Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 2.3 Beitragspflichtiger Anteil der SFN-Zuschläge bei Überschreiten des Stundengrundlohns von 25 EUR

Wird der Stundengrundlohn von 25 EUR überschritten, sind die auf den übersteigenden Betrag entfallenden SFN-Zuschläge dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen und damit beitragspflichtig. Der Höchstbetrag für die Beitragsfreiheit wird wie folgt ermittelt: Die Anzahl der SFN-Arbeitsstunden des Mitarbeiters wird mit dem Verhältnis des für die entsprechend begünstigte SFN-Arbeit zu be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Exterritorialer Arbeitgeber / 2.3 Internationale Organisationen

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit verschiedenen internationalen Organisationen Sitzstaatabkommen geschlossen. Im Rahmen dieser Sitzstaatabkommen gibt es Regelungen, die es den internationalen Organisationen ermöglicht, für die Beschäftigten und Familienangehörigen ein eigenes Krankenfürsorgesystem zu schaffen. In entsprechenden Sachverhalten muss geprüft werden, ob das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Exterritorialer Arbeitgeber / 2.2 EU-Institutionen

Personen sind im Bereich der deutschen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn sie bei einer EU-Institution beschäftigt und nach dem Krankheitsfürsorgesystem der Europäischen Gemeinschaften bei Krankheit geschützt sind.[1] Die im Krankheitsfürsorgesystem zurückgelegten Versicherungszeiten können als Vorversicherungszeiten angerechnet werden, wenn die Person direkt vor Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Steuermindernder Abzug von Aufwendungen für private Zusatzkrankenversicherungen

Ist ein Steuerpflichtiger sowohl Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch freiwillig privat krankenversichert, kann er lediglich die Beiträge gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a EStG unbeschränkt abziehen, die er an die GKV entrichtet. Beiträge für eine weitere Basisabsicherung durch eine private Krankenversicherung (PKV) können dagegen nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 1.2 Ruhen des Leistungsanspruchs

Für die Dauer des Wehrdienstes ruht der Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.[1] Bundeswehrangehörige erhalten ihre Leistungen im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (UTV). Gesetzlich versicherte Familienangehörige werden von der Ruhensvorschrift allerdings nicht erfasst; sie erhalten weiterhin Leistungen der Krankenkasse.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 1.1 Fortbestand der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht

Krankenversicherung Die versicherungspflichtige Mitgliedschaft gilt als fortbestehend. Dies gilt auch, wenn die Krankenversicherungspflicht am Tag vor dem Beginn des freiwilligen Wehrdienstes oder der Wehrübung endet oder wenn zwischen dem letzten Tag der Mitgliedschaft und dem Beginn des freiwilligen Wehrdienstes oder der Wehrübung ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiert...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.3 Angaben im Anhang

Rz. 31 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB müssen die auf die Posten der Bilanz und der GuV-Rechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden. Darzulegen ist, ob das Vorratsvermögen – ggf. unterteilt nach Gruppen – zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, mit Durchschnittswerten oder gemäß einem Verbrauchsfolgeverfahren bewertet wurde. Bei unfertigen und fe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeitarbeit während der ... / 1.2 Sozialversicherung

Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften. Die Teilzeitbeschäftigung ist daher grundsätzlich kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Bisher freiwillig und privat Krankenversicherte Wird aufgrund des verminderten Arbeitsentgelts während der elternzeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ist Ernährung mehr al... / 1.2.1 Möglichkeiten nach § 20b SGBV

Zudem hat der Gesetzgeber einige Möglichkeiten auf Basis der Vorgaben der §§ 20 und 20b SGB V geschaffen, um finanzielle Anreize für Unternehmen zu schaffen. Zum einen hat 2010 der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien im GKV-Leitfaden Prävention festgelegt. Dieser i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.8 Material- und Personalaufwand (Nr. 8)

Rz. 44 Wird das Umsatzkostenverfahren gem. § 275 Abs. 3 HGB angewandt, ist der Material- und Personalaufwand in der GuV nicht erkennbar. In diesem Fall sind im Interesse der Transparenz der Material- und Personalaufwand des Gj im Anhang anzugeben. Die Angabepflicht bzgl. des Personalaufwands resultiert aus Art. 17 Abs. 1 Buchst. e) der RL 2013/34/EU. Die Pflicht, Angaben übe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Umsatzerlöse

Rz. 16 Die zu betrachtenden Umsatzerlöse ergeben sich aus § 277 Abs. 1 HGB (§ 277 Rz 5). Unabhängig von der Erstellung der GuV nach dem UKV oder GKV zählen zu den Umsatzerlösen "Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / 2. Änderung nach § 175b Abs. 1 AO auch bei Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung nach Einzelsteuergesetz

Urteil des BFH: Mit Urteil v. 8.9.2021 (BFH v. 8.9.2021 – X R 5/21, BStBl. II 2022, 398 = AO-StB 2022, 146 [Weigel]) hat der BFH sich erstmals mit der Änderungsvorschrift des § 175b AO befasst. Er stellte klar, dass die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO zulässig ist, wenn ein Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung – entgegen der gesetzli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ernährung im Betrieb: Gute ... / 4 Fazit

Um Ihre Mitarbeiter mit optimalen Fettsäuren zu versorgen, sollten Sie in Ihrer Kantine bzw. in Pausenräumen auf folgende Umsetzung achten: 2- bis 3-mal wöchentlich fetter Meeresfisch, Leinöl bzw. geschroteter Leinsamen für Salate und Müslis, Verwendung von Olivenöl, Rapsöl oder Nussölen für Salate, zum Dünsten: raffiniertes Olivenöl, Butterschmalz, zum Braten/Backen: Butterschma...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie betraf den Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Der Finanzausgleich in der KVdR wurde durch den Risikostrukturausgleich aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Struk...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 9 In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Versicherungspflicht für die in § 5 SGB V aufgeführten Personen, soweit für diese nicht nach § 7 oder § 6 SGB V Versicherungsfreiheit besteht. Neben den gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten, Personen, die eine nichtselbstständige Arbeit verrichten, und beschäftigungsähnlich Tätigen (z. B. Auszubildende, in Werkstätten, ...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und gilt mit Wirkung zum 1.1.1989. Der Wortlaut des Abs. 1 Satz 1, soweit er sich auf die Sicherstellung und die damit verbundene Gewährleistung der vertragsärztlichen Versorgung bezieht, entspricht dem § 3...mehr

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Sommer, SGB V § 261 Rücklage / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetzes – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift übernimmt den früheren § 365 RVO (Ausnahme: Abs. 2 Satz 2) i. d. F. des Gesetzes über die Verwaltung der Mittel der Träger der Krankenversicherung (KVMG) v. 15.12.1979 (BGBl. I S. 224...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 43 Bauer/Krämer, Das Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung, NJW 2005, 180. Haft, Reformbedarf beim System der gesetzlichen Sozialversicherung, ZRP 2002, 457. Hebeler, Nachhaltigkeit der Sozialsysteme unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, NZS 2018, 848. Jaeger, Die Reformen in der gesetzlichen Sozialversicher...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung zum 23.7.2015 eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) v. 10.12.2015 (BGBl. I S. 2229) ist mit Wirkung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 260 Betrieb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift übernimmt den früheren § 364 RVO i. d. F. des Gesetzes über die Verwaltung der Mittel der Träger der Krankenversicherung (KVMG) v. 15.12.1979 (BGBl. I S. 2241). Im Gesetzentwurf war die...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.2 Ansprüche aus der Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 30 Die Regelung des Abs. 2 Satz 1 ist nicht sehr glücklich und macht das Sozialrecht für den betroffenen Bürger nicht durchschaubarer (nach BT-Drs. 7/868 S. 19 war das Gegenteil Ziel des Gesetzes), als sie pauschal die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit (Nr. 1) und die wirtsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft. In den letzten 10 Jahren änderte sich der Gesetzestext zu § 46 zweimal – und zwar durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung ab 23.7.2015. Bis zu dem Zeitp...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11.8 Sicherstellung im Rahmen des Notdienstes (Abs. 1b)

Rz. 67 Mit Wirkung zum 23.7.2015 sind durch Abs. 1b die Bedingungen der ambulanten Notfallversorgung weiter entwickelt worden. Damit ist die vertragsärztliche Versorgung auch außerhalb der Sprechstundenzeiten gewährleistet. Die Weiterentwicklung basierte zunächst auf den aufgehobenen Sätzen 2 und 3 des Abs. 1. Der Text des Abs. 1b Satz 1 entspricht hinsichtlich des Notdienst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesundheitsreformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) hat mit Wirkung zum 1.1.1989 die Übernahme der Reisekosten grundsätzlich auf die Fahrkosten beschränkt. Abs. 5 wurde durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) angefügt. Mit dem 8. Euro-Einführungsgesetz v. 23.10.2001 (BGBl. I S. 2702) sind die DM-Beträge (25 DM) in Abs. 2 Satz 1 und 3 zum 1.1.2002 ...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zusammen mit § 92a durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung zum 23.7.2015 neu eingefügt worden und beinhaltet die Durchführung der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II Einführung / 4.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende – 24.12.2003-31.12.2022 (Inkrafttreten, betroffene Vorschriften)

Rz. 40 Art. 1 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) – 1.1.2005 §§ 1 bis 66 Rz. 41 Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz) v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) – 6.8.2004 § 4, § 5, § 6, § 6a, § 6b (neu), § 6c (neu), § 7, § 10, § 11, § 15, § 16, § 17, § 18, § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.2 Sicherstellung der Leistungen nach Standard-, Basis- sowie Notlagentarif der privaten Krankenversicherung (Abs. 3a bis 3c)

Rz. 94 Mit Wirkung zum 1.7.2007 ist den KVen/KZVen sowie der KBV/KZBV durch Abs. 3a bis c als Pflichtaufgabe die Sicherstellung der ärztlichen Leistungen für die in der privaten Krankenversicherung (PKV) Versicherten übertragen worden, die nach den bisherigen brancheneinheitlichen Standardtarifen nach § 257 Abs. 2a i. V. m. § 401 und nach § 257a Abs. 2a i. V. m. § 402versich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 1.1 Sicherstellungsverantwortung

Rz. 2 § 75 ist systematisch in den Kontext zu § 72 zu stellen. Während sich diese Vorschrift an die Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren und Krankenkassen zur Mitwirkung an der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung wendet, bildet § 75 die inhaltliche Grundnorm des Systems der vertragsärztlichen Versorgung, indem sie die umfassende S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 1.2 Zweck der Regelung

Rz. 3 Sinn und Zweck der Vorschrift des Innovationsfonds ist die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es geht um eine Prozessinnovation (vgl. Huster, in: Becker/Kingreen, SGB V, § 92a Rz. 3). Die Schaffung eines Innovationsfonds beruht nach der Gesetzesbegründung darauf, dass die demographische Entwicklung und der medizinisch-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.6 Anlage 28 zum BMV-Ä

Rz. 34 Die Vereinbarung auf Bundesebene (Stand: 1.4.2017) findet nach § 1 – Zweck des Vertrages – keine Anwendung, soweit es um die Vermittlung von Terminen für zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen geht. Damit wurde Abs. 1a Satz 12 der Vorschrift umgesetzt, der zugleich deutlich macht, dass die vertragszahnärztliche Versorgung von den zusätzlichen Maßnahmen zur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.16 Bundesrichtlinien für die einheitliche Anwendung der Verträge (Abs. 7)

Rz. 120 Die KBV kann gegenüber den KVen keine Einzelanweisungen erlassen, weil es sich bei letzteren um selbständige Körperschaften auf Landesebene handelt. Die KBV ist berechtigt, Richtlinien zu erlassen (Huster/Münkler, in: Becker/Kingreen, SGB V, § 75 Rz. 23). Die in Abs. 7 genannten Richtlinien der KBV/KZBV sollen die einheitliche Anwendung und die Durchführung der Vertr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.2 Gesetzliche Pflegeversicherung

Rz. 14 Der in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtige Personenkreis entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung; denn versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung sind die versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (§§ 1 Abs. 2, 20 Abs. 1 Satz 1 SGB XI; vgl. Komm. dort). Die freiwillige Mitgliedschaft in der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.1.1 Zusammensetzung des Innovationsausschusses

Rz. 6 Nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift wird beim Gemeinsamen Bundesausschuss ein Innovationsausschuss eingerichtet, der als maßgebliches Entscheidungsgremium die Aufgabe hat, die Durchführung der Förderung der neuen Versorgungsformen (vgl. § 92a Abs. 1) und der Versorgungsforschung(vgl. § 92a Abs. 2) zu organisieren. Die Formulierung "wird eingerichtet" lässt keine Wahl, de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.4 Anträge zur Versorgungsforschung

Rz. 55 Versorgungsforschung ist die wissenschaftliche Untersuchung der Versorgung des Einzelnen und der Bevölkerung mit gesundheitsrelevanten Produkten und Dienstleistungen unter Alltagsbedingungen. Versorgungsforschung bezieht sich auf die Wirklichkeit der medizinischen Versorgung. Die Förderung hat sich auf Forschungsvorhaben zu beziehen, die im Zusammenhang mit der Versor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.12 Finanzausschuss

Rz. 49 Nach § 20 der Geschäftsordnung wird zur Aufstellung des Teilhaushaltsplans, der in den Gesamthaushalt des Gemeinsamen Bundesausschusses eingeht, sowie zur Beratung der Jahresrechnung ein Finanzausschuss errichtet. Nach Abs. 1 besteht der Finanzausschuss aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin der KBV, der KZBV, und der DKG, 3 Vertreterinnen oder Vertreter des GK...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.5 Verwaltung der Mittel des Innovationsfonds

Rz. 24 Das Bundesamt für Soziale Sicherung (früheres Bundesversicherungsamt) erhebt und verwaltet die Mittel (Innovationsfonds) und zahlt die Fördermittel auf der Grundlage der Entscheidungen des Innovationsausschusses nach § 92b aus (Abs. 4 Satz 2 der Vorschrift). Die dem Bundesamt für Soziale Sicherung im Zusammenhang mit dem Innovationsfonds entstehenden Ausgaben werden n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.2.1 Grundlagen der Förderung

Rz. 5 Voraussetzung ist zunächst, dass ein finanziell gefördertes Vorhaben über die bisherige Regelversorgung hinausgeht. Dem entspricht im Übrigen die Formulierung in Abs. 1 Satz 2, dass schwerpunktmäßig (vgl. "insbesondere") Vorhaben gefördert werden, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potenzial aufweisen, dauerhaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 1.3 Sicherstellungsmonopol

Rz. 7 Sicherstellungsmonopol bedeutet, dass niemand sonst als die KVen/KZVen und die KBV/KZBV die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung der Versicherten kollektivvertraglich organisieren dürfen. Dabei obliegt der KBV/KZBV die Organisation des bundeseinheitlichen Sicherstellungsrahmens, während die konkrete Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung vor Ort von der j...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 260 Betrieb... / 3 Literatur

Rz. 22 Brandts/Wirth/Held, Haushaltsrecht der Sozialversicherung, Berlin 2013. Busse/Schreyögg/Gericke, Management im Gesundheitswesen, Heidelberg 2006. Schmidt/Schantz, Vorstandshaftung in der GKV, NZS 2014, 5.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.2 Inhalt der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 1)

Rz. 22 Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift gilt als Programmsatz sowohl für die vertragsärztliche als auch für die vertragszahnärztliche Versorgung. Danach haben die KVen/die KZVen und die KBV/KZBV die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung in dem in § 73 Abs. 2 bezeichneten Umfang sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.3.1 Forschungsvorhaben

Rz. 14 Nach Abs. 2 Satz 1 bezieht sich die Förderung auf solche Forschungsvorhaben, die im Zusammenhang mit der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung stehen. Die Forschungsvorhaben müssen konkret, nicht mittelbar auf eine Verbesserung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet und von hoher praktischer Relevanz sein sowie eine besondere ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.1 Gesundheitsfonds (Abs. 1)

Rz. 15 Das BAS verwaltet als gemeinschaftliches Sondervermögen aller Krankenkassen die von den Krankenkassen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogenen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung nebst Zinsen und Säumniszuschlägen (§ 28 h Abs. 1 Satz 1, § 28 k Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 252 Abs. 2 Satz 3), Beiträge aus Rentenzahlungen durch die Rentenversicherungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.1 Inhalte der Verfahrensordnung

Rz. 52 Der Innovationsausschuss hat die Verfahrensordnung (Stand 17.2.2020) beschlossen, die vom BMG genehmigt worden ist und nach § 1 (Regelungsgegenstand) insbesondere die Arbeitsweise des Innovationsausschusses und seine Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses, dem Expertenpool und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachges...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 3 Literatur

Rz. 30 Neumann/Albrecht, Auf dem Weg zur Beitragssatzautonomie, Welt der Krankenversicherung, Berlin 2014, 36. Pfohl/Sichert, Der Gesundheitsfonds – Sondervermögen des Bundes oder der Krankenkassen?, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2009, 71. Pressel, Der Gesundheitsfonds: Entstehung – Einführung – Weiterentwicklung – Folgen, Wiesbaden 2012. Sichert/Göpffarth, Das System der Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.3 Nahtloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Verlängerung des Arbeitsunfähigkeitszeitraums (Satz 2)

Rz. 13 § 46 Satz 1 befasst sich mit dem Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld, Satz 2 dagegen mit dem Fortbestehen des Krankengeldanspruchs, wenn sich der Arbeitsunfähigkeitszeitraum nach dem Ende der zunächst nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitsdauer verlängert. Voraussetzung für einen ununterbrochenen Fortbestand des einmal entstandenen Anspruchs ist gemäß Satz 2, dass die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.8 Auszahlung der Fördermittel

Rz. 69 Die Auszahlung von bewilligten Fördermitteln zu den im Förderbescheid angegebenen Zeitpunkten und nach Prüfung der festgelegten Voraussetzungen veranlasst die Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle prüft die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel. Sie lässt sich hierfür erforderliche Nachweise vom Förderempfänger vorlegen. Die Pflicht zur Vorlage geeigneter Nachweis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.4 Verbesserung der Erreichbarkeit der Terminservicestellen

Rz. 30 Andererseits ist nach Abs. 1a Satz 2 zur Verbesserung der Erreichbarkeit der von den KVen eingerichteten Terminservicestellen vorgegeben, dass diese spätestens bis zum 1.1.2020 rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche unter einer bundesweit einheitlichen Telefonnummer erreichbar sein müssen. Diese Telefonnummer sollte einprägsam sein, wie dies z. B. in Deutschland bere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.12 Gewährleistungspflicht

Rz. 89 Die Gewährleistungspflicht der KV bzw. der KBV gegenüber den Krankenkassen erstreckt sich nach Abs. 1 Satz 1 auf die gesetz- und vertragsmäßige Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung. Die Gewährleistung entspricht einer Garantie oder Bürgschaft einschließlich der damit verbundenen Haftung. Diese Gewährleistungspflicht ist zwischen KV und KBV so aufgeteilt, das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.3 Patientenvertreterinnen/Patientenvertreter

Rz. 25 Die Patientenvertreterinnen oder Patientenvertreter sind nach § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung von den nach der PatBeteiligungsV anerkannten Organisationen einvernehmlich und schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses zu benennen. Einvernehmlich bedeutet, dass die vier anerkannten Organisationen (Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11.6 Evaluation der Tätigkeit der Terminservicestellen

Rz. 65 Mit der bundesweiten Einführung von Terminservicestellen hatte der Gesetzgeber Neuland betreten, wobei im Voraus nicht bewertet werden konnte, wie sich Terminservicestellen bewähren bzw. ob sie geeignet sind, die Wartezeitenproblematik bei Behandlungsterminen zu lösen. Deshalb ist der KBV mit Abs. 1a Satz 15 die Aufgabe übertragen worden, die Auswirkungen der Tätigkei...mehr