Fragen und Antworten zum BAföG-Antrag
Studieren kostet Geld. Wer mit Nebenjobs und Unterstützung der Eltern nicht genug Bares zusammenbekommt, kann den finanziellen Engpass mit BAföG überwinden. Was dabei zu bedenken ist, erklärt Dietrich Knopp, stellvertretender Leiter des Amtes für Ausbildungsförderung in Berlin.
Wann sollten angehende Erstsemester den BAföG-Antrag einreichen?
Idealerweise schon zwei Monate vor Studienbeginn. «Wer im August seinen Antrag einreicht, hat gute Chancen, im Oktober Zahlungen zu erhalten», erklärt Knopp. Alle Unterlagen vollständig abzugeben, sorgt ebenfalls für eine schnellere Bearbeitung. Bei unvollständigen und kurz vor Semesterstart eingereichten Anträgen könne es bis zu zwölf Wochen dauern, ehe die Förderung bewilligt wird.
Gibt es eine Altersgrenze für die Förderung?
Bachelorstudenten dürfen bei Beginn des Studiums nicht über 30, Masterstudenten nicht über 35 Jahre alt sein.
Was müssen Antragsteller an Nachweisen bringen?
Die Studienbescheinigung: Sie regelt, welches BAföG-Amt zuständig ist. Dazu die Einkünfte der Eltern: «Hier sind deren Steuerbescheide von vor zwei Jahren einzureichen», erläutert Knopp. Für BAföG-Anträge in diesem Jahr müssen sie also aus 2012 sein. Wer selbst versichert ist - das gilt vor allem für über 25-Jährige, - muss einen Beleg dafür haben. Auch ein Ausbildungsnachweis von Geschwistern, die über 16 Jahre alt sind, ist einzureichen.
Können Jugendliche über das Internet BAföG beantragen?
Das ist bei einigen Studentenwerken bereits möglich und bringt Vorteile: «Der Online-Assistent erleichtert den Antrag, da er auf vollständige Angaben achtet», erklärt Knopp. Außerdem gebe es dabei keine Probleme mit schlecht lesbarer Handschrift. Der Antrag muss danach ausgedruckt, unterschrieben und versandt werden (s.dazu auch
www.bafög.de).
Wie viel Geld bekommen sie und ab wann?
Die Förderung gibt es, sobald der Antrag bewilligt wurde. Das BAföG werde auch rückwirkend gezahlt, allerdings nur bis zu dem Monat, an dem der Antrag eingereicht wurde, erläutert Knopp. Wer zum Beispiel erst am 1. November die Dokumente einreicht, bekommt für den Oktober kein Geld, obwohl hier das Studium schon begonnen hat. Die Förderspanne bewegt sich zwischen 10 und 670 Euro. Sie ist von verschiedenen Faktoren abhängig: etwa den eigenen Einkünften, den Gehältern der Eltern und dem Alter. Für einen unter 25-Jährigen, der noch daheim wohnt, liege das maximale BAföG bei 495 €, rechnet Knopp beispielhaft vor.
Die Eltern verdienen zu viel für die Förderung - wollen Schulabgänger aber nicht unterstützen. Was können sie tun?
«In so einem Fall kann ein Vorausleistungsantrag gestellt werden», erläutert Knopp. Das Amt prüft, ob für die Eltern noch die Pflicht zum Unterhalt besteht. Falls ja, springt es ein. Es wird die gezahlten Gelder aber von den Eltern zurückfordern. Notfalls über eine Klage. Knopp empfiehlt in solchen Fällen eine Beratung.
Was ist, wenn der Antrag bei Studienbeginn noch nicht bewilligt ist?
Zwar wird BAföG rückwirkend gezahlt. Für den Zeitraum zwischen Antrag und Bewilligung müssen Studenten aber selbst vorsorgen. «Deshalb empfehlen wir, vor dem Studium kleine finanzielle Rücklagen zu bilden», erklärt Knopp.
Läuft meine Förderung nach einem Jahr automatisch weiter?
Nein! «Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden, mit allen Formblättern und Nachweisen», sagt Knopp. Studenten werden von den meisten Studentenwerken aber schriftlich oder per E-Mail erinnert.
Wie läuft die Rückzahlung?
Fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit meldet sich das Bundesverwaltungsamt, sagt Dietrich Knopp. Das fordert 50 Prozent der gezahlten Förderungen zurück, maximal 10 000 Euro. «Wer diese Summe auf einmal zurückzahlt, bekommt einen Teil erlassen.» Ansonsten werden 105 Euro zinsfreie Raten pro Monat fällig, die über maximal 20 Jahre abgezahlt werden können. Zu diesen Zahlungen ist man aber nur verpflichtet, wenn das Einkommen über 1070 Euro liegt.
Weitere Informationen zum Thema BAföG finden Sie hier.
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
370
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
2771
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
149
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
115
-
Zwei Bewerbungen pro Woche sind Arbeitslosen zumutbar
99
-
Jobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen
77
-
SGB II: Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist als Einkommen anzurechnen
68
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
66
-
Sonstige Bezüge reduzieren das Elterngeld nicht
56
-
Wann Dritte dem Jobcenter Auskunft geben müssen
53
-
Sanktionen beim Bürgergeld treffen tausende Kinder in Deutschland
24.02.2026
-
Grüne bieten Zusammenarbeit für Sozialreformen an
20.02.2026
-
Kein Bürgergeld für Studierende
17.02.2026
-
Bundesregierung plant neue Grundsicherung und erntet Kritik aus den Ländern
02.02.2026
-
Scheinarbeitsverhältnisse schließen Kurzarbeitergeld aus
30.01.2026
-
Entwicklung der Widerspruchs- und Klagezahlen in Jobcentern 2025
13.01.2026
-
Kindergeld-Erhöhung ab Januar 2026
08.12.2025
-
Regelbedarfe 2022 laut Bundessozialgericht nicht verfassungswidrig
04.12.2025
-
Bundesregierung plant Neuregelung der Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine
27.11.2025
-
Keine Erstattung von Räumungsklagekosten durch Sozialhilfeträger
08.10.2025
Andreas Schmalfeld
Tue Jul 08 13:19:31 CEST 2014 Tue Jul 08 13:19:31 CEST 2014
Liebe Redaktion ,
den Online-BAföG-Antrag finden Sie hier: https://www.berlin-bafoeg.de/BAfoeGOnline/ABAfoeG/
Ihr Link auf die News vom 23.03.2014 ist für die Rückzahlung des BAföG-Darlehenanteils
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/bafoeg-viele-unterlagen-zum-bafoeg-online_238_225942.html
Grúß
Andreas Schmalfeld
Ref. Organisation und Kommunikation
Studentenwerk Berlin
Amt für Ausbildungsförderung
Andrea Helmke
Wed Jul 09 15:25:15 CEST 2014 Wed Jul 09 15:25:15 CEST 2014
Guten Tag Herr Schmalfeld, danke für Ihren Hinweis. Ich habe den Link verändert. Viele Grüße Andrea Helmke, Haufe Online-Redaktion Sozialwesen.