Bei kleinflächigen Mäharbeiten kommt meist der handgeführte Sichelmäher zum Einsatz. Daneben werden in der extensiven Grünpflege Mulchmäher eingesetzt. Trotz ausgereifter Sicherheitstechnik treten immer wieder schwere Hand- und Fußverletzungen durch Bedienungsfehler auf. Auch wenn diese Geräte in vielen Privathaushalten zu finden sind, ist im betrieblichen Bereich eine ausführliche Ein- und Unterweisung in die Bedienung unerlässlich.

Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
  • DGUV Information 214-057 "Gärtnerische Arbeiten"
  • SVLFG Broschüre B30 "Grünpflege im Gartenbau"
  • SVLFG Broschüre B06 "Körperschutz"
  • Betriebsanleitungen der Hersteller
Gefährdungen

Bei Mäharbeiten treten häufig folgende Gefährdungen auf:

  • Verletzungsgefahr durch Hineingreifen oder Hineintreten in schnell rotierende oder nachlaufende Messerwerkzeuge
  • Getroffen werden durch weggeschleuderte Gegenstände (z. B. Fremdkörper, Messerbruchstücke)
  • Stolpern, Ausrutschen und Fallen beim Rückwärtsziehen
  • Verbrennungsgefahr durch heiße Maschinenteile
  • Gehörschädigung durch Lärm
  • Gesundheitsgefahren durch aufgewirbelten Tierkot
Maßnahmen

Stellen Sie sicher, dass, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Für die Schnittaufgabe (Bewuchshöhe) stehen geeignete Mäher zur Verfügung, z. B. Mulchmäher für hohen Bewuchs.
  • Durch Einweisung, Unterweisung und Kontrolle ist sichergestellt, dass Mäher bestimmungsgemäß verwendet werden.
  • Vor Arbeitsbeginn und nach Auffahrt auf ein Hindernis wird das Messer auf seinen einwandfreien Zustand und festen Sitz geprüft. Beschädigte Messer sofort auswechseln!
  • Zum Beseitigen von Verstopfungen oder Verstellen der Schnitthöhe ist es in der Regel erforderlich, unter das Gehäuse zu fassen. Dies darf nur erfolgen, wenn der Motor abgestellt ist und die Schneidwerkzeuge stillstehen.
  • Sicherheitseinrichtungen (z. B. Schutzgitter am Auspuff, Fangkorb/Prallblech, Schutztuch, Totmannschaltung) sind vorhanden und funktionsfähig.
  • Erkennbare Fremdkörper wie Flaschen, Steine und Blechdosen werden vor den Mäharbeiten entfernt.
  • Sicherheitsabstände werden eingehalten.
Beim Führen der Mäher außerhalb der Pflegefläche ist das Mähwerk auszuschalten!

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Sie sind verpflichtet, Ihren Beschäftigten geeignetes Schuhwerk zur Verfügung zu stellen. Mindestanforderungen: Trittsichere Sohle und Zehenschutz.
  • Sie sind ebenfalls verpflichtet, Ihren Beschäftigten die Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen und zu reinigen, wenn diese zugleich als Schutzkleidung dient, z. B. bei Mähflächen, auf denen mit Tierkot zu rechnen ist. Sie muss körperbedeckend sein.
  • Bei länger andauernden Mäharbeiten mit lärmintensiven Maschinen kann zusätzlich Gehörschutz erforderlich sein.

Beste Praxis

Fachgerechtes Schleifen und Kontrollieren auf Unwuchten verhindert Messerbrüche und Motorschäden!

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 34 Sicherheitseinrichtung

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 35 Sicherheitseinrichtung in Funktion

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 36 Prallschutz

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge