Hitzeschutzkleidung muss ebenso ergonomische Anforderungen erfüllen wie Tragekomfort gewährleisten. Ihr Einsatz darf keine größere Gefahr mit sich bringen, sie muss geeignet und an den Träger anpassbar sein. Der Unternehmer hat eine Betriebsanweisung zu erstellen, die Beschäftigten sind mind. einmal jährlich zu unterweisen, Hitzeschutzkleidung ist vom Benutzer vor Gebrauch auf den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Darüber hinaus ist sie regelmäßig auf ihre Gebrauchstauglichkeit zu prüfen. Hitzeschutzkleidung darf nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Die Benutzerinformation des Herstellers gibt Hinweise, wie sie zu reinigen ist, ob Einsatzbeschränkungen existieren und wann sie ggf. ihre Schutzfunktion verliert. Gem. ArbmedVV ist bei extremer Hitzeeinwirkung auf die Beschäftigten Pflichtvorsorge durchzuführen.

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