Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / Zusammenfassung

Begriff Bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation übernehmen die Krankenkassen die vollen Kosten des Abbruchs. Bei einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch (Beratungsregelung bei sozialer Indikation) werden nur die Kosten der ärztlichen Beratung und für Arzneimittel übernommen. Di...mehr

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Gesetzesverzeichnis

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zfs 07/2024, Wirksamkeit ei... / 2 Aus den Gründen:

Die Kl. nimmt den Beklagten auf vermeintlich rückständige Prämien aus einer privaten Krankenversicherung für den Zeitraum von März 2021 bis einschließlich Dezember 2021 in Anspruch. Der Bekl. wendet ein, die Krankenversicherung wirksam gekündigt zu haben. Diese Rechtsverteidigung bietet nach dem bisherigen Sach- und Streitstand hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO). 1....mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Zu den Abkürzungen der zitierten Publikationen siehe auch "Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis".mehr

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§ 6 Tabellen / cc) Beitragslast

Rz. 290 Die Ausgaben der Pflegeversicherung werden durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber finanziert, für mitversicherte Familienangehörige werden Beiträge nicht erhoben (§§ 1 Abs. 6, 56 Abs. 1 SGB XI). Rz. 291 Den Pflegeversicherungsbeitrag tragen grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (§ 58 Abs. 1 SGB XI). Rz. 292 Nach § 58 Abs. 3 S. 1 SGB XI tragen ...mehr

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§ 6 Tabellen / cc) Beitragsbemessung

Rz. 277 Die Grenze für die gesetzliche Krankenversicherung war bis zum 31.12.2002 in Abhängigkeit von der Rentenversicherungsgrenze (Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten) definiert und betrug 75 % dieses Betrages (§§ 6 Abs. 1 Nr. 1, 223 Abs. 3 SGB V, § 157 SGB VI). Rz. 278 Seit dem 1.1.2003 wird die Beitragsbemessungsgrenze eigenständig bestimmt (§§ 223, 6 Abs. 6,...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Mitgliedschaft

Rz. 1060 Vor allem Beamte, beamtenähnlich abgesicherte Personen sowie hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige sind aus der Versicherungspflicht in der GKV nach § 5 Abs. 5 SGB V bzw. § 6 Abs. 1 SGB V herausgenommen und werden der PKV zugeordnet. Rz. 1061 Soweit Personen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung befreit sind, besteht vi...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Risikosphäre

Rz. 1431 Bei einem Abfindungsvergleich übernimmt der Geschädigte vertraglich das Risiko, dass er Ansprüche übersieht, zu einem späteren Zeitpunkt für ihn positive Tatsachen auftauchen oder ihm etwaige Ansprüche erst später bekannt werden.[1504] Der Geschädigte kann sich dann nicht auf ein eingetretenes Missverhältnis berufen, wenn die eingetretenen Veränderungen in denjenige...mehr

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§ 6 Tabellen / c) Pflegeversicherung

Rz. 280 Das Beitragsrecht ist grundsätzlich an die Regelungen für die gesetzliche Krankenversicherung angelehnt, auf die häufig auch verwiesen wird. aa) Beitragssatz Rz. 281 Beiträge wurden erstmals ab dem 1.1.1995 erhoben. Der Beitragssatz betrug zunächst ab dem 1.1.1995 1 % und wurde ab dem 1.7.1996 dann mehrfach angehoben (§ 55 Abs. 1 SGB XI) (Rdn 285 ff.). Rz. 282 Personen,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anpassung (Entgeltersatzlei... / Zusammenfassung

Begriff Die Entgeltersatzleistungen Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Verletztengeld und Übergangsgeld werden jeweils ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst. Bezieher dieser Leistungen, die für einen längeren Zeitraum erkrankt sind, werden so an der Entwicklung der Arbeitsentgelte beteiligt. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / Zusammenfassung

Begriff Krankengeld ersetzt das wegen einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung zulasten der Krankenkasse (z. B. voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung) ausgefallene und zuvor regelmäßig erzielte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Entgeltersatzfunktion). Es wird aus den entsprechenden Einnahmen berechnet, die unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld-Spitzbetrag / Zusammenfassung

Begriff Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn er mit bestimmten anderen Entgeltersatzleistungen zusammentrifft. Der Betrag des Krankengeldes, der eine andere Entgeltersatzleistung übersteigt, ist der Krankengeld-Spitzbetrag. Von Ausnahmen abgesehen besteht kein Anspruch auf Auszahlung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die wesentlichen Ruhensvorsc...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Kein Kontrahierungszwang

Rz. 1062 Während bei der GKV grundsätzlich jeder Antragsteller von jeder Kasse aufzunehmen ist, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen privaten Krankenversicherer (PKV) grundsätzlich Antragsteller nach einer Risikoprüfung ablehnen. Rz. 1063 Für die Nachversicherung von Neugeborenen besteht ausnahmsweise ein Annahmezwang (Kontrahierungszwang) in der PKV (§...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Bestand eines Abfindungsvergleiches

Rz. 1425 Nur wenn zum einen ein unzumutbares Missverhältnis zwischen unvorhergesehenem Spätschäden und Abfindungsbetrag besteht, und zum anderen die eingetretenen Veränderungen nicht in den Risikobereich des Geschädigten fallen, kann im Ausnahmefall eine Anpassung des Vergleiches in Betracht kommen.[1499] Rz. 1426 Übersicht 2.21: Prüfraster zur Abänderung (kumulative Vorauss...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Ansprüche außerhalb der Sozialversicherung

Rz. 133 Auch bei Mithaftung kommen regelmäßig Befriedigungsvorrechte des Verletzten vor den anderen Drittleistungsträgern zum Tragen, sodass sich die Frage der Verteilung unter Mehreren nicht stellt. Rz. 134 Problematisch wird die Situation jedoch, wenn sowohl SVT als auch weitere Drittleistungsträger (z.B. private und gesetzliche Krankenversicherung; RVT und betriebliche Alt...mehr

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zfs 07/2024, Wirksamkeit ei... / Leitsatz

1. Der Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung gilt jedenfalls auch dann als "Abschluss eines neuen Vertrags" im Sinne des § 205 Abs. 6 Satz 1 VVG, wenn ein privater Krankenversicherungsvertrag nach § 205 Abs. 1 VVG ordentlich gekündigt wurde und erst während der Restlaufzeit die gesetzliche Versicherungspflicht zur Entstehung gelangt. 2. Ist in einem solchen Fall der...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 1. Steuerfreie Einnahmen

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld-Spitzbetrag / 3 Verletztengeld

Auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung besteht kein Anspruch, wenn sie als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen sind.[1] Deswegen kann während der Zahlung von Verletztengeld auch kein Krankengeld-Spitzbetrag beansprucht werden.[2] Hinweis Unfallversicherter Unternehmer Wird neben einer krank...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Krankenkasse

Rz. 916 Wechselt der Geschädigte seine Absicherung für den Fall der Krankheit und/oder Pflege, hat der jeweiligen Nachfolger eigene Schritte zur Sicherung der Forderung gegen Verjährung zu unternehmen (Rdn 480 f.).[936] Rz. 917 Die Kenntnis vom Schadenfall des Rechtsvorgängers wirkt gegen den Rechtsnachfolger. Anzumerken ist, dass auch der Geschädigte selbst Rechtsnachfolger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mankohaftung / Lohnsteuer

Zahlungen des Arbeitnehmers aufgrund der Mankohaftung gehören zu den Werbungskosten. Vor allem Arbeitnehmer, die im Kassen- und Zähldienst beschäftigt sind, erhalten von ihren Arbeitgebern vielfach eine besondere Entschädigung zum Ausgleich von Kassenverlusten, die auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt auftreten können (Fehlgeldentschädigungen, Zählgelder, Mankogelder, K...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Familienmitversicherung

Rz. 1065 Besteht kein Anspruch auf Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. § 10 Abs. 3 SGB V), muss insbesondere für Kinder fristgerecht um entsprechenden Schutz in der PKV (u.U. ergänzend zur beamtenrechtlichen Beihilfe) nachgesucht werden. Rz. 1066 Während bei Ausscheiden aus der gesetzlichen Familienmitversicherung Ansprüche auf Weiterversicherung bes...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Aktualisierung

Rz. 67 Anlässlich der Prüfung der Anspruchsberechtigung ist zu ermitteln und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren,mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Wirtschaftliche Veränderungen

Rz. 1374 Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Leistungsstrukturen, in die der Geschädigte im Verhältnis zu Dritten (Besoldungsstrukturen,[1440] Leistungsumfang der Krankenkasse,[1441] Sozialleistungen,[1442] Lohnfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall etc.) eingebunden war oder ist, gehören zum Risikokreis der Abfindungsverhandlungen.[1443] Rz. 1375 Sind dies...mehr

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Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis

Zu den Abkürzungen siehe auch das Verzeichnis der ausgewerteten juristischen Periodika für die juris-Datenbank (https://www.juris.de/jportal/portal/page/fshelp.psml?cmsuri=/hilfe/de/r2/o_listen/listeaufsaetze.jsp).mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Rückübertragung

Rz. 891 Grundsätzlich kann der Drittleistungsträger über die auf ihn übergegangene Forderung auch durch weitere Übertragung verfügen. Rz. 892 Die Forderung kann auch auf den ursprünglich Verletzten im Wege der Abtretung übertragen werden. Dazu bedarf es eines (Abtretungs-)Vertrages, da die Abtretung ein zweiseitiges Geschäft ist; ein nur einseitiger Akt des Drittleistungsträg...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Rechtsnachfolge

Rz. 478 Hinweis Auch Rdn 134, Rdn 915 ff.; zum Vertreter Rdn 455 ff. Rz. 479 Die Ansprüche von Geschädigtem und Rechtsnachfolger bestehen rechtlich selbstständig nebeneinander[462] und können von daher auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten verjähren.[463] Weitere Besonderheiten gelten, wenn der Rechtsübergang erst nach dem Unfallzeitpunkt erfolgt. Von einer Abtretung oder ein...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (c) Allgemeine / Berufs-Haftpflicht

Rz. 91 Soweit der Arzthaftungssenat des OLG Hamm [86] die Ansicht vertrat, dass allgemeine Haftpflichtversicherer – anders als Kfz-Haftpflichtversicherer – grenzenlos zahlen wollen/müssen, wenn sie in der (auch außergerichtlichen) Regulierung nicht verdeutlichen, dass sie nur eine konkrete Versicherungssumme zwecks Deckung (Ablösung der finanziellen Verantwortlichkeit der ver...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / IV. Rechtsnachfolge des abgefundenen Leistungsträgers

Rz. 1322 Bei einem Wechsel des zuständigen SVT übernimmt der nachfolgende SVT den Regressanspruch in dem Zustand, in dem er sich beim Wechsel der Zuständigkeit befand.[1355] Einreden und Einwendungen, Vergleiche und Anerkenntnisse können der Forderung des Rechtsnachfolgers daher entgegengehalten werden.[1356] Rz. 1323 Hat ein Drittleistungsträger mit dem Ersatzpflichtigen ein...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Opfergrenze und Missverhältnis

Rz. 1434 Tritt infolge nicht vorhergesehener Spätfolgen ein krasses Missverhältnis zwischen Abfindungssumme und Schaden auf, verstößt der Schadenersatzpflichtige gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn er am Vergleich festhält und damit für den Geschädigten eine die zumutbare Opfergrenze überschreitende Härte eintritt. Im Rahmen der Prüfung einer erheblichen Äquivalenzstöru...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Drittleistungsträger

Rz. 408 Grob fahrlässige Unkenntnis schadet auch Drittleistungsträgern (z.B. Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, beamtenrechtlicher Dienstherr). Nachdem in der Gesetzesbegründung auch das Vertrauen in das Nichtverfolgen von Ansprüchen (u.a. auch mit Blick auf die stark verkürzte Verjährung eines möglichen Gesamtschuldnerausgleiches) und die Dispositionsfreiheit des...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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Pfändung von Lohn / 7.2.2 Verfahren zur Berechnung des pfändbaren Einkommens

Das Berechnungsverfahren ist in § 850e Nr. 1 ZPO geregelt. Hieraus ergibt sich nachfolgendes Schema zur Berechnung des pfändbaren Betrags:mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.5 Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche im Krankheitsfall

Freiwillige im BFD werden für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge werden vollständig von der Einsatzstelle übernommen und an die Krankenkasse abgeführt. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfasst grundsätzlich auch Personen, die vor Antritt des Bunde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.3 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Ein Krankheitsfall ist der Einsatzstelle unverzüglich mitzuteilen. Die genauen Regelungen sind in der Vereinbarung zwischen dem Bundesamt und den Freiwilligen festzuhalten. Im Krankheitsfall werden in der Regel bis zur Dauer von 6 Wochen Taschengeld und Sachleistungen weitergezahlt. Im Anschluss daran erhalten die Freiwilligen in der Regel Krankengeld von ihrer gesetzlichen ...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.4 Sozialversicherungsrechtliche Grundsätze

Für die Einsatzstellen gelten die Melde-, Beitragsnachweis- und Zahlungspflichten des Sozialversicherungsrechts[1]; dazu gehören die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.[2] Die Einsatzstelle hat sowohl den Arbeitgeber- als auch den...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.14 Sozialversicherung

Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht während eines rechtmäßigen Arbeitskampfs fort (§ 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), während eines rechtswidrigen Arbeitskampfs entfällt hingegen die Versicherungspflicht. Bei Beschäftigten, die freiwillig in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung versichert sind, besteht die Mitgliedschaft unverän...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.9 Entgelt im Krankheitsfall

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer, der sich nicht am Streik beteiligt, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern seine Beschäftigung trotz des Streiks möglich wäre.[1] Erkrankte Beschäftigte haben keine Ansprüche auf Entgelt im Krankheitsfall, wenn in der Verwaltung bzw. dem Betrieb, dem der Beschäftigte angehört, aufgrund des Arbeitskampfs nicht gearbeitet wird u...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.12 Mitteilungspflichten

Im Fall eines Streiks ist der Arbeitgeberverband, dem der Arbeitgeber angehört, zu unterrichten. Ebenso besteht eine Anzeigepflicht des Arbeitgebers gemäß § 320 Abs. 5 SGB III gegenüber der Agentur für Arbeit. Damit beginnt die Neutralitätspflicht der Agentur für Arbeit, d. h. sie hat grundsätzlich die Vermittlungsbemühungen in dem durch den Arbeitskampf betroffenen Bereich e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / Zusammenfassung

Begriff Der Bundesfreiwilligendienst ist eine nach dem Aussetzen der Wehrpflicht (in Form des Wehr- oder des Zivildienstes) eingeführte neue Form des freiwilligen Dienstes. Er steht beiden Geschlechtern ohne Altersgrenze offen und dauert im Regelfall zwischen 6 und 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Ziel ist es, sowohl Möglichkeiten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 3 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz erklärt in § 13 BFDG bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften für entsprechend anwendbar, um einen adäquaten rechtlichen Schutz des Freiwilligen während des Laufs seines Dienstes sicherzustellen. Dies sind zunächst alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes. Wichtige Regelungen sind das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitssch...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.8 Prüfung durch den GKV-Spitzenverband (Abs. 5)

Rz. 25 Der GKV-Spitzenverband prüft jährlich zum 1.1., ob alle Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt haben (Satz 1). Die Prüfung berücksichtigt die verschiedenen Umsetzungsstufen (Abs. 2). Erstmalig wird zum 1.1.2021 geprüft. Kommt eine Krankenkasse ihrer Verpflichtung nicht fristgerecht nach, erlässt der GKV-Spitzenverband ...mehr

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Sommer, SGB XI § 61 Beitragszuschüsse für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Privatversicherte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Zum 25.6.1996 wurde Abs. 8 Satz 1 durch Art. 1 Nr. 24 des Ersten SGB XI-Änderungsgesetzes (1. SGB XI-ÄndG) v. 14.6.1996 (BGBl. I S. 830) neu gefasst. Zum 1.1.1998 wurden Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 durch Art. 10 N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 336 Zugriff... / 2.7 Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes (Abs. 6 i. d. F. ab 26.3.2024)

Rz. 9 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) kann über die Voraussetzungen nach Abs. 4 hinaus weitere Maßnahmen festlegen, wenn dies aufgrund des Gefährdungspotenzials erforderlich ist. Die weiteren Maßnahmen sind in die Richtlinien nach § 217f Abs. 4b Satz 1 aufzunehmen (GKV-Spitzenverband, Schutz der Sozialdaten, www.gkv-spitzenverband.de/krankenver...mehr

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Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 2.1 Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte (Abs. 1)

2.1.1 Personenkreis Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 erhalten Beschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, unter den Voraussetzungen des § 58 von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss, der in der Höhe begrenzt ist auf den Betrag, der als Arbeitgeberanteil nach § 58 zu zahlen wäre. Grundsätzlich haben Beschäftigte, die in der gesetzlichen Kra...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 368f RVO ersetzt und zugleich die Überschrift "Gesamtvergütung" übernommen. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 295 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat zum 1.1.1993 mit dem neuen Abs. 1 Nr. 1 die gesetzlich normierte Verp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 302 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung vom 1.1.1993 die Überschrift geändert sowie Abs. 1 inhalt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 305 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Neu gefasst wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1996. Das Zwei...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält sowohl Regeln der Gesamtvergütung für die vertragsärztliche Versorgung als auch für die vertragszahnärztliche Versorgung von Patienten. Die Abs. 3 und 3a zeigen, dass die eigentliche Bedeutung der Vorschrift in der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung besteht. Die bisherigen vielfältigen Änderungen der Vorschrift sind ein Indiz für den Einfluss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 336 Zugriff... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 12 Beyer, Neuregelungen zur Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen, WzS 2021, 263. Cornelius/Spitz, Auskunfts- und Einsichtnahmerechte von Patienten im digitalisierten Gesundheitswesen, GesR 2019, 69. Hauner, Die Einführung von neuen digitalen Anwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, Die Leistungen 2021, 241. GKV-Spitzenverband (Herausg.), Richtlinie des G...mehr