Einstufung nach TRGS 905 und Anhang I der EG-Richtlinie 67/548/EWG[1]

Bezeichnung CAS-Nr. Einstufung/Bewertung
K M RE RF
Vinylchlorid 75-01-4 1

K: krebserzeugend

M: erbgutverändernd

RF: fruchtbarkeitsgefährdend

RE: fruchtschädigend

Verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte der EG-Kommission:

Stoff EG-Richtlinie EG-Grenzwert Grenzwert 2004 nach TRGS 900
Vinylchlorid 2004/37/EG 3 ml/m³

2 ml/m³

Ausnahmebereiche:

3 ml/m³

Bei den verbindlichen EG-Arbeitsplatzgrenzwerten handelt es sich nicht um Arbeitsplatzgrenzwerte im Sinne des § 3 Abs. 6 der GefStoffV, bei deren Einhaltung akute oder chronisch schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind, weshalb sie auch nicht in der TRGS 900 geführt werden.

Expositionsäquivalente für krebserzeugende Arbeitsstoffe (EKA) aus der MAK- und BAT-Werte-Liste[2]

Luft Probennahmezeitpunkt:
  nach mehreren vorangegangenen Schichten
Vinylchlorid Urin
(ml/m³) (mg/m³) Thiodiglykolsäure (mg/24 h)
1 2,6 1,8
2 5,2 2,4
4 10 4,5
8 21 8,2
16 41 10,6
[1] Die jeweils aktuellen Fassungen der TRGS 905 und der EG-Richtlinie 67/548/EWG sind zu beachten .
[2] Die jeweils aktuelle Fassung der MAK- und BAT-Werte-Liste ist zu beachten .

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