Die erforderliche Fachkunde wird entweder in der hauptberuflichen Ausbildung, zum Beispiel zum Strahlenschutz-Assistenten BA (Berufsakademie), Strahlenschutz-Ingenieur BA oder zur medizinisch-technischen Radiologieassistentin erworben oder als Zusatzqualifikation in Kursen anerkannter Kursstellen vermittelt. Die "praktische Erfahrung" wird in der StrlSchV nicht näher definiert. In der Regel wird darunter aber eine längere berufliche Tätigkeit in Verbindung mit Strahlenschutz-Aufgaben verstanden.

 
Wichtig

Fachkunderichtlinie

Da die Anforderungen an die Ausbildung und die praktische Erfahrung sowie die Lehrinhalte der erforderlichen Kurse je nach Einsatzgebiet und der Art des Umgangs sehr unterschiedlich sind, gibt es neben der allgemeinen auch zahlreiche spezielle Ausbildungen der Fachkunde. Die entsprechenden Lernziele und Lehrinhalte sind in einer "Fachkunderichtlinie" festgelegt.

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