Hausmeister, die auf dem Gelände oder im Betriebsgebäude wohnen, werden immer seltener. Die Hausmeisterwohnung, früher einmal Bestandteil des Berufsbildes und sogar ein Statuszeichen, schreckt viele Haustechniker der jüngeren Generation eher ab.

Wenn Betriebswohnungen in Arbeitsräume umgewandelt werden, kann das baurechtliche Konsequenzen haben. Wenn sich durch die neue Nutzung mehr und ggf. auch ortsfremde Personen dort aufhalten, kann z. B. ein besser ausgebauter zweiter Rettungsweg erforderlich werden. In jedem Fall ist die Nutzungsänderung der zuständigen Bauordnungsbehörde anzuzeigen.

Auch weiterhin genutzte Wohnungen müssen in Altbauten u. U. bei anstehenden Sanierungen auf aktuelle Brandschutzstandards angepasst werden, z. B. durch eine brandschutzbeständige Abtrennung vom Rest des Betriebsgebäudes.

Eine externe Vermietung kann u. U. sogar als Nutzungsänderung angesehen werden.

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