Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Albanien / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung[1] bleibt bei einer Entsendung nach Albanien unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung[2] abschließen.mehr

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Republik Moldau / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Moldau arbeiten und für die weiter die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften DE/MD 101. Vom 1.1.2026 an besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung DE/MD 101 elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschin...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Montenegro / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Für die Leistungsinanspruchnahme in Montenegro gilt ein ähnliches Verfahren. Leistungsumfang Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur sofort notwendige Sachleistungen in Anspruch nehmen. Dies sind Sachleistungen, die wegen des Gesun...mehr

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Türkei / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Für die Leistungsinanspruchnahme in der Türkei gilt ein ähnliches Verfahren. Leistungsumfang Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur sofort notwendige Sachleistungen in in Anspruch nehmen können. Dieser Begriff wird von der türkisc...mehr

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Portugal / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Norwegen / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Island / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Liechtenstein / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nordmazedonien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Für die Leistungsinanspruchnahme in Nordmazedonien gilt ein ähnliches Verfahren. Leistungsumfang Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur sofort notwendige Sachleistungen in Anspruch nehmen. Dies sind Sachleistungen, die wegen des G...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tunesien / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorrübergehend in Tunesien eingesetzt werden, können Sachleistungen in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist die Anspruchsbescheinigung TN/A 11. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Die...mehr

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Tunesien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten, Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die Leistungsinanspruchnahme in...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tunesien / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden tunesischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tunesien / 6.3 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Tunesien arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländischen aushelfen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tunesien / 6.2 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tunesien / 2.1.1 Zeitliche Begrenzung

Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung von 12 Kalendermonaten. Die 12-Monatsfrist beginnt immer am 1. des Kalendermonats. Dies gilt unabhängig vom tatsächlichen Einreisetag. Sollte von Beginn an feststehen, dass die Entsendung über die zeitliche Begrenzung hinausgeht, gelten die deutschen Rechtsvorschriften in jedem Fall für die Dauer der im deutsch-tunesischen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegegeld (Pflegeversicher... / Zusammenfassung

Begriff Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld, wenn sie in häuslicher Umgebung durch Angehörige oder sonstige ehrenamtliche Pflegepersonen gepflegt werden. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Die Höhe des Pflegegeldes staffelt sich nach den Pflegegraden 2 bis 5. Mit dem Pflegegeld soll der Pflegebedürftige in die Lage versetzt werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin, JArbSchG § ... / 2.2 Anspruchsumfang

Rz. 5 § 30 Abs. 1 Nr. 2 JArbSchG bestimmt, dass der Arbeitgeber einem in die häusliche Gemeinschaft aufgenommenen Jugendlichen bei einer Erkrankung die erforderliche Pflege und ärztliche Behandlung zuteil werden lassen muss. Dies gilt jedoch zum einen grundsätzlich nicht über die Beendigung der Beschäftigung hinaus; zum anderen tritt der Arbeitgeber lediglich dann ein, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 4 Krankenversicherung: Berechnungsgrundlage

Beiträge zur Krankenversicherung werden vom beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt, jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenzeerhoben. D. h., ein Arbeitnehmer, dessen beitragspflichtiges Bruttoentgelt über der aktuell geltenden Beitragsbemessungsgrenze liegt, bezahlt maximal auf diesen Betrag Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Achtung Wechsel in die private Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Zur Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den jeweils gültigen Beitragssätzen, den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Die Beiträg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.2 Entsendung ins vertragslose Ausland

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung ins vertragslose Ausland entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung. War der Arbeitnehmer bisher freiwillig versichert, kann auch die freiwillige Versicherung aufrechterhalten werden. Kann ein Arbeitnehmer aufgrund eines Krieges nicht bzw. später als geplant zurückkehren und arbeit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.5.4 Vollversicherung

Bei der Krankheitsvollversicherung handelt es sich um eine private Krankenversicherung, die ein Versicherter anstelle einer gesetzlichen Krankenversicherung auswählt.[1] Merkmal dieser Versicherung ist, dass sie nicht nur als Ergänzungsversicherung abgeschlossen wird. Bei der Vollversicherung wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Diese kann dazu führen, das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 128 Unzuläs... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) v. 15.12.2008 (BGBl. I S. 2426) mit Wirkung zum 1.4.2009 (Art. 7 Abs. 6 des Gesetzes) in Kraft getreten. Sie ist mehrfach in einzelnen Begriffen ergänzt worden, zuletzt durch Art. 1 des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) v. 4.4.2017 ...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.4 Quartalsbezogene Auswertungen (Abs. 4)

Rz. 21 Damit die Einzelfallprüfung umgesetzt werden kann, wird der GKV-Spitzenverband beauftragt, bundeseinheitliche quartalsbezogene Auswertungen zu erstellen (Satz 1). Die Daten werden dem GKV-Spitzenverband von den Krankenkassen je Krankenhaus übermittelt (Satz 2). Die Daten sind jeweils zum Ende des ersten Monats, der auf ein Quartal folgt, anzuliefern (31.1., 30.4., 31....mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.3 Aufschlag (Abs. 3)

Rz. 18 Ab 2022 haben die Krankenhäuser bei einem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen unterhalb von 60 % neben der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Abrechnungsbetrag einen gestaffelten Aufschlag an die Krankenkassen zu zahlen (Satz 1). Der Aufschlag setzt neben der gestaffelten Prüfquote einen weiteren Anreiz für Krankenhäuser, regelkonforme Rechnunge...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.5 Rechtsschutz (Abs. 5)

Rz. 24 Die Prüfquote (Abs. 4) wird durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) geltend gemacht. Dagegen sind Widerspruch (§§ 77 ff. SGG) und Klage (§§ 51 ff. SGG) zulässig. Beide Rechtsbehelfe haben keine aufschiebende Wirkung (§ 86a SGG; Satz 1). Einwendungen gegen die Ergebnisse einzelner Prüfungen sind bei der Ermittlung der Prüfquote nicht zu berücksichtigen (Satz 2). Damit ...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.2 Prüfquote (Abs. 2)

Rz. 11 Im Jahr 2020 darf eine Krankenkasse in jedem Quartal bis zu 5 % der bei ihr im vorvergangenen Quartal eingegangenen Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung eines Krankenhauses durch den MD prüfen lassen (quartalsbezogene Prüfquote; Satz 1). Im Jahr 2021 gilt eine quartalsbezogene Prüfquote von bis zu 12,5 %. Die Prüfquote enthält keine Nachkommastel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 111b Landes... / 2.6 Bundesschiedsstelle für Rahmenempfehlungen

Rz. 10 Der durch das GKV-IPEeG eingeführte Abs. 6 bestimmt das Nähere zur Bildung einer Schiedsstelle für Rahmenempfehlungen, die von den Partnern der Rahmenempfehlungen angerufen werden kann, falls die Rahmenempfehlungen zu Versorgungs- oder Vergütungsverträgen nach den §§ 111 Abs. 7, 111a Abs. 1 Satz 2 oder 111c Abs. 5 ganz oder teilweise nicht zustande kommen. Nach Abs. 6 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 111b Landes... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze v. 28.7.2011 (BGBl. I S. 1622) mit Wirkung zum 4.8.2011 eingeführt worden. Das Gesetz ist am 3.8.2011 verkündet worden, sodass es nach Art. 7 Abs. 1 am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten ist. Wesentliche Änderungen hat das Gesetz bis zuletzt auf die Anfügung des Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.1 Einzelfallprüfung (Abs. 1)

Rz. 3 Bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung (§ 39) kann die adressierte Krankenkasse den MD mit einer Prüfung der Schlussrechnung des Krankenhauses beauftragen (Satz 1). Die Prüfung ist spätestens 4 Monate nach ihrem Eingang bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den MD dem Krankenhaus anzuzeigen. Damit folgt der Gesetzgeber einer Anregung des Bundessozialgeric...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 28 Makoski, Örtliche Zuständigkeit für Verfahren über die Prüfquote, jurisPR-MedizinR 1/2025 Anm. 2. ders., Aufschlagszahlungen nach § 275c Abs. 3 SGB V, jurisPR-MedizinR 1/2024 Anm. 4. Medizinischer Dienst Bund, Richtlinien/Grundlagen für Begutachtungen und Qualitätsprüfungen, www.md-bund.de. GKV-Spitzenverband, Abrechnungsprüfung, www.gkv-spitzenverband.de.mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 15 des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesse...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 KJHG v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) zum 1.1.1991 eingeführt und ist seitdem unverändert. Rz. 1a Abs. 1 benennt als Strukturprinzipien die Trägervielfalt und die Vielfalt der Inhalte und Methoden. Damit hat der Gesetzgeber die Pluralität der Jugendhilfe im Gesetz festgeschrieben und zugleich die Grundlage für die nachfolgende Differenzie...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.4 Privat-gewerbliche Träger

Rz. 10 Obwohl die privat-gewerblichen Träger in § 3 nicht genannt werden, sieht das SGB VIII deren Tätigwerden ausdrücklich vor. Ihre Rechtsbeziehungen zu den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sind in §§ 78a bis 78g normiert, während §§ 74 bis 77 die Rechtsbeziehungen der öffentlichen zu den freien und gemeinnützigen Trägern regeln. Ähnlich wie im Bereich der gesetzlichen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 128 Unzuläs... / 2.1 Depotverbot

Rz. 6 Nach Abs. 1 ist es untersagt, Hilfsmittel an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung über Depots bei den Vertragsärzten abzugeben. Adressaten der Vorschrift sind die Hilfsmittelerbringer. Der Begriff des Depots wird im Gesetz nicht näher definiert. Depot in diesem Sinne ist der Aufbewahrungsort, wo Hilfsmittel entnommen, bevorratet und zeitlich begrenzt gelage...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 128 Unzuläs... / 2.5 Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 11 Abs. 4 gibt vor, dass sich der Vertragsarzt an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln nur insoweit beteiligen darf, als er auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen mit Krankenkassen dazu berechtigt ist. Davon ausgenommen bleibt jedoch seine Tätigkeit im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, die sich insbesondere aus der Hilfsmittel-Richtlinie des G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 128 Unzuläs... / 2.3 Gewährung wirtschaftlicher Vorteile

Rz. 8 Aufgrund des Abs. 2 ist ausgeschlossen, dass der Leistungserbringer im Zusammenhang mit der Hilfsmittelversorgung Geldzahlungen und sonstige Zuwendungen an Vertragsärzte, Ärzte in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen leistet. Zuwendungen sind nicht nur reine Provisionszahlungen, sondern auch Umgehungszahlungen, die im Zusammenhang mit der Hilfsmittelv...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.6 Rechtsbeziehungen bei Leistungserbringung durch den freien Träger

Rz. 15 Wie aus den vorangehenden Ausführungen hervorgeht, besteht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch des Leistungsberechtigten gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, soweit die materiellrechtlichen Voraussetzungen nach dem SGB VIII gegeben sind. Da nicht der öffentliche, sondern der vom Leistungsberechtigten gewünschte freie Träger die Dienstleistung erbringen s...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.1.1.1 Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger

Rz. 5 Die Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger werden in Abs. 1 Satz 1 beispielhaft genannt. Gemeint sind Ansprüche auf andere Sozialleistungen mit Ausnahme der in Abs. 2 aufgeführten Leistungen nach SGB II und SGB XII, die gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe nachrangig sind. Die jeweilige Sozialleistung muss dem gleichen Zweck dienen wie die zu gewährende Leistun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.2 Wahlrecht

Rz. 4 Das Wahlrecht bezieht sich auf eine bestimmte Leistung der Jugendhilfe, die von verschiedenen Trägern angeboten wird. Dies setzt weiter voraus, dass die Leistung ihrer Art nach durch gesetzliche Vorschrift, Bewilligungsbescheid oder planerische Entscheidung konkretisiert ist. Grundsätzlich besteht kein Wahlrecht unter verschiedenen Leistungsarten. Dem Wunschrecht ist b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 128 Unzuläs... / 1.1 Vermeidung von Fehlentwicklungen

Rz. 2 In der Gesetzesbegründung wird mit deutlichen Hinweisen auf Fehlentwicklungen in der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten aufmerksam gemacht. Die Versicherten sollen unter den zur Versorgung berechtigten Leistungserbringern frei wählen können und nicht durch Vertragsärzte beeinflusst werden, die ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / 3 Ergebnis einer Systemuntersuchung

Eine Systemuntersuchung gilt als abgeschlossen, wenn sowohl die Systemprüfung als auch die Pilotprüfungen mit einem positiven Ergebnis durchgeführt wurden. Nach erfolgreichem Abschluss stellt der GKV-Spitzenverband dem Softwareersteller einen offiziellen Bescheid über diesen Abschluss aus. Zusätzlich vergibt die ITSG zu Dokumentationszwecken das GKV-Zertifikat "systemuntersu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / 4 Ausfüllhilfen

Ausfüllhilfen dienen ausschließlich der maschinellen Übermittlung von Meldungen und Beitragsnachweisen, die zuvor manuell erfasst wurden. Sie unterstützen somit den Übertragungsprozess, indem sie eine Schnittstelle zwischen manuellen Eingaben und maschineller Verarbeitung bieten. Die inhaltlichen Anforderungen an eine Ausfüllhilfe werden in einem Pflichtenheft festgelegt, das...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus dem Ausland

Zusammenfassung Begriff Personen, die aus dem EU-Ausland zurückkehren und nicht zuletzt in Deutschland gesetzlich krankenversichert waren, werden in Deutschland wieder krankenversichert. Insbesondere bei der Prüfung der obligatorischen Anschlussversicherung, der freiwilligen Versicherung und der Versicherungspflicht der Nichtversicherten müssen verschiedene Voraussetzungen be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.7 Letzte Krankenversicherung

Eine weitere Voraussetzung für die Rückkehr in die GKV ist, dass eine Person zuletzt gesetzlich krankenversichert war. Praxis-Beispiel Letzte Krankenversicherung Herr A verlegt seinen Wohnort nach Deutschland. Vor der Auswanderung war er in Deutschland gesetzlich krankenversichert. In den letzten 20 Jahren war er in Schweden ebenfalls gesetzlich krankenversichert. Da Herr A z...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.1 Personenkreis

Die Versicherung in der GKV beginnt mit dem Tag der Wohnortverlegung nach Deutschland oder ab dem Zeitpunkt, in dem für eine Person nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Es werden alle Personen erfasst, die zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren und keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.9 Versicherungsfreiheit bei Personen, die bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben

Die deutschen Rechtsvorschriften sehen vor, dass eine Person die nach Vollendung des 55. Lebensjahrs dem Grunde nach versicherungspflichtig wird, weiterhin versicherungsfrei und dadurch von der GKV ausgeschlossen bleibt, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor der Begründung der gesetzlichen Versicherung in Deutschland nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.8 Staatsangehörigkeit

Bei Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Besonderheiten beachtet werden. 1.8.1 Deutsche Staatsangehörigkeit Deutsche Staatsangehörige können bei Rückkehr bzw. bei Anwendung der deutschen Rechtvorschriften aufgrund der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit in Deutschland krankenversichert werden, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüll...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.5 Beiträge

Unterliegt eine Person nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit den deutschen Rechtsvorschriften, werden die Beiträge ausschließlich nach deutschem Recht bemessen. Eine doppelte Beitragstragung ist in der Regel ausgeschlossen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3.2 Freiwillige Versicherung

Personen werden von der freiwilligen Versicherung erfasst, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat wohnen und weiter den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen. 3.2.1 Freiwillige Versicherung auf Antrag Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, unterliegen nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit den Rechtsvorschriften dieses Wohnstaates. Diese Personen ...mehr