Folgende Mobilitätseinschränkungen sind in Freizeitanlagen (Parks, Gärten) denkbar:

Motorische Funktionen

  1. Gehbehinderungen verbunden mit Schwierigkeiten beim Begehen unebener Bodenflächen und Schwellen beim Betreten von Sehenswürdigkeiten (z. B. Brunnenanlagen, Umkleidekabinen),
  2. Behinderungen beim Befahren der Freizeitanlagen durch Nutzer von Rollstühlen und Rollatoren bei feuchter Witterung infolge eines unbefestigten zu weichen Bodens bzw. bei unzureichender Breite der Haupt- und Nebenwege und nicht vorhandenen Bewegungsflächen zum Wenden,
  3. ungenügende Möglichkeiten zum Ausruhen in angemessenen Abständen für körperlich geschwächte Personen,
  4. Einschränkung der Informationsaufnahme durch kleinwüchsige Menschen bei zu hoch angebrachten Hinweis- bzw. Informationstafeln.

Sensorische Funktionen

  1. Schlechte Orientierung sehbeeinträchtigter, blinder Personen wegen unzureichender Markierung von Gehwegbegrenzungen, unterschiedlicher Oberflächen-Strukturen und unzureichender Lesbarkeit von Informationstafeln,
  2. Schwierigkeiten beim Auffinden von Ruheplätzen für körperlich beeinträchtigte und kleinwüchsige Menschen (Ruhebänke).

Kognitive Funktionen

Komplizierte und damit für Personen mit eingeschränkten kognitiven Funktionen unverständliche Textfassungen zur Information und besseren Orientierung in der entsprechenden Anlage.

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