Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 4.2 Europäische KI-Verordnung (AI-Act)

Gesetzestitel: EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.1 Allgemeine Gleichbehandlung

Gesetzestitel: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Verlängerung der Fristen zur Geltendmachung von Diskriminierungsansprüchen von 2 auf 4 Monate (§§ 15 Abs. 4, ...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.5 Entlastungsprämie

Gesetzestitel: Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.2 Aus- und Weiterbildungsförderung

Gesetzestitel: Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Zugang zu Weiterbildungsangeboten soll für Arbeitgeber...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.3 Entgelttransparenz

Gesetzestitel: Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz), Anpassung aufgrund der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.9 Umsetzung der CSRD

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Im Wesentlichen 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben der CSRD (s. Nachhaltigkeitsberichte...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.6 Bürokratieentlastung

Gesetzestitel: Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Erleichterung des Schriftformerfordernisses: für den Nachweis über die wesentlichen ...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.19 Selbstbestimmungsgesetz

Gesetzestitel: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Gesetz...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 2.1 Vereinfachung der Digitalgesetzgebung

Gesetzestitel: Digitalpaket der Europäischen Union Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Digitalpaket birgt eine Vielzahl potentieller ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 37 Pflegeg... / 2.2.1 Pflegegeld und Auslandsaufenthalt

Rz. 19 Begibt sich ein pflegebedürftiger Versicherter bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr ins Ausland, ist das Pflegegeld weiter zu gewähren; darüber hinaus ruht der Anspruch (§ 34 Abs. 1 Nr. 1). Mit Urteil des EuGH v. 5.3.1998 (C-160/96) wurde für den Bereich der EU-Mitgliedstaaten diese Ruhenswirkung aufgehoben. Nunmehr gilt, dass die nach der VO (EG) Nr. 883/2004 geregelte Sa...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.5 Fallmanagement

Rz. 40 Für das Fallmanagement gilt grundsätzlich, dass aktive Leistungen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Vorrang vor passiven Leistungen haben, die unmittelbare Integration in den Arbeitsmarkt Priorität vor anderen integrativen Leistungen hat und eine angemessene Beteiligung und Eigenaktivität des Betroffenen eingefordert werden muss. Die Risiko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nordzypern / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung Doppelversicherungen sind möglich Mit Nordzypern besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nordzypern / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Nordzypern entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nordzypern / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung[1] bleibt bei einer Entsendung nach Nordzypern unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung[2] abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Frankreich. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nordzypern / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nordzypern / 1.1.3 Familienversicherung

Sind bei dem nach Nordzypern entsandten Arbeitnehmer Familienangehörige im Rahmen der Familienversicherung bisher versichert, bleibt die Familienversicherung bestehen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Familienangehörigen den Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit begleiten oder in Deutschland bleiben. Hinweis Keine Familienversicherung bei Anwartschaftsversicherung Im R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nordzypern / 1.1.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vatikanstadt und Heiliger S... / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung Doppelversicherungen sind möglich Mit der Vatikanstadt besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen f...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Malaysia / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig Doppelversicherungen sind möglich Mit Malaysia besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belarus / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig Doppelversicherungen sind möglich Mit Belarus besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für eine E...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig Doppelversicherungen sind möglich Mit den VAE besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für eine E...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katar / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig Doppelversicherungen sind möglich Mit Katar besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für eine Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kasachstan / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung Doppelversicherungen sind möglich Mit Kasachstan besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Usbekistan / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig Doppelversicherungen sind möglich Mit Usbekistan besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
San Marino / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung Doppelversicherungen sind möglich Mit San Marino besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für ein...mehr

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Vietnam / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig Doppelversicherungen sind möglich Mit Vietnam besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für eine E...mehr

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Sri Lanka / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig Doppelversicherungen sind möglich Mit Sri Lanka besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für eine...mehr

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Saudi-Arabien / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig Doppelversicherungen sind möglich Mit Saudi-Arabien besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für ...mehr

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Russland / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung Doppelversicherungen sind möglich Mit Russland besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Andorra / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung Doppelversicherungen sind möglich Mit Andorra besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für eine E...mehr

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Monaco / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung Doppelversicherungen sind möglich Mit Monaco besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für eine En...mehr

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Taiwan / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig Doppelversicherungen sind möglich Mit Taiwan besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für eine En...mehr

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Ukraine / 3.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung Doppelversicherungen sind möglich Mit der Ukraine besteht derzeit kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzunge...mehr

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San Marino / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach San Marino entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Russland / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Russland entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Taiwan / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Taiwan entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Ukraine / 3.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die Ukraine entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Andorra / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Andorra entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Monaco / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Monaco entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Malaysia / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Malaysia entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Vatikanstadt und Heiliger S... / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die Vatikanstadt entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die VAE entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Katar / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Katar entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Usbekistan / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Usbekistan entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Belarus / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Belarus entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Vietnam / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Vietnam entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Sri Lanka / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Sri Lanka entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Kasachstan / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Kasachstan entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr