Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 1.4 Degressive AfA und AfA für digitale Wirtschaftsgüter

Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 existierte in § 7 Abs. 2 EStG die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer degressiven AfA mit einem festen Prozentsatz von 25 % des Buchwerts, maximal jedoch in Höhe des 2,5-Fachen der zu dieser Zeit geltenden AfA pro Jahr. Diese galt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffung bzw. Herstellung nach dem 31.12.2019 un...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 15 Internationale Rechnungslegung (IFRS), Konzernrechnungslegung

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die unabhängig von nationalen Rechtsvorschriften die Aufstellung international vergleichbarer Jahres- und Konzernabschlüsse ermöglichen sollen. Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die auf global anerkannte Standards ihrer Rechnungslegung Wert legen, dürfe...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 43 Zwangsverwalter

Die Vergütung des Zwangsverwalters richtet sich nach der Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV). Gem. § 17 Abs. 1 ZwVwV hat der Zwangsverwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung seiner Auslagen. Die Umsatzsteuer ist gem. § 17 Abs. 2 ZwVwV erstattungsfähig. Die Vergütungshöhe orientiert sich an der Art und dem Umfang der Aufgabe s...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.7 ESRS S1-6 – Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens

Rz. 66 ESRS S1-6 sieht vor, dass berichtspflichtige Unternehmen Schlüsselinformationen zur Struktur der eigenen Belegschaft offenlegen sollen. Diese Angabepflicht bezieht sich lediglich auf alle Beschäftigten der Unternehmen, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfasst wurden (ESRS S1.AR53), aber nicht auf nicht angestellte Beschäftigte. Die Intention dieser Offenleg...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.11 ESRS S1-10 – angemessene Entlohnung

Rz. 100 Mit der Offenlegungspflicht ESRS S1-10 soll ein Überblick geschaffen werden, ob Beschäftigte des berichtspflichtigen Unternehmens eine angemessene Entlohnung erhalten, die mit geltenden Referenzwerten (Benchmarks) im Einklang steht (ESRS S1.68). Ist dies der Fall, wird eine entsprechende Angabe zu Erfüllung der Offenlegungspflicht als ausreichend erachtet, und es sin...mehr

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Aktuelle Informationen: CSR... / Bilanz Check-up kompakt 2024 und Steuer Check-up 2024

Bilanz Check-up kompakt 2024 Steuer Check-up 2024mehr

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Aktuelle Brennpunkt-Themen / Bilanz Check-up und Steuer Check-up 2024

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Aktuelle Informationen: CSR... / Weitere aktuelle Rechtsentwicklungen

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4 Chancen und Risiken der Offenlegung in Bezug auf die Adressaten der Rechnungslegung

Die Chancen und Risiken, die aus der Veröffentlichung von Jahresabschluss und Lagebericht entstehen, sind stets in Abhängigkeit von den einzelnen Interessengruppen der Rechnungslegung zu sehen. Diese sind zudem in Abhängigkeit von der individuellen Positionierung des Unternehmens im Markt-, Konkurrenten-, Eigenkapitalgeber-, Fremdkapitalgeber- und sonstigen Umfeld zu sehen, ...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.6 Steuerbehörden

Die Steuerbehörden und weitere staatliche Stellen haben vom Gesetz eingeräumte Rechte auf die fristgerechte Vorlage von Abschlüssen bzw. Rechnungslegungsinformationen. Eine weitergehende allgemeine Veröffentlichung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses tangiert diese Pflichten nicht. Der Abschluss nach HGB ist zwar maßgeblich für die steuerrechtliche Darstellung, doch ist...mehr

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Offenlegung / 6.5 Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Für Kleinstbetriebe, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) bzw. einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen (z. B. GmbH & Co. KG) organisiert sind, bestanden umfangreiche Vorgaben für die Rechnungslegung. Bei Unternehmen mit sehr geringen Umsätzen und Vermögenswerten führten diese Vorgaben oft zu enormen Belastungen. Klein...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.5 Aktuelle und potenzielle Kunden und Lieferanten

Große Kunden und Lieferanten können den Jahresabschluss nutzen, um sich ein Bild vom Geschäftspartner zu machen. Es wird in diesem Zusammenhang auch vom Jahresabschluss als Visitenkarte des Unternehmens gesprochen. In einigen Branchen, wie etwa in der Automobilindustrie oder bei Fastfood-Ketten, ist es inzwischen üblich, dass sich die Lieferanten einem eigenen Ratingprozess ...mehr

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Ressortaufteilung in der GmbH / 1 Rechtverbindliche Ressort-Aufteilung

Nur wenn alle Vertragswerke der GmbH (Gesellschaftsvertrag, Anstellungsvertrag, Geschäftsordnung) richtig aufeinander abgestimmt sind, ist sicher, dass der Geschäftsführer nur für seine Aufgaben in die Verantwortung genommen werden kann: Voraussetzung ist, dass die Aufgabenverteilung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern bzw. den Geschäftsführern untereinander vertrag...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.1 Aktuelle und potenzielle Anteilseigner

Aktuelle Anteilseigner Die Veröffentlichung von Rechnungslegungsdaten erbringt gegenüber den aktuellen Anteilseignern keine Veränderung, da diese ohnehin in Abhängigkeit von der konkreten Rechtsform mehr oder weniger stark gesetzlich zugesicherte Einblicksrechte in die Unternehmensdaten haben. Spätestens zur Gesellschafterversammlung, auf der der Beschluss über die Gewinnvert...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.3 Aktuelle und potenzielle Mitarbeiter

Im Gegensatz zu den Kapitalgebern haben Mitarbeiter ein persönliches Interesse an Informationen über die wirtschaftliche Lage ihres Unternehmens, gleichzeitig aber auch i. d. R. deutlich geringere Kenntnisse hinsichtlich der Auswertungsmöglichkeiten des Jahresabschlusses.[1] Konkret besteht das potenzielle Interesse an Jahresabschlussdaten für Mitarbeiter in den Feldern Arbe...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.7 Öffentlichkeit

Allgemeine Öffentlichkeit steigend Die allgemeine Öffentlichkeit hat über die dargestellten begründeten Interessen der einzelnen Adressaten des Abschlusses nur ein generelles Informationsbedürfnis, was auch in dem schon im Jahr 2000 erweiterten Kreis antragsberechtigter Personen auf jedermann deutlich wurde. Dies führte jedoch entgegen der Vermutung bei Einführung der Verschä...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 8 Verantwortung, Verhaltens- und Treuepflichten

Als Mitglieder eines Gesellschaftsorgans unterliegen die Beiratsmitglieder Verhaltens- und Treuepflichten. Die Verhaltenspflichten richten sich nach der Aufgabenstellung des Beirats: Wenn der Beirat Aufgaben der Geschäftsführung übernimmt, hat er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns zu wahren; obliegen dem Beirat Überwachungsaufgaben, gelten für ihn d...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 2.1 Begründung der Offenlegungspflichten bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften nach § 264 a HGB

Die zentrale und einfachste Begründung für die Offenlegungspflichten resultiert aus der Verknüpfung von Haftungsbeschränkung und Publizität. Der deutsche und europäische Gesetzgeber sind der Auffassung, dass derjenige, der sich einer Rechtsform bedient, die sein unternehmerisches Risiko auf das eingesetzte Eigenkapital beschränkt, auf der anderen Seite akzeptieren muss, dass...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.2 Aktuelle und potenzielle Fremdkapitalgeber

Bei den Fremdkapitalgebern haben die Kreditinstitute im Vergleich zu anderen Gläubigergruppen, wie z. B. Lieferanten, Mitarbeiter (Pensionsansprüche), Kunden (Garantieansprüche) und viele mehr, eine Sonderstellung. Durch das Kreditwesengesetz sowie aus eigenem wirtschaftlichem Interesse bestehen diese i. d. R. auf der Überlassung der Jahresabschlüsse bei Kreditverhandlungen ...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.4 Aktuelle und potenzielle Konkurrenten

Das größte Risiko der Offenlegung wird in Gestalt der Interessen der aktuellen und potenziellen Konkurrenten gesehen. Durch den Ausweis hoher Umsatz- oder Eigenkapitalrenditen könnten Nachahmer auf den Markt drängen und dabei die Margen verringern.[1] Diese Sichtweise ist jedoch kritisch zu hinterfragen. Relevante Informationen kaum ersichtlich So ist fraglich, welche relevant...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 30 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.7 ESRS 2 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 67 In den Nachhaltigkeitsbericht ist auch eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems des Unternehmens in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen (ESRS 2.34). Ausweislich des ESRS 2.BC39 erkannte der SRB der EFRAG (§ 1 Rz 19 ff.) an, dass Informationen über die internen Kontrollprozesse ei...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.12 § 5 EStG (Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden)

• 2019 Übertragung von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen auf den neuen Arbeitgeber zusammen mit Vermögenswerten als Gegenleistung für die Verpflichtungsübernahme/§ 5 Abs. 7 Satz 4 EStG Werden im Zusammenhang mit einem Arbeitgeberwechsel unmittelbare Pensionsverpflichtungen auf den neuen Arbeitgeber zusammen mit Vermögenswerten als Gegenleistung für die Verpflichtungsübern...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse in der Rechnungslegung

1 Begriffe und Abgrenzungen 1.1 Miete und Pacht Rz. 1 Die Miete (§§ 535 ff. BGB) ist auf die zeitweilige Gewährung des Gebrauchs von Sachen (körperliche Gegenstände § 91 BGB) gegen Entgelt (Mietzins) gerichtet. Miete als entgeltliche Gebrauchsüberlassung kann bewegliche Sachen, z. B. Autovermietung, und unbewegliche Sachen, wie Grundstücke, Geschäftsräume, Wohnungen u. a., bet...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.3 Miet- und Pachtverhältnisse zwischen einer GmbH & Co. KG und ihren Gesellschaftern

Rz. 79 Grundstücke, die nicht der GmbH & Co. KG, sondern nur einem oder einigen Gesellschaftern gehören, aber dem Betrieb der KG ausschließlich und unmittelbar dienen, werden trotz des zwischen der Gesellschaft und dem (den) Gesellschafter(n) bestehenden Mietvertrages nicht zum Privatvermögen des(r) Gesellschafter(s), sondern als notwendiges Sonderbetriebsvermögen des(r) Ges...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2 Klassifikation

Rz. 34 Für die Behandlung der Mietereinbauten und Mieterumbauten in der Rechnungslegung ist zunächst eine Abgrenzung dahingehend vorzunehmen, ob es sich bei den Einbauten/Umbauten um Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile, sonstige Mieterein- bzw. -umbauten oder immaterielle Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände/Vermögenswerte handelt.[1] Zuvor ist auszuschließen, dass bloßer ...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 2.4.1 Behandlung beim Empfänger (Vermieter)

Rz. 23 Nach bürgerlichem Recht sind Mieterzuschüsse (verlorene Zuschüsse) den Mietvorauszahlungen ähnlich. Sie müssen deshalb auch steuerrechtlich entsprechend behandelt werden. Es handelt sich um sog. unechte Zuschüsse, weil ihnen die Verpflichtung des Zuschussempfängers auf Überlassung des Grundstücks oder Grundstücksteils gegenübersteht. Diese Zuschüsse stehen also in unm...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 6 Handelsrechtliche Angabepflichten

6.1 Angabepflichtige Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) Rz. 141 Nach § 251 HGB sind bestimmte Haftungsverhältnisse unter der Bilanz auszuweisen, d. h. zu vermerken. Es handelt sich um künftig entstehende Risiken, die nicht als Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen sind, u. a. aus Dauerschuldverhältnissen, z. B. Schuldbeitritt zu Verpflichtungen aus Mietve...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3 Mietereinbauten und Mieterumbauten

3.1 Grundsätzliches Rz. 32 Mietereinbauten und Mieterumbauten (auch Mieterausbauten) sind Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden an oder in Gebäuden, die ein Mieter oder Pächter auf eigene Rechnung auf, an oder im gemieteten oder gepachteten Objekt selbst durchführt oder durch fremde Dritte in seinem Namen ausführen lässt. Die Aufwendungen dürfen weder den Instandhaltungs- ...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.4.3 Möglichkeiten der Bestimmung der Pachtzinshöhe

Rz. 88 Für die Pachtzinshöhe kommen folgende Möglichkeiten in Betracht: fester Pachtzins, Umsatzpacht, gewinnabhängiger Pachtzins.mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.5.2 Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht (eiserne Verpachtung)

4.5.2.1 Grundsätzliches Rz. 97 Wird ein Pächter im Rahmen einer Betriebsverpachtung vertraglich dazu verpflichtet, verbrauchte bzw. unbrauchbar gewordene Vermögensgegenstände zu ersetzen, liegt eine Nutzungsüberlassung mit Stubstanzerhaltungspflicht vor. Bei der Gewinnermittlung des Verpächters und des Pächters bei der Verpachtung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht d...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5 Rückstellungen bei Miet- und Pachtverhältnissen

5.1 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rz. 109 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind in der Handelsbilanz zu passivieren, und zwar für den Teil der eigenen Verbindlichkeit aus dem schwebenden Geschäft, um den diese den Wert der Gegenleistung aus dem schwebenden Geschäft übersteigt.[1] Dies gilt nach dem Grundsatz ord...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 1 Begriffe und Abgrenzungen

1.1 Miete und Pacht Rz. 1 Die Miete (§§ 535 ff. BGB) ist auf die zeitweilige Gewährung des Gebrauchs von Sachen (körperliche Gegenstände § 91 BGB) gegen Entgelt (Mietzins) gerichtet. Miete als entgeltliche Gebrauchsüberlassung kann bewegliche Sachen, z. B. Autovermietung, und unbewegliche Sachen, wie Grundstücke, Geschäftsräume, Wohnungen u. a., betreffen. Dagegen ist die Pac...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 2 Buch- und bilanzmäßige Behandlung von Miet- und Pachtverhältnissen im Allgemeinen

2.1 Grundsätzliches Rz. 10 Miet- und Pachtverhältnisse sind schwebende Verträge (Dauerschuldverhältnisse), bei denen sich der Anspruch auf die wiederkehrende Leistung und die Verpflichtung zur wiederkehrenden Gegenleistung sowohl aus der Sicht des Vermieters als auch des Mieters innerhalb eines Wirtschaftsjahrs i. d. R. (zumindest) ausgleichen, jedenfalls bei gleichmäßig wied...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 2.4 Mieterzuschüsse (Baukostenvorschüsse)

2.4.1 Behandlung beim Empfänger (Vermieter) Rz. 23 Nach bürgerlichem Recht sind Mieterzuschüsse (verlorene Zuschüsse) den Mietvorauszahlungen ähnlich. Sie müssen deshalb auch steuerrechtlich entsprechend behandelt werden. Es handelt sich um sog. unechte Zuschüsse, weil ihnen die Verpflichtung des Zuschussempfängers auf Überlassung des Grundstücks oder Grundstücksteils gegenüb...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4 Miet- und Pachtverhältnisse in besonderen Fällen

4.1 Miet- und Pachtverhältnisse zwischen Angehörigen Rz. 59 Miet- oder Pachtverträge liegen u. a. auch dann vor, wenn ein Unternehmer Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke von einem nahen Familienangehörigen mietet oder pachtet. Für die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Miet- und Pachtverträgen zwischen Angehörigen sind die Grundsätze zur steuerlichen Anerkennung vo...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.2 Miet- und Pachtverhältnisse zwischen Mitunternehmern und deren Personengesellschaft

4.2.1 Sonderbetriebseinnahmen Rz. 66 An die Personengesellschaft zur betrieblichen Nutzung vermietete Grundstücke oder Grundstücksteile, die im Eigentum eines oder mehrerer Gesellschafter stehen, sind notwendiges Sonderbetriebsvermögen.[1] Dies gilt auch bei der Weitervermietung des Grundstücks oder Grundstücksteils durch die Personengesellschaft.[2] Rz. 67 Mit der "Überlassun...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.4 Miet- und Pachtverhältnisse zur Durchführung der Betriebsaufspaltung

4.4.1 Inhalt der Pachtverträge Rz. 81 Erst durch den Abschluss der Miet- oder Pachtverträge wird die steuerrechtliche Verknüpfung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen hergestellt. Um den steuerlichen Problemen der verdeckten Gewinnausschüttung aus der Betriebs-GmbH zu entgehen, müssen die verpachteten Gegenstände unbedingt genau bezeichnet werden. Dazu kann als Anlage zum...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.3 Handelsrecht

Rz. 44 Mieterein- und -umbauten, die dem besonderen betrieblichen oder beruflichen Zweck des Mieters dienen, unterliegen handelsrechtlich grundsätzlich als selbstständige Vermögensgegenstände der Aktivierungspflicht. Diese Aussage gilt für sämtliche Arten von Mieterein- oder -umbauten, die sich als Scheinbestandteil oder Betriebsvorrichtung klassifizieren lassen. Für die per...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.5 IFRS

Rz. 56 Wenn wirtschaftliches Eigentum vorliegt, sind Mietereinbauten und Mieterumbauten als Vermögenswerte (assets) anzusehen, sodass eine Aktivierungspflicht als separater Vermögenswert gegeben ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es sich bei den Mietereinbauten und Mieterumbauten um Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile, sonstige Mietereinbauten und Mieterumbauten o...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2.3 Sonstige Mieterein- bzw. -umbauten

Rz. 40 Mieterein- und -umbauten, die weder Scheinbestandteil noch Betriebsvorrichtung sind, können vorbehaltlich einer Einstufung als immaterielles Wirtschaftsgut als sonstige Mieterein- oder -umbauten zu behandeln sein. Solche Aufwendungen führen zur Herstellung eines materiellen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens, wenn entweder der Mieter wirtschaftlicher Eigentümer der v...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 10 Miet- und Pachtverhältnisse sind schwebende Verträge (Dauerschuldverhältnisse), bei denen sich der Anspruch auf die wiederkehrende Leistung und die Verpflichtung zur wiederkehrenden Gegenleistung sowohl aus der Sicht des Vermieters als auch des Mieters innerhalb eines Wirtschaftsjahrs i. d. R. (zumindest) ausgleichen, jedenfalls bei gleichmäßig wiederkehrenden Leistun...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.5.2.1 Grundsätzliches

Rz. 97 Wird ein Pächter im Rahmen einer Betriebsverpachtung vertraglich dazu verpflichtet, verbrauchte bzw. unbrauchbar gewordene Vermögensgegenstände zu ersetzen, liegt eine Nutzungsüberlassung mit Stubstanzerhaltungspflicht vor. Bei der Gewinnermittlung des Verpächters und des Pächters bei der Verpachtung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Pächters ("eiserne V...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.5.2.5 Besonderheiten bei Land- und Forstwirten

Rz. 106 Die früher für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft getroffenen Erleichterungsregelungen[1] sowie die ergänzenden Regelungen der Länder sind inzwischen aufgehoben worden. Rz. 107 Ist die Eiserne Verpachtung im Vorgriff auf eine spätere Hofübertragung in der Land- und Forstwirtschaft vorgenommen worden, kann auf gemeinsamen Antrag von Pächter und Verpächter abweic...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.5.2.3 Übergebenes Anlagevermögen, AfA-Befugnis, Anspruch des Verpächters auf Substanzerhaltung, Verpflichtung des Pächters zur Substanzerhaltung u. a.m.

Rz. 100 Wer als Pächter Betriebsvermögen im Wege der sog. eisernen Verpachtung übernommen hat, kann den Wertverzehr für diese Wirtschaftsgüter nur dann gewinnmindernd berücksichtigen, wenn er ihn nach den Vereinbarungen im Pachtvertrag auch zu tragen hat. Sind für wesentliche Bestandteile von Grundstücken oder Gebäuden, deren Unterhaltung dem Pächter obliegt, keine besondere...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 6.2 Abgrenzung der Umsatzerlöse in Einzelfällen (§ 275 HGB)

Rz. 144 Seit dem Geschäftsjahr 2016 sind in den Umsatzerlösen nach § 277 Abs. 1 HGB analog zu den IFRS auch die Erlöse aus Vermietung und Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen einzubeziehen. Die bis dahin gültige Abgrenzung von für die einzelnen Unternehmen typischen Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entfällt somit.[1]mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.4.1 Inhalt der Pachtverträge

Rz. 81 Erst durch den Abschluss der Miet- oder Pachtverträge wird die steuerrechtliche Verknüpfung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen hergestellt. Um den steuerlichen Problemen der verdeckten Gewinnausschüttung aus der Betriebs-GmbH zu entgehen, müssen die verpachteten Gegenstände unbedingt genau bezeichnet werden. Dazu kann als Anlage zum Mietvertrag ein besonderes Ve...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2.4 Immaterielle Posten

Rz. 43 Liegen bei Baumaßnahmen weder die Voraussetzungen für einen Scheinbestandteil, eine Betriebsvorrichtung oder einen sonstigen Mietereinbau vor, kann auch wegen des fehlenden Ersatzanspruchs kein wirtschaftliches Eigentum des Mieters angenommen werden. Haben die angefallenen Aufwendungen keine unmittelbare sachliche Beziehung zum Betrieb des Mieters, d. h., handelt es s...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.5 Betriebsverpachtung

Rz. 90 Dem Betriebsinhaber bietet sich die Möglichkeit, seinen Betrieb im Ganzen oder einen Teilbetrieb[1] an einen anderen Unternehmer zu verpachten.[2] 4.5.1 Grundsachverhalte Rz. 91 Grundsätzlich ist der Gewinn bei Gewerbetreibenden weiterhin durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG zu ermitteln. Der Verpächter kann jedoch bei Wegfall der Buchführungspflicht zur Gewin...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.5.2.2 Übergabe von Umlaufvermögen

Rz. 98 Übergibt der Verpächter im Zeitpunkt der Verpachtung mit eisernem Inventar auch Umlaufvermögen, das der Pächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses in gleicher Art, Güte und Menge zurückzugeben hat, so handelt es sich dabei um die Gewährung eines Sachdarlehens. Beim Verpächter tritt an die Stelle der übergebenen Wirtschaftsgüter eine Sachwertforderung, die mit dem ...mehr