Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 5 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Mit den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahlerwird sichergestellt, dass die Beitragsbelastung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds entspricht. Sie bedeutet, dass alle Einnahmen und Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung der Beitragsbemessung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss / 2.2 Höchstzuschuss in der privaten Krankenversicherung

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde vom Bundesministerium für Gesundheit 2026 auf 2,9 % (2025: 2,5 %) festgesetzt. Für die Zuschussberechnung ist 2026 somit ein Beitragssatz i. H. v. 8,75 % (14,6 % + 2,9 % = 17,5 % : 2 = 8,75 %) zu berücksichtigen (2025: 14,6 % + 2,5 % = 17,1 % : 2 = 8,55 %). Sollte der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % maßgeblich sein, beträgt de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haftentlassener / 4 Versicherungsschutz beim Bezug von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII

Sofern der Haftentlassene nicht die Voraussetzungen für den Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II erfüllt und nach der Haftentlassung Sozialhilfe bezieht, wird der Versicherungsschutz entweder über eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung unter den o. g.[1] Voraussetzungen sichergestellt oder es kom...mehr

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Private Krankenversicherung... / 5 Basistarif

Wer sich ab dem 1.1.2009 privat versichert, kann in den brancheneinheitlichen Basistarif wechseln. Die privaten Versicherungsunternehmen sind aber verpflichtet, auch andere Personen in diesen Tarif aufzunehmen. Dazu gehören: freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Kasse in den ersten 6 Monaten der freiwilligen Mitgliedschaft, Nichtversicherte, die weder in der gesetzlichen K...mehr

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Künstler / 2.2 Krankenversicherung

Für Berufsanfänger besteht die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Monaten von der Krankenversicherungspflicht nach dem KSVG befreien zu lassen, wenn eine Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen nachgewiesen wird.[1] Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht endet dabei 3 Jahre nach der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit für sog. Berufsanfänger m...mehr

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Krankenkassenwahl: Vor- und... / 3.1.1 Eintritt von Versicherungspflicht

Von der Möglichkeit, in der Jugend zu günstigen PKV-Beiträgen versichert zu sein und im Alter den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung zu überschaubaren Preisen in Anspruch zu nehmen, haben in der Vergangenheit viele Versicherte Gebrauch gemacht. Dies hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber den Wechsel zwischen den Systemen erheblich erschwert hat. Entscheidet sich ein...mehr

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Elternzeit / 1.3 Private Krankenversicherung

Privat krankenversicherte Personen bleiben weiterhin privat versichert, wenn sie vor der Elternzeit und/oder während der Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht gesetzlich krankenversichert waren. Sie können sich für die Dauer der Elternzeit auch nicht als Angehöriger eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichern.[1] In erster Linie s...mehr

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Krankenkassenwahl: Vor- und... / 3.2 Vorversicherungszeit in der KVdR

Beim Wechsel von der Beschäftigung zur Rente ist ein Systemwechsel nicht möglich. Voraussetzung für eine gesetzliche Krankenversicherung als Rentner ist eine erhebliche Vorversicherungszeit (9/10 der 2. Hälfte der Zeit der Erwerbstätigkeit) in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine freiwillige Krankenversicherung als Rentner scheidet ebenso aus, weil es an einer zuvor be...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.2 Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflichtversicherung

Der Arbeitnehmeranteil zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des ggf. vom Arbeitnehmer zu zahlenden einkommensabhängigen Zusatzbeitrags i. S. d. § 242 SGB V ist in Nummer 25 auszuweisen. Zu erfassen sind dabei die insgesamt an die Krankenkasse abgeführten Beiträge, d. h. ggf. mit Beitragsanteilen für das Krankengeld. Arbeitnehmerbeiträge zur inländische...mehr

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Praxis-Beispiele: Entsendun... / 3 Befristete Entsendung nach Marokko

Sachverhalt Herr Q ist deutscher Staatsbürger und wird in Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt. Sein Arbeitgeber entsandte ihn für 3 Jahre nach Marokko. Die Entsendung soll nun um ein weiteres Jahr verlängert werden. Das Gehalt wird während der gesamten Zeit vom deutschen Arbeitgeber bezahlt. Besteht für die genannten Zeiträume der deutsche Versicherungsschutz fort?...mehr

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Private Krankenversicherung... / 5.1 Ambulante Leistungen

Privat Krankenversicherte haben grundsätzlich das Recht der freien Arztwahl. Auch Fachärzte können ohne Überweisung aufgesucht werden. Dies gilt ebenso für Klinikärzte, die ambulant tätig sind. Die Mediziner sind gegenüber Privatpatienten – im Unterschied zur GKV – keiner Budgetierung unterworfen. Für ambulante Leistungen ist die Direktabrechnung zwischen Arzt und Privatpatie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kanada / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden kanadischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

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Krankenkassenwahl: Vor- und... / Zusammenfassung

Überblick Höher verdienende Arbeitnehmer und selbstständig Tätige können zwischen einer freiwilligen Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) wählen. Zwischen beiden Systemen bestehen erhebliche Unterschiede. Die Entscheidung zur "richtigen" Krankenversicherung lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie ist i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankenkassenwahl / Zusammenfassung

Begriff Versicherungspflichtige und freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse entscheiden selbst, bei welcher Kasse sie versichert sein wollen. Hierbei müssen Arbeitnehmer unverzüglich den Arbeitgeber formlos über die von Ihnen gewählte Krankenkasse informieren. Nachdem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei einer Krankenkasse angemeldet hat, erhält diese...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.1 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Einmalzahlungen sind bei der Feststellung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts insoweit zu berücksichtigen, als dass das bis zum Ablauf des Monats der Zuordnung bislang beitragspflichtige Arbeitsentgelt im laufenden Kalenderjahr die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze nicht erreicht.[1] Für die Feststellung sind nicht nur die Arbeitsentgelte von dem Arbeitgeber, der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenhausbehandlung / Zusammenfassung

Begriff Versicherte haben Anspruch auf eine vollstationäre, stationsäquivalente oder tagesstationäre Krankenhausbehandlung in einem zugelassenen Krankenhaus, wenn sie ärztlich verordnet wurde, nicht teilstationär, vor- und nachstationär oder ambulant behandelt werden können und der Krankenhausarzt die medizinische Notwendigkeit feststellte. Die Krankenhausbehandlung kann auch te...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 2.4 Versorgungsbezüge

Für die der Rente vergleichbaren Einnahmen wird im Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Begriff "Versorgungsbezüge" verwendet. Versorgungsbezüge werden für die Beitragsbemessung herangezogen, wenn sie wegen Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Altersversorgung oder Hinterbliebenenversorgung gezahlt werden. Der Grad der Erwerbsminderung sowie das ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (hauptberuflich... / Zusammenfassung

Begriff Der Anspruch auf Krankengeld für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige ist ausgeschlossen. Der Ausschluss kann durch eine Wahlerklärung des Versicherten aufgehoben werden (Optionskrankengeld). Alternativ oder ergänzend kann ein Wahltarif in Anspruch genommen werden, der durch die Satzung der Krankenkasse zu regeln ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Soz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Begriff Die Beitragsberechnung für freiwillig Krankenversicherte erfolgt nach den Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes. Ausgangswert für die Berechnung sind die beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten. Berücksichtigt wird dessen "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit". Verschiedene Einkunftsarten dürfen dabei grundsätzlich nicht saldiert werden. Die Versicherten unt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsförderung / 6 Förderung der Selbsthilfe

Krankenkassen und ihre Verbände fördern Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen, die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten bei bestimmten Krankheiten zum Ziel gesetzt haben.[1] Dabei ist neben der Projektförderung auch eine Förderung der gesundheitsbezogenen Arbeit durch Zuschüsse möglich. Der GKV-Spitzenv...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsförderung / 3.1 Lebenswelten

Lebenswelten sind für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme, insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports. Es handelt sich also um die nichtbetrieblichen Lebenswelten. Leistungen nach dem lebensweltbezogenen Ansatz sind besonders geeignet, das Ziel ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsförderung / 1 Handlungsfelder Prävention

Mit dem Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung fest. Diese sind für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die Handlungsfelder Bedarf, Zielgruppen, Zugangswege, Inhalte und Methodik. Der GKV-Lei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Private Krankenversicherung... / 6.2 Berechnung der Beiträge

Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung wird anders als in der GKV unabhängig vom Einkommen berechnet. Stattdessen sind der vereinbarte Leistungsumfang, der Gesundheitszustand und das Alter bei Vertragsbeginn sowie das Geschlecht maßgeblich für die Beitragskalkulation. Bei Verträgen, die nach dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden, entfällt die Risikodifferenzierung nach d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Feststellung der Pflegebedü... / Zusammenfassung

Begriff Der Medizinische Dienst (MD) oder andere unabhängige Gutachter prüfen im Auftrag der Pflegekassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Leistungsentscheidung trifft die Pflegekasse unter maßgeblicher Berücksichtigung des Gutachtens des MD. Die Bearbeitung der Anträge hat innerhalb von 5 bzw...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freiwillige Weiterversicherung / 1.5 Beiträge

Die Beiträge für freiwillig Versicherte richten sich grundsätzlich nach ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit[1] unter Berücksichtigung des maßgebenden Beitragssatzes sowie des Zusatzbeitragssatzes[2] der jeweiligen Krankenkasse. Einzelheiten regeln für alle Krankenkassen einheitlich die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler des GKV-Spitzenverbands. Der Geset...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1 Beitragsbemessungsgrundlagen

Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, ist grundsätzlich als Rentner in der GKV pflichtversichert, sofern er die dafür erforderliche Vorversicherungszeit erfüllt. Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden der Beitragsbemessung der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und der Zahlbetrag, der der Rente vergleichbaren Einnahmen (V...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss / 4.1 Freiwillig krankenversicherter Kurzarbeitergeldbezieher

Diese Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber für das Istentgelt (tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt) einen Beitragszuschuss in Höhe des Arbeitgeberanteils von 7,3 % zzgl. des halben kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes.[1] Der Beitragszuschuss ist aus dem fiktiven Arbeitsentgelt zu berechnen. Praxis-Beispiel Zuschussberechnung bei Kurzarbeitergeld für freiwillig GK...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendebescheinigung / 2.3 Zuständigkeit der DVKA

Der GKV-Spitzenverband, DVKA ist für das Ausstellen der Bescheinigung A1 bei folgenden Personenkreisen zuständig: Mitglieder des Flug- und Kabinenpersonals mit Heimatbasis Deutschland, gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten beschäftigte Personen, Personen, die eine Ausnahmevereinbarung nach Art. 16 Abs. 1 VO (EG) Nr. 883/2004 beantragen, Personen, die eine Ausnahmevereinbarung n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.1.1 10-Jahresfrist

Als Berechnungsgrundlage für die Beiträge gilt 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für 120 Monate (= 10 Jahre). Die Frist von 10 Jahren beginnt mit dem 1. des auf die Auszahlung der Kapitalleistung folgenden Kalendermonats.[1] Praxis-Beispiel Einmalige Kapitalleistung als beitragspflichtige Einnahme Herr A bezieht eine Altersre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten zu Versorgun... / 4 Meldepflichten der Krankenkasse

Die Krankenkasse des Versorgungsempfängers treffen ebenfalls weitreichende Meldepflichten. Sobald sie von der Zahlstelle des Versorgungsempfängers eine Meldung über den Beginn und die Höhe der Versorgungsbezüge des bei ihr versicherten Versorgungsempfängers erhält, muss sie dieser eine Rückmeldung geben, ob und ab wann Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von den Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
China / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach China unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Indien / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Indien unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brasilien / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Brasilien unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Japan / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Japan erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Chile / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Chile unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Republik Moldau / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Chile / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Chile erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
USA / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung in die USA unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
China / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach China erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Australien / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Australien unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Australien / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Australien erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Quebec / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Quebec unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Japan / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Japan unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
USA / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung in die USA erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Indien / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Indien erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Krankenkassenwahl: Vor- und... / 1.1 Leistungen

1.1.1 Sach-/Geldleistungen Die Leistungen der GKV können die Mitglieder als Sachleistungen oder Geldleistungen (z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld) erhalten. Beim Sachleistungsprinzip werden die Leistungen unmittelbar von den Leistungserbringern zur Verfügung gestellt. Die Kosten dafür werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, soweit sie nicht als Zuzahlungen vom Vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brasilien / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Brasilien erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Korea / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Korea erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Krankenkassenwahl: Vor- und... / 1.2 Beiträge

1.2.1 Solidaritätsprinzip Grundlage der GKV ist das sog. "Solidaritätsprinzip". Bei der Bemessung der Beitragshöhe spielt nicht das persönliche Risiko (z. B. Krankheit, Alter, Anzahl der Angehörigen bei der beitragsfreien Familienversicherung), sondern die finanzielle Leistungsfähigkeit des Versicherten die entscheidende Rolle. Die Beiträge werden prozentual vom Arbeitsentgel...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Uruguay / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Uruguay unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr