Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

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Indien / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Indien unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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USA / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung in die USA unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Chile / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Chile erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Japan / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Japan erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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China / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach China erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Quebec / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Quebec unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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USA / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung in die USA erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Korea / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Korea unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Australien / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Australien unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Australien / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Australien erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Uruguay / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Uruguay unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Brasilien / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Brasilien erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Quebec / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Quebec erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Uruguay / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Uruguay erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Japan / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Japan unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Indien / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Indien erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 3 Hauptbeschäftigung eines freiwillig Versicherten mit 2 Nebenbeschäftigungen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist bei Arbeitgeber A gegen ein Entgelt von 7.000 EUR monatlich beschäftigt. Er ist wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig krankenversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab 1.1.2026 nimmt er bei Arbeitgeber B eine Beschäftigung für monatlich 400 EUR auf. Ab 1.2.2026 nimmt er zusätzlich eine weitere Beschäftigung ...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.1.1 Allgemeiner/ermäßigter Beitragssatz

In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten verschiedene Beitragssätze. Ausschlaggebend für den Beitragssatz ist jeweils die Form der Versicherung. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird durch die Bundesregierung bundeseinheitlich festgelegt. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Beitragssatz, der grundsätzlich für alle Versicherten gilt, ...mehr

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Vorsorgepauschale / 1.2 Bescheinigungspflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss unter den Nrn. 25-27 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung die Arbeitnehmerbeiträge zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung, sozialen Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung bescheinigen.[1] Bei geringfügig Beschäftigten, bei denen die Lohnsteuer nach den ELStAM erhoben wird und kein Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung zu...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.1.4 Asylberechtigte

Asylberechtigte und Personen, die einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen besitzen (anerkannte Flüchtlinge), haben grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld. Nicht leistungsberechtigt sind hingegen Personen, die Leistungen nach § 1 AsylbLG erhalten (Asylbewerber, ausreisepflichtige und geduldete Personen).[1] Hinweis Leistungen an geflüchtete Menschen aus der Ukraine Rechts...mehr

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Befreiung von der Versicher... / 1.2 Bezieher von Arbeitslosen-/Unterhaltsgeld

Bezieher von Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld sind grundsätzlich krankenversicherungspflichtig. Sofern sie aber unmittelbar vor Beginn des Leistungsbezugs mindestens 5 Jahre nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichert waren, können sie sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung ist davon abhängig, dass der Antragsteller nachweist, dass ...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Der Arbeitgeber hat bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Personen, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei sind, einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zu zahlen. Der Pauschalbeitrag beträgt 13 % des Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung. Für Beschäftigte im Privathaushalt ist ein Pauschalbeitrag i. H. v. 5 % des Arbeitsentgelts zu zahlen. Vorausse...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / II. Abgrenzung zum Heil- und Hilfsmittelverzeichnis, § 139 SGB V

Rz. 286 Von den vermehrten Bedürfnissen i.S.d. § 843 Abs. 1 Alt. 2 BGB sind die Heil- und/oder Hilfsmittel abzugrenzen, die vom Sozialversicherungsträger nach den §§ 30, 31 SGB VII gewährt werden können. Nach der Definition des § 30 SGB VII sind "Hilfsmittel alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern und nur von entsp...mehr

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Flüchtling / 6.1 Sicherung des Lebensunterhalts

Flüchtlinge haben Anspruch auf existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt. Abhängig vom Aufenthaltsstatus und von der Erwerbsfähigkeit werden Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII gezahlt. Wichtig Aktuelle Fragen zu Flüchtlingen aus der Ukraine Rechtskreiswechsel aus dem AsylbLG in die Grundsicherung für Arbeitsuchende Seit dem 1.6.2022 werden Menschen, die aus...mehr

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Entwicklungshelfer / 2 Freiwillige Krankenversicherung

Sofern sich Entwicklungshelfer in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig weiterversichern, zahlen sie einen reduzierten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Da ihr Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung während des Auslandsaufenthalts ruht, bemessen sich ihre Krankenversicherungsbeiträge lediglich aus 10 % der monatlichen Bezugsgröße (2...mehr

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Haftentlassener / Zusammenfassung

Begriff Haftentlassene sind Personen, die nach Verbüßung einer Untersuchungshaft, einer Freiheitsstrafe oder von freiheitsentziehenden Maßnahmen der Besserung und Sicherung wieder in das "normale" gesellschaftliche Leben sowie in das Arbeitsleben integriert werden müssen. Die Sozialversicherungspflicht dieser Personen ist davon abhängig, welcher Tatbestand im Anschluss an di...mehr

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Vorsorgepauschale / 6 Ausländische Sozialversicherungsträger

In Fällen, in denen die Verpflichtung besteht, Beiträge zur Alterssicherung an ausländische Sozialversicherungsträger abzuführen, muss der Arbeitgeber bei der Berechnung der Vorsorgepauschale einen Teilbetrag für die Rentenversicherung nur berücksichtigen, wenn der abzuführende Beitrag – zumindest teilweise – einen Arbeitnehmeranteil enthält und dem Grunde nach zu einem Sond...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 7.1 Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung

Arbeitgeber müssen für geringfügig entlohnte Beschäftigte, die gesetzlich krankenversichert sind (versicherungspflichtig, freiwillig- bzw. familienversichert), einen Pauschalbeitrag i. H. v. 13 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.[1] Praxis-Tipp Dokumentation des Versicherungsschutzes Ein Nachweis über das Bestehen eines Krankenversicherungsschu...mehr

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Rentner / 3 Krankenversicherung der Rentner

Rentner sind in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund des Rentenbezugs aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert.[1] Allerdings müssen sie dafür eine bestimmte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. In dieser Krankenversicherung der Rentner ("KVdR") wird jedoch nicht versicherungspflichtig, wer hauptberufli...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 1 Sicherung des Lebensunterhalts

Welche Leistungen nicht erwerbstätige Flüchtlinge zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, richtet sich im Grundsatz nach dem individuellen Aufenthaltsstatus. Die Zahlung der Leistungen zum Lebensunterhalt kann dabei an die Einhaltung der Verpflichtung zur Wohnsitznahme an einem zugewiesenen Wohnort geknüpft werden. Die Festlegung des Wohnsitzes erfolgt ggf. durch die zu...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 3 Folgen einer hauptberuflichen Selbstständigkeit in der Kranken- und Pflegeversicherung

Selbstständige sind nicht krankenversicherungspflichtig.[1] Das Ausüben einer hauptberuflichen Selbstständigkeit hat zur Folge, dass weder aufgrund des Studiums noch aufgrund einer Beschäftigung Kranken- und Pflegeversicherungspflicht eintritt. Sofern unmittelbar vor Aufnahme der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden hat, kan...mehr

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Private Krankenversicherung... / 1 Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zum PKV-Beitrag

Gehen Arbeitnehmer in den Ruhestand, haben sie gegenüber dem Rentenversicherungsträger Anspruch auf einen Beitragszuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung. Wird der Beitragszuschuss beantragt, ist die Beitragsbescheinigung der privaten Krankenversicherung vorzulegen. Praxis-Tipp Beitragszuschuss rechtzeitig beantragen Es ist empfehlenswert, den Zuschuss zeitgleich mit de...mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / 4 Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Die auf das Saison-Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) sind grundsätzlich vom Arbeitgeber alleine zu tragen (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind für das Saison-Kurzarbeitergeld nicht zu entrichten). Die Beiträge werden dem Arbeitgeber im Rahmen der Winterbauförderung in der im Einzelfall maßgeblichen (vol...mehr

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Pensionär / 2.4 Meldungen für beschäftigte Pensionäre

Beschäftigte Pensionäre sind im DEÜV-Meldeverfahren mit dem Personengruppenschlüssel (PGR) "119" für versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters zu schlüsseln. Für die Beitragsgruppe gelten die üblichen Schlüssel. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Pensionäre sind versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicher...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 1 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Erhält ein pflichtversichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung einen Versorgungsbezug, ist dieser Versorgungsbezug grundsätzlich beitragspflichtig. Dabei ist die Grundlage der Versicherungspflicht unerheblich. Gelten aufgrund der Versicherungspflicht fiktive Berechnungsgrundlagen (z. B. bei pflichtversicherten Studenten), fallen Beiträge aufgrund des Versorgungs...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5.1 Kranken-/Pflegeversicherung

Für die Versicherten von privaten Krankenversicherungsunternehmen wurde eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in § 6 Abs. 7 SGB V festgelegt. Diese besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze ist gleichzeitig die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ändert sich immer zum 1.1. eines jeden Jahres in dem Verhältnis, in dem die Bruttolöhne und -...mehr

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Handwerker / 1 Kranken-/Pflege-/Arbeitslosen-/Unfallversicherung der Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben im Rahmen der Weiterversicherung im Anschluss an eine Pflichtversicherung freiwillig versichert werden.[1] In der Arbeitslosenversicherung besteht keine Versicherungspflicht kraft Gesetzes, dafür ist sie auf Antrag möglich.[2] Pflegeversicherungspflicht besteht in der sozialen Pflegeversiche...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.3 Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

Arbeitgeberzuschüsse Ist ein Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder Mitglied einer privaten Krankenkasse, erhält er ggf. einen steuerfreien Arbeitgeberbeitragszuschuss. Diese Zuschüsse müssen in die Nummern 24a und 24b der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aufgenommen werden. Entsprechendes gilt für die steuerfreien Beitragszuschü...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 1.2 Vollendung des 55. Lebensjahres

Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, sind ebenfalls krankenversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren. Diese Situation tritt häufig ein durch den Übergang von einer Vollzeit- zur Teilzeitbeschäftigung oder den Wechsel ...mehr

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Pensionär / 1.1 Krankenversicherung

Pensionäre haben nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall. Sie ergänzen diesen Beihilfeanspruch regelmäßig durch eine private Krankenversicherung, die lediglich die durch den Beihilfeanspruch nicht abgedeckten Kosten umfasst (= Teilversicherung). Pensionäre können sich aber auch alternativ in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig ...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 1 Minijob

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt ab dem 1.2. eine unbefristete Beschäftigung aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden. Als monatliches Arbeitsentgelt sind gleichbleibend 590 EUR vereinbart. Ein Anspruch auf Sonderzahlungen besteht nicht. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Es handelt sich um eine geringfügig ent...mehr

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Republik Moldau / 3.1 Antragsverfahren

Grundsätzlich ist der Antrag auf Ausnahmevereinbarung in dem Staat zu stellen, dessen Rechtsvorschriften gelten sollen. Sollen die deutschen Rechtsvorschriften weitergelten, dann ist der Antrag beim GKV-Spitzenverband, DVKA schriftlich zu stellen. Sollten für eine Person die moldauischen Rechtsvorschriften gelten, dann muss der Antrag bei der moldauischen Stelle, der Casa Na...mehr

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Homeoffice / 3 Grenzüberschreitende Tätigkeit

Bei grenzüberschreitenden Homeoffice- bzw. Telearbeitsplätzen vertreten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger folgende Auffassung: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Telearbeitsplatz im Ausland hat, das ihn beschäftigende Unternehmen aber im Inland ansässig ist, wird als Beschäftigungsort der Ort der ausländischen Arbeitsstätte (= Wohnort) angesehen. Dementsprech...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3 Beitragsberechnung bei mehreren Beschäftigungen

Steht ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer gleichzeitig in mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, ist zu überprüfen, ob das Arbeitsentgelt aus allen Beschäftigungen die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) übersteigt: Bei Arbeitsentgelten, die insgesamt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen, werden die Beiträge von jedem Arbeitgeber von dem jeweilig...mehr

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Private Krankenversicherung / 2 Beitragsfestsetzung

Die Beiträge zur PKV werden nicht prozentual aus dem Arbeitsentgelt wie in der GKV berechnet, sondern werden entsprechend des versicherten Risikos erhoben. 2.1 Familienversicherung In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Für jedes privat versicherte Familienmitglied ist ein eigener Beitrag zu zahlen. 2.2 Beitragstragung/-zuschuss Seit 1.1.2026 werden die Bei...mehr

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Albanien / 6.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Albanien entsandt, bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.mehr

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Republik Moldau / 6.3 Familienversicherung

Sind bei dem in die Republik Moldau entsandten Arbeitnehmer Familienangehörige im Rahmen der Familienversicherung bisher versichert, bleibt die Familienversicherung bestehen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Familienangehörigen den Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit begleiten oder in Deutschland bleiben. Hinweis Keine Familienversicherung bei Anwartschaftsversicheru...mehr

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China / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Korea / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Australien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr