Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung müssen über einen Potenzialausgleich geerdet werden. Sie sollen das Lagergut im Brandfall davor schützen, dass es sich erwärmt oder sich entstehende explosionsfähige Gemische entzünden.

Im Schrankinneren dürfen sich keine Zündquellen befinden. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden, mind. entsprechend der Zone 2 nach TRGS 723 (Anhang 1 A.1.3.2 TRGS 510).

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