den in Abb. 1 dargestellten typischen Kurvenverlauf.[1]

Abb. 1: Typischer Verlauf der Effekte organisatorischer und verhaltensorientierter Maßnahmen

Damit ergibt sich in der Praxis häufig folgende Situation:

  • der erreichte (verbesserte) Zustand ist der neue Ausgangszustand,
  • nennenswerte Bemühungen für weitergehende Verbesserungen unterbleiben und
  • die Effekte der bereits realisierten Verbesserungen lassen nach.

Für ein praktiziertes AMS bedeutet dies, dass seine Wirkungen nachlassen. Das ist ein Alarmzeichen für den Fortbestand des AMS, denn es lebt entscheidend vom wahrgenommenen Nutzen.

[1] siehe hierzu beispielhaft Abb. 2 im Beitrag Maßnahmen zur Stabilisierung des AMS durch kontinuierliche Weiterentwicklung

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