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Private Krankenversicherung im Alter / 5 Basistarif

Uwe Strachovsky
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Wer sich ab dem 1.1.2009 privat versichert, kann in den brancheneinheitlichen Basistarif wechseln. Die privaten Versicherungsunternehmen sind aber verpflichtet, auch andere Personen in diesen Tarif aufzunehmen. Dazu gehören:

  • freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Kasse in den ersten 6 Monaten der freiwilligen Mitgliedschaft,
  • Nichtversicherte, die weder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, noch Leistungen als Asylbewerber, noch Sozialhilfe bekommen,
  • Beihilfeberechtigte in den ersten 6 Monaten nach der Verbeamtung und jene, die keine ergänzende private Krankenversicherung abgeschlossen hatten,
  • privat Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder die eine gesetzliche Rente bzw. ein Ruhegehalt beziehen sowie
  • Hilfebedürftige im Sinne des Sozialrechts.
 
Wichtig

Keine Ablehnung des Basistarifs

Der Antrag auf einen Wechsel in den Basistarif darf nicht abgelehnt werden. Das heißt, auch Nichtversicherte mit erheblichen Vorerkrankungen müssen aufgenommen werden. Die Beantwortung der Gesundheitsfragen dient lediglich dazu, einen Risikoausgleich zwischen den privaten Krankenversicherern zu ermöglichen.

Die Leistungen des Basistarifs sind denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Angeboten wird der Basistarif mit Selbstbehalten von 300, 600, 900 und 1.200 EUR jährlich. An die Wahl ist der Versicherte 3 Jahre gebunden.

Der Beitrag des Basistarifs ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Kann ein Versicherter nachweisen, dass er durch diesen Beitrag hilfebedürftig werden würde, muss die Summe halbiert werden.

 
Praxis-Tipp

Nachweis der Hilfebedürftigkeit

Für den Nachweis der Bedürftigkeit sollten sich Versicherte an das Sozialamt wenden.

Würde auch durch den reduzierten Monatsbeitrag Hilfebedürftigkeit ...

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