ADR-Anlagen 2021 | |
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Fassung | 01.06.2021 |
Fundstelle | www.unece.org |
Änderung | Multilaterale Vereinbarung M338 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Gemischen aus BUTADIENE UND KOHLENWASSERSTOFF, GEMISCH, STABILISIERT der Klasse 2 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Abweichend von Unterabschnitt 2.2.2.3 und Kapitel 3.2 Tabelle A ist die Beförderung von Gemischen aus Butadienen und Kohlenwasserstoffen mit einer Konzentration an Butadienen von mehr als 20 %, jedoch nicht mehr als 40 %, stabilisiert, mit einem Dampfdruck bei 70 °C von höchstens 1,1 MPa (11 bar) und einer Dichte bei 50 °C von mindestens 0,525 kg/l unter der Benennung UN 1010 BUTADIEN- UND KOHLENWASSERSTOFFGEMISCH, STABILISIERT, zugelassen. Auf dem Beförderungspapier ist seitens des Absenders ein entsprechender Vermerk einzutragen. Dies gilt bis 30.06.2025. |
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) | |
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Fassung | 09.06.2021 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 32 vom 17.06.2021 S. 1730 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Das Gesetz wird umfassend geändert, wobei viele Anpassungen redaktioneller Natur sind. Die Änderungen betreffen insbesondere den Anschluss an andere Eisenbahnen. Die diesbezüglichen Anforderungen werden erweitert. Ebenfalls erweitert wird die Regelung zur Freistellung von Bahnbetriebszwecken. Es wird eine Regelung zu Verkehrssicherungspflicht eingefügt. Wer die Verfügungsgewalt über ein Grundstück besitzt, ist verpflichtet, auf dem Grundstück innerhalb eines 50 m breiten Streifens beidseits entlang der Gleise, gemessen von der Gleismitte des außen liegenden Gleises, die geeigneten, erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren für die Sicherheit des Schienenverkehrs oder andere Rechtsgüter durch umsturzgefährdete Bäume, herausbrechende oder herabstürzende Äste, sonstige Vegetation oder Zäune, Stapel, Haufen oder andere mit dem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen abzuwehren. Außerdem wird eine Norm zu den Befugnissen der Schienenwege betreibenden Unternehmen eingefügt. Den Eisenbahninfrastrukturbeirat gibt es nicht mehr. |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 32 vom 17.06.2021 S. 1737 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Eine Definition für Eisenbahnanlagen wird eingefügt, ebenso eine Definition des Betreibers von Eisenbahnanlagen bzw. Schienenwegen. Andere Regelungen werden an die neuen Begrifflichkeiten angepasst. |
Baugesetzbuch (BauGB) | |
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Fassung | 14.06.2021 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 33 vom 22.06.2021 S. 1802 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Mit der Novelle wird das Gesetz umfassend angepasst. Ziel ist, eine schnellere Aktivierung von Bauland zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen. |
Bundesberggesetz (BBergG) | |
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Fassung | 14.06.2021 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 32 vom 17.06.2021 S. 1760 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die behördlichen Möglichkeiten im Rahmen des Anzeigeverfahrens werden erweitert. Es wird eine Regelung zum Verfahren im Zusammenhang mit Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen eingefügt. |
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) | |
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Fassung | 23.06.2021 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 35 vom 28.06.2021 S. 1858 |
Änderung | § 9 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Ein Verweis wird mit Wirkung zum 01.12.2021 angepasst. |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) | |
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Fassung | 28.05.2021 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 27 vom 04.06.2021 S. 1224 |
Änderung | Anhänge 2, 3 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | In der Tabelle 12 in Anhang 2 ("Prüfanforderungen für bestimmte Druckanlagen und Anlagenteile") werden die Einträge zu Druckbehältern von Feuerlöschern und Löschmittelbehältern und Fahrzeugbehältern für flüssige, körnige oder staubförmige Güter neu gefasst. |
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) | |
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Fassung | 25.06.2021 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 37 vom 30.06.2021 S. 2123 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Mit Wirkung zum 01.01.2022 wird ein Abschnitt zu Verträgen über digitale Produkte eingefügt. Die Vorschriften dieses neuen Abschnitts sind auf Verbraucherverträge anzuwenden, die die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen (digitale Produkte) durch den Unternehmer gegen Zahlung eines Preises zum Gegenstand haben. |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 37 vom 30.06.2021 S. 2099 |
Änderung | § 1361b |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Ein Verweis wird redaktionell angepasst. |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 37 vom 30.06.2021 S. 2114 |
Änderung | §§ 651r, 651t |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Regelung zu Insolvenzsicherung und Sicherungsschein im Reisevertragsrecht wird neu gefasst. Die Möglichkeiten der Vereinbarung einer Rückbeförderung werden eingeschränkt. |
Fassung | 23.06.2021 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 35 vom 28.06.2021 S. 1858 |
Änderung | §§ 555b, 556, 559 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Der erstmalige Glasfaseranschluss ist nunmehr eine Modernisierungsmaßnahme. Die Möglichkeiten einer Mieterhöhung in diesem Zusammenhang werden geregelt. Es wird festgelegt, wann das Glasfaserbereitstellun... |
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