Brennbare Gase und Dämpfe können mit der Raumluft vermischt explosionsfähige Gemische bilden. Diese Gase und Dämpfe müssen durch geeignete Lüftung entfernt werden.

Liegt zum Beispiel die maximale Verarbeitungstemperatur über dem unteren Explosionspunkt (UEP) einer Flüssigkeit, können explosionsfähige Dampf/Luft-Gemische vorhanden sein. Sofern der jeweilige UEP nicht bekannt ist, kann er in den folgenden beiden Fällen wie dargestellt abgeschätzt werden:

  • bei reinen, nicht halogenierten Flüssigkeiten 5 K unter dem Flammpunkt
  • bei Lösemittel-Gemischen ohne halogenierte Komponente 15 K unter dem Flammpunkt

Werden Flüssigkeiten allerdings in Tröpfchen verteilt, zum Beispiel versprüht, ist auch bei Temperaturen unterhalb des unteren Explosionspunkts (UEP) mit der Bildung von explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen. Bei Nebeln können sich wegen des Dampfdrucks der Flüssigkeit bei höheren Temperaturen die gefährlichen Eigenschaften den Werten des Dampf/Luft-Gemischs annähern.

Bei den nachfolgend aufgeführten Arbeiten können schon bei normaler Raumtemperatur Dämpfe aus brennbaren Flüssigkeiten entstehen:

  • Arbeiten am Kraftstoffsystem von Fahrzeugen
  • Aufbewahren, Verschütten oder Reinigen von Teilen mit entzündbaren Flüssigkeiten, deren Flammpunkt nicht ausreichend über der Verarbeitungstemperatur liegt, zum Beispiel Ottokraftstoffe

Bei Fahrzeugen, die mit Flüssiggas (z. B. Propan, Butan) oder verflüssigtem Erdgas (LNG) angetrieben werden, besteht die Gefahr, dass brennbares Gas durch Undichtheit austritt.

Die brennbaren Gase Wasserstoff, Ethylen, Acetylen, und Kohlenmonoxid sowie Methan sind leichter als Luft und können sich im Deckenbereich sammeln.

Alle anderen brennbaren Gase sowie die Dämpfe entzündbarer Flüssigkeiten und Flüssiggas sind schwerer als Luft und sammeln sich an den tiefsten Stellen, zum Beispiel in Arbeitsgruben, Unterfluranlagen und Kanälen.

Geeignete Lüftungsmaßnahmen siehe DGUV Regel 113-001 "Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)" und DGUV Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen".

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