Bayerische Bauordnung (BayBO) | |
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Fassung | 23.12.2022 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 30.12.2022 S. 704 |
Änderung | Art. 44a |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Es wird eine Regelung zu Solaranlagen eingefügt. Auf geeigneten Dachflächen von im Eigentum des Freistaates Bayern stehenden Gebäuden sind im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel in angemessener Auslegung Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zu errichten und betreiben. |
Fassung | 08.11.2022 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 21 vom 15.11.2022 S. 650 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Ladestationen für Elektrofahrzeuge sind nunmehr mit einer Höhe von bis zu 2,5 m verfahrensfrei. Regelungen zu Windenergieanlagen werden eingefügt bzw. angepasst. |
Bremische Landesbauordnung (BremLBO) (ab 01.01.2023) | |
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Fassung | 18.10.2022 |
Fundstelle | Brem.GBl. 112 vom 04.11.2022 S. 603 |
Änderung | Neufassung |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Bauordnung wird neu gefasst. Mit der Neufassung werden einzelne Bauanforderungen angepasst und formale Erleichterungen eingeführt. |
Hessische Bauordnung (HBO) | |
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Fassung | 22.11.2022 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 36 vom 28.12.2022 S. 571 |
Änderung | §§ 6, 31, 35 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Regelungen zu Abstandsflächen und Abständen, Außenwänden und Dächern werden angepasst. |
Hessische Garagenverordnung (GaV HE) | |
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Fassung | 15.11.2022 |
Fundstelle | GVBl. 2022, S. 648 |
Änderung | Neufassung (löst bisherige Version ab) |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Verordnung enthält umfassende Anforderungen an Garagen und Stellplätze. Dadurch wird dieser Bereich geregelt, bis eine Neufassung der Muster-Garagenverordnung des Bundes existiert. In Mittel- und Großgaragen sind Einstellplätze, Verkehrsflächen, Treppenräume und allgemein zugängliche Flächen so übersichtlich zu gestalten, dass sich alle Benutzer gefahrlos orientieren können, auch wenn sie mit der Anlage nicht vertraut sind. Dies gilt insbesondere für Zu- und Ausgänge. Treppenräume und Aufzüge sind soweit möglich an den Außenwänden anzuordnen. Sie sollen großzügig bemessen und gut auffindbar sein. Für alle Bereiche, in denen sich Personen zu Fuß oder mit einem Rollstuhl bewegen, ist soweit möglich Tageslicht durch direkten Lichteinfall zu verwenden. Geschosshohe Glaselemente sollen Durchblicke in alle Benutzerräume ermöglichen. Parkstraßen sollen möglichst einbau- und stützenfrei sein. Wände, Decken und Fußböden sind aus hellen Materialien herzustellen oder mit hellen Anstrichen zu versehen. Beleuchtungskörper sind derart zu verteilen, dass dunkle und verschattete Bereiche vermieden werden. Nichteinsehbare Bereiche sind zu vermeiden. Mittel- und Großgaragen müssen eine ausreichende Anzahl von barrierefreien Einstellplätzen haben, außerdem muss es Frauen und Mutter-Kind-Parkplätze geben. Bei der Anordnung von Garagen und der Herstellung von Stellplätzen, Fahrgassen, Zu- und Abfahrten sind die Grundsätze des ökologisch orientierten Bauens zu beachten. Ebenerdige Stellplätze, Außenwände und nicht genutzte Dachflächen von Garagen sollen begrünt werden. Es ist möglich, im Einzelfall über die Anforderungen der Garagenverordnung hinauszugehen, sodass die Baubehörde auch Anforderungen stellen kann, die nicht in der Verordnung enthalten sind. |
Hessisches Wassergesetz (HWG) | |
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Fassung | 09.12.2022 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 43 vom 19.12.2022 S. 764 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Verweise und Bezeichnungen werden redaktionell angepasst. |
Fassung | 17.11.2022 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 36 vom 28.11.2022 S. 576 |
Änderung | §§ 38, 76 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Verordnungsermächtigungen werden angepasst. |
Indirekteinleiterverordnung Hessen (IndV HE) | |
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Fassung | 28.11.2022 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 41 vom 15.12.2022 S. 730 |
Änderung | §§ 1, 2, 8 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Geltungsdauer der Verordnung wird bis zum 31.07.2023 verlängert. Zudem werden redaktionelle Anpassungen vorgenommen. |
Landesabfallwirtschaftsgesetz Schleswig-Holstein (LAbfWG-SH) | |
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Fassung | 06.12.2022 |
Fundstelle | GVOBl. Schl.-H. Nr. 18 vom 29.12.2022 S. 1002 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Bezeichnung "Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume" wird durch die Bezeichnung "Landesamt für Umwelt" ersetzt. |
Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG SH) | |
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Fassung | 06.12.2022 |
Fundstelle | GVOBl. Schl.-H. Nr. 18 vom 29.12.2022 S. 1002 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Bezeichnung "Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume" wird durch die Bezeichnung "Landesamt für Umwelt" ersetzt. |
Sächsische Bauordnung (SächsBO) | |
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Fassung | 20.12.2022 |
Fundstelle | SächsGVBl. Nr. 34 vom 29.12.2022 S. 705 |
Änderung | § 84 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Regelung, die das Verhältnis zum BauGB des Bundes regelt, wird angepasst. |
Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) | |
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Fassung | 20.12.2022 |
Fundstelle | SächsGVBl. Nr. 34 vom 29.12.2022 S. 705 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umw... |
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