Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten zu Versorgun... / 3 Meldepflichten des Versorgungsempfängers

Den Versorgungsempfänger selbst treffen ebenfalls Meldepflichten. So ist er verpflichtet, seiner Zahlstelle auf deren Anfrage hin mitzuteilen, ob und bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er versichert ist. Auch muss er der Zahlstelle mitteilen, wenn er seine Krankenkasse wechselt, damit diese der dann neu zuständigen Krankenkasse die Versorgungsbezüge des Versorgungsempfäng...mehr

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Praxis-Beispiele: Vorsorgep... / 1.4 Beitragssatzänderungen ohne Auswirkung auf die Vorsorgepauschale

Sachverhalt Ein gesetzlich kranken- und rentenversicherter kinderloser Arbeitnehmer in Steuerklasse I hat einen Jahresbruttolohn von 18.000 EUR. Sein Beschäftigungsort befindet sich in Baden-Württemberg. Er ist in allen Zweigen der Sozialversicherung gesetzlich versichert. Seine bisherige Krankenversicherung erhob einen Zusatzbeitragssatz von 3 %. Zum 1.1.2026 wechselt er zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Studenten (Beiträge – KVdS) / 1.6 Zahlungsweise/Fälligkeit

Für die versicherten Studenten ist eine vom übrigen Recht der gesetzlichen Krankenversicherung abweichende Zahlungsweise vorgesehen.[1] Die Beiträge sind danach vor der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule für das Semester, für das die Einschreibung oder Rückmeldung erfolgen soll, im Voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Der GKV-Spitzenverband hat hier...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss / 2 Berechnung

Die Bemessung des Beitragszuschusses wird sowohl für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch für PKV-Mitglieder nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Grundlage für die Zuschussberechnung ist das erzielte Arbeitsentgelt[1] bis maximal zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 EUR; 2025: 5.512,50 EUR). Als Zuschuss ist für g...mehr

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Befreiung von der Versicher... / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmer unterliegen grundsätzlich dem Schutz der einzelnen Sozialversicherungszweige. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Arbeitnehmer jedoch das Recht, sich von der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung befreien zu lassen. Hierzu ist in der Regel aber nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer das entsprechende Risiko (z. B. gegen Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 1 Beitragssatz für freiwillige Mitglieder

Bei der Feststellung des anzuwendenden Beitragssatzes kommt es sowohl auf den Personenkreis, dem das Mitglied im Rahmen der freiwilligen Versicherung zuzurechnen ist, als auch auf die Einnahmeart bzw. Einnahmearten, die es erzielt, an. Wie bei den Pflichtversicherten werden die Beiträge der freiwillig versicherten Mitglieder unter Anwendung von Beitragssätzen festgesetzt. Auc...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 2 Beitragspflichtiger Personenkreis

Bevor Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden, ist jeweils abzuklären, ob der Arbeitnehmer oder Auszubildende in dem jeweiligen Sozialversicherungszweig versicherungspflichtig ist. Für Arbeitnehmer und Auszubildende werden die Beiträge zur Sozialversicherung im Allgemeinen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden gemeinsam aufgebracht. Neben den beitragspfli...mehr

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Krankenkassenwahl: Vor- und... / 3.1.2 Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige

Noch schwieriger ist es für Selbstständige: Hier gelingt die Rückkehr nur über eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Diese muss aber so umfangreich sein, dass der GKV-Interessent nicht mehr hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist. Die erforderliche Beschäftigung muss tatsächlich ausgeübt werden. Stellt sich später heraus, dass die Voraussetzungen für eine Versich...mehr

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Soldatenversorgung / 3.1 Kranken-/Pflegeversicherung

Der durch das GKV-VEG zum 1.1.2019 neu eingefügte § 11b SVG regelte Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Begründet wurde die Einfügung dieser Vorschrift damit, dass u. a. die höheren Verpflichtungsreichweiten (bis zu 25 Jahren) sowie die steigende Zahl von lebensälteren Seiteneinsteigern dazu führt, dass für die Betroffenen zunehmend nach dem Ausscheiden aus d...mehr

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Zusatzbeitragssatz in der K... / Zusammenfassung

Begriff Kann die einzelne Krankenkasse mit den ihr vom Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellten Zuweisungen ihren Finanzbedarf nicht decken, ist sie gezwungen, von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser wird als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen (kassenindividueller Zusatzbeitragssatz) angesetzt. Sofern eine Krankenkasse ei...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / Zusammenfassung

Begriff Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch als Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet. Arbeitnehmer sind krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE) die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt. Seit dem 1.1.2003 gibt es die allgemeine und die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Der Be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsversicherung / 2 Krankenversicherung und Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung gibt es keine Sonderregelungen in Bezug auf eine knappschaftliche Beschäftigung. Es gelten hier für alle Beschäftigten gleichermaßen die Jahresarbeitsentgeltgrenze / Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 EUR; 2025: 73.800 EUR) und die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitseinkommen / 1 Bestimmung des Arbeitseinkommens

Für die Bestimmung, welches Einkommen als Arbeitseinkommen bei selbstständig bzw. freiberuflich Tätigen und bei Gewerbetreibenden zu berücksichtigen ist, ist nach § 15 Abs. 1 SGB IV das Einkommensteuerrecht maßgebend. Arbeitseinkommen ist der Gewinn im Sinne des Steuerrechts.[1] Dadurch wird grundsätzlich volle Parallelität von Einkommensteuer- und Sozialversicherungsrecht s...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 1.1 Personenkreis

Der Krankenversicherung können als freiwilliges Mitglied[1] beitreten: Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und die Vorversicherungszeit erfüllen,[2] Personen, deren Familienversicherung erlischt oder deshalb nicht besteht, weil die Versicherung nach § 10 Abs. 3 SGB V [3] ausgeschlossen ist, wenn sie oder der Elternteil, aus dessen Versic...mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / 1 Regeleinstufung und Mindestbeitragsbemessungsgrundlage

Die Regeleinstufung der in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten selbstständig Tätigen orientiert sich an der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 EUR, 2026: 5.512,50 EUR). Von dieser Einstufung mit dem Höchstbeitrag kann bei Nachweis geringerer Einnahmen abgewichen werden. Der Beitragsbemessung ist dann jedoch für den Kalendertag minde...mehr

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Krankenkassenwahl: Vor- und... / 3.1.3 Ausschluss der Versicherungspflicht

Der Wiedereintritt der Krankenversicherungspflicht führt jedoch nicht immer automatisch zurück in die GKV. Denn wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig wird, bleibt grundsätzlich krankenversicherungsfrei und muss sich damit weiterhin in der privaten Krankenversicherung versichern.[1] Wer sich frühzeitig für eine Absicherung in der privaten Krankenversi...mehr

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Schwangerschaftsabbruch (Hi... / Zusammenfassung

Begriff Bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch (medizinische oder kriminologische Indikation) übernehmen die Krankenkassen die gesamten medizinischen Kosten des Abbruchs. Wird der Abbruch rechtswidrig aber straffrei durchgeführt (Beratungsregelung bei sozialer Indikation) ist die Krankenkasse nur eingeschränkt leistungspflichtig. Die Kosten des eigentlichen Sc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmeranteil / 2.2 Personen ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Personen versicherungspflichtig, die keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz[1] haben. Sofern es sich bei diesen Personen um Arbeitnehmer handelt, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die aus dem Arbeitsentgelt zu zahlenden Beiträge jeweils zur Hälfte. Wichtig Regelungen zum GSV-Beitrag gelten nicht Die Regelungen über die Za...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.3 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Ein Krankheitsfall ist der Einsatzstelle unverzüglich mitzuteilen. Die genauen Regelungen sind in der Vereinbarung zwischen dem Bundesamt und den Freiwilligen festzuhalten. Im Krankheitsfall werden in der Regel bis zur Dauer von 6 Wochen Taschengeld und Sachleistungen weitergezahlt. Im Anschluss daran erhalten die Freiwilligen in der Regel Krankengeld von ihrer gesetzlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorruhestand / 3.1.2 Beitragszuschuss

Bezieher von Vorruhestandsgeld erhalten einen Beitragszuschuss, wenn sie bis unmittelbar vor Beginn der Vorruhestandsleistungen Anspruch auf den vollen oder anteiligen Beitragszuschuss hatten und in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gegen Krankheit versichert sind. Freiwillige Krankenversicherte Freiwillige Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss / 2.1.2 Versicherter ohne Anspruch auf Krankengeld

Für Arbeitnehmer, die bei Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld haben (z. B. Personen, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden), ist für die Beitragszuschussberechnung der ermäßigte Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen. Auch für diese Arbeitnehmer wird der kassenindividuel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 3.4 Beiträge für beschäftigte Rentner

Wird während des Rentenbezugs eine krankenversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, tritt keine Versicherungspflicht als Rentner ein (Vorrangversicherung). Dennoch sind Beiträge vom Zahlbetrag der Rente zu entrichten. Wenn das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung nicht erreicht, werden neben dem Arbeitsentgel...mehr

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Chile / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden chilenischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

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Japan / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden japanischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

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Albanien / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA[1] auf deutscher Seite und der entsprechenden albanischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freiwillige Weiterversicherung / 1.4.2 Wechsel in die private Krankenversicherung

Für den Fall, dass eine weitere Versicherung in der GKV nicht mehr gewünscht wird, können Versicherte innerhalb von 2 Wochen nach dem Hinweis durch die Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit ihren Austritt erklären.[1] Voraussetzung für einen Austritt ist, dass das bisherige Mitglied der GKV einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Wird ni...mehr

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Kosovo / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde im Kosovo. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

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China / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden chinesischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bosnien und Herzegowina / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Bosnien und Herzegowina. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

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Uruguay / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden uruguayischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

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Indien / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden indischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

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Private Krankenversicherung... / 3.2 Private Krankenversicherung zur Aufstockung der Beihilfe von Beamten

Bei Beamten und Pensionären spielen das Einkommen und somit die Jahresarbeitsentgeltgrenze keine Rolle. Sie und ihre beihilfeberechtigten Angehörigen sind nach dem SGB V krankenversicherungsfrei[1]. Mit der sog. Beihilfe von Bund, Land oder Kommune haben sie ein eigenes System der Krankheitsfürsorge. Im Detail unterscheidet sich der Leistungsumfang der jeweiligen Beihilfevors...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brasilien / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden brasilianischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tunesien / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden tunesischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nordmazedonien / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Nordmazedonien. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Korea / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden koreanischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

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Private Krankenversicherung... / 6.4 Beitragsschulden

Privatversicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, erhalten seit Einführung der Pflicht zur Versicherung seit 2009 keine Kündigung mehr. Sie haben aber – wie in der GKV – nach Ablauf des Mahnverfahrens nur noch Anspruch auf Notfall- und Schmerzbehandlungen sowie Therapien im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung. Beitragsschuldner sind – rückwirkend bis maximal 1.1...mehr

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Serbien / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Serbien. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Montenegro / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Montenegro. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Frankreich / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Frankreich. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Marokko / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden marokkanischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
USA / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden amerikanischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Australien / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden australischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Türkei / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde der Türkei. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

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Private Krankenversicherung... / 2.3 Verbleib in der PKV durch Befreiung von der Versicherungspflicht

Auf Wunsch ist die Weiterführung der privaten Krankenversicherung auch dann zulässig, wenn das Erwerbseinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt. Soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Befreiung von der Versicherungspflicht und somit der Verbleib in der PKV zulässig. Der Befreiungsantrag kann nicht widerrufen werden. Arbeitnehmer, die das 55. Lebensj...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Quebec / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden quebecischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 7 Senate des Bundessozialgerichts

Aufgrund des umfangreichen Rechtsgebiets gibt es beim Bundessozialgericht – ähnlich wie bei anderen Bundesgerichten – eine Geschäftsverteilung nach Fachsenaten. Sie sind für bestimmte Rechtsgebiete zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastungsgrenze / 2.1 Angehörige

Angehörige i. S. d. § 62 SGB V sind alle im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherten lebenden Ehegatten/Lebenspartner und Kinder (Familienverbund). Im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder sind bis zum Kalenderjahr, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, generell zu berücksichtigen. Ältere Kinder werden berücksichtigt, wenn sie zusätzlich noch familienversichert sind. Die F...mehr

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Praxis-Beispiele: Private K... / 1 Beitragszuschuss, Anspruchsvoraussetzungen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei. Er ist privat krankenversichert und beantragt beim Arbeitgeber einen Beitragszuschuss. Der Versicherungsvertrag des Arbeitnehmers beinhaltet grundsätzlich die Leistungen, die der Art nach ein gesetzlich Versicherter beanspruchen kann; Zahnersatz ist jedoch nicht mit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 5 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Mit den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahlerwird sichergestellt, dass die Beitragsbelastung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds entspricht. Sie bedeutet, dass alle Einnahmen und Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung der Beitragsbemessung...mehr