Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Philippinen / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die auf den Philippinen arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" DE/PH 101. Vom 1.1.2026 an besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung DE/PH 101 elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer ma...mehr

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Republik Moldau / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Moldau arbeiten und für die weiter die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften DE/MD 101. Vom 1.1.2026 an besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung DE/MD 101 elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschin...mehr

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Marokko / 2.1.1 Zeitliche Begrenzung

Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung von 36 Kalendermonaten. Die 36-Monatsfrist beginnt immer am 1. des Kalendermonats. Der tatsächliche Einreisetag ist unerheblich. Sollte von Beginn an feststehen, dass die Entsendung über die zeitliche Begrenzung hinausgeht, gilt Folgendes: Die deutschen Rechtsvorschriften gelten in jedem Fall für die Dauer der im deutsch-m...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Montenegro / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Für die Leistungsinanspruchnahme in Montenegro gilt ein ähnliches Verfahren. Leistungsumfang Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur sofort notwendige Sachleistungen in Anspruch nehmen. Dies sind Sachleistungen, die wegen des Gesun...mehr

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Island / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Portugal / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Norwegen / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Türkei / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Für die Leistungsinanspruchnahme in der Türkei gilt ein ähnliches Verfahren. Leistungsumfang Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur sofort notwendige Sachleistungen in in Anspruch nehmen können. Dieser Begriff wird von der türkisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Liechtenstein / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nordmazedonien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Für die Leistungsinanspruchnahme in Nordmazedonien gilt ein ähnliches Verfahren. Leistungsumfang Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur sofort notwendige Sachleistungen in Anspruch nehmen. Dies sind Sachleistungen, die wegen des G...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tunesien / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorrübergehend in Tunesien eingesetzt werden, können Sachleistungen in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist die Anspruchsbescheinigung TN/A 11. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tunesien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten, Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die Leistungsinanspruchnahme in...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tunesien / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden tunesischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tunesien / 6.3 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Tunesien arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländischen aushelfen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tunesien / 6.2 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tunesien / 2.1.1 Zeitliche Begrenzung

Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung von 12 Kalendermonaten. Die 12-Monatsfrist beginnt immer am 1. des Kalendermonats. Dies gilt unabhängig vom tatsächlichen Einreisetag. Sollte von Beginn an feststehen, dass die Entsendung über die zeitliche Begrenzung hinausgeht, gelten die deutschen Rechtsvorschriften in jedem Fall für die Dauer der im deutsch-tunesischen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegegeld (Pflegeversicher... / Zusammenfassung

Begriff Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld, wenn sie in häuslicher Umgebung durch Angehörige oder sonstige ehrenamtliche Pflegepersonen gepflegt werden. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Die Höhe des Pflegegeldes staffelt sich nach den Pflegegraden 2 bis 5. Mit dem Pflegegeld soll der Pflegebedürftige in die Lage versetzt werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.11 Praxishinweise

Rz. 170 Die Regelung ist zwar komplex ausgestaltet; in der rechtswissenschaftlichen Praxis hat die Regelung aber nur untergeordnete Bedeutung. Es finden sich nur wenige Literaturhinweise und wenn sich die Literatur (auch) mit § 7c SGB XI beschäftigt, dann regelhaft nur im Zusammenhang mit der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und/oder im Zusammenhang mit § 7b SGB XI und seinen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.3.3 Kein Wahlrecht

Rz. 47 Dabei überlässt das Regelwerk der Nr. 1 und 2 dem Pflegebedürftigen oder dessen Angehörigen keinesfalls das Recht, zwischen einer internen oder externen Beratungsperson zu wählen. Das Gesetz hat beide Möglichkeiten ausdrücklich alternativ benannt. Sicherlich ist es aus der Sicht des Pflegebedürftigen kritisch zu hinterfragen, ob das Ziel der Norm noch erreicht wird, n...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.2.1 Überwachungspflicht (Satz 1)

Rz. 65 Die Pflegekasse hat sicherzustellen, dass die Beratungsstellen die Anforderungen an die Beratung nach § 7a einhalten; Satz 1. Rz. 66 Die Pflegekassen müssen in diesem Zusammenhang gewährleisten, dass die Beratungsstellen ihre Aufgaben neutral und unabhängig wahrnehmen. Dazu ist sicherzustellen, dass die Beratungsstellen zur Vermeidung von Interessenskonflikten finanzie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.3.4 Sozialdatenschutz nach § 7a Abs. 6 (Satz 4)

Rz. 98 Für die Verarbeitung der Sozialdaten gilt § 7a Abs. 6 entsprechend, Satz 4 (es ist insoweit zu verweisen auf die Komm. zu § 7a; vgl. auch die Gesetzesmotive zum Dritten Pflegestärkungsgesetz – PSG III v. 23.12.2016, BGBl. I S. 3191 in BT-Drs. 18/9518 S. 11 f., 60 = BR-Drs. 410/16 S. 3 f., 53). Rz. 99 Zum Oberbegriff (Daten-)Verarbeitung, der erst durch das Zweite Daten...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 137 Becker, Pläne im Sozialleistungsverhältnis, SGb 2024, 317. ders., Rechtliche Einordnung von Vereinbarungen, Plänen und Verträgen, Sozialrecht aktuell, Sonderheft 2024, 191. ders., Rechtsschutz bei Individualplänen im Sozialleistungsrecht, SGb 2025, 377. ders., Pläne im Sozialleistungsrecht – Bedeutung und Auswirkungen auf die anwaltliche Tätigkeit, 37. Sozialrechtliche ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.3.2 Ausstellung eines Beratungsgutscheins (Nr. 2)

Rz. 42 Alternativ kann die Pflegekasse dem Versicherten auch einen Beratungsgutschein ausstellen, in dem die Beratungsstellen benannt sind, bei denen der Gutschein zulasten der Pflegekasse innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang eingelöst werden kann; Nr. 2. Rz. 43 Wie die Beratung nach Nr. 1 innerhalb von 2 Wochen durchzuführen ist, ist auch der Beratungsgutschein nach Nr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.2.2 Sicherstellungsinstrumente, vertragliche Vereinbarungen (Satz 2)

Rz. 69 Satz 2 gibt der Pflegekasse die notwendigen Sicherstellungsinstrumente an die Hand. Die Pflegekasse schließt hierzu allein oder gemeinsam mit anderen Pflegekassen vertragliche Vereinbarungen mit unabhängigen und neutralen Beratungsstellen. Rz. 70 Hierzu sind vertragliche Vereinbarungen insbesondere mit den in den Nr. 1 bis 3 ausdrücklich benannten Inhalten zu treffen. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.2.2.2 Haftung für Schäden (Nr. 2)

Rz. 76 Nr. 2 sieht weiter als zulässigen, aber auch notwendigen Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen Regelungen zur Haftung für Schäden, die der Pflegekasse durch fehlerhafte Beratung entstehen, vor. Rz. 77 Zum Ausschluss einer Haftung für Schäden, die der Pflegekasse durch fehlerhafte Beratung der Beratungsstellen entstehen können, ist die Pflegekasse von der Haftung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin, JArbSchG § ... / 2.2 Anspruchsumfang

Rz. 5 § 30 Abs. 1 Nr. 2 JArbSchG bestimmt, dass der Arbeitgeber einem in die häusliche Gemeinschaft aufgenommenen Jugendlichen bei einer Erkrankung die erforderliche Pflege und ärztliche Behandlung zuteil werden lassen muss. Dies gilt jedoch zum einen grundsätzlich nicht über die Beendigung der Beschäftigung hinaus; zum anderen tritt der Arbeitgeber lediglich dann ein, wenn ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.2 Wächteramt der Pflegekassen (Abs. 2)

Rz. 60 Abs. 2 regelt das Wächteramt der Pflegekassen, die sicherzustellen haben, dass die Beratungsstellen die Anforderungen an die Beratung nach § 7a einhalten (Satz 1) und den Pflegekassen hierzu auch die notwendigen Sicherstellungsinstrumente in Form vertraglicher Vereinbarungen an die Hand geben (Satz 2). Rz. 61 Zunächst eröffnet § 7b Abs. 2 i. V. m. § 7a Abs. 8 im Rahmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 4 Krankenversicherung: Berechnungsgrundlage

Beiträge zur Krankenversicherung werden vom beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt, jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenzeerhoben. D. h., ein Arbeitnehmer, dessen beitragspflichtiges Bruttoentgelt über der aktuell geltenden Beitragsbemessungsgrenze liegt, bezahlt maximal auf diesen Betrag Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Achtung Wechsel in die private Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Zur Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den jeweils gültigen Beitragssätzen, den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Die Beiträg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.1 Leistungen im vertragslosen Ausland

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.2 Anwartschaftsversicherung

Die in einem anderen Mitgliedsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet. Nach den Regelungen der Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit gelten immer nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates. Daher ist eine Anwartschaftsversicherung[1] grundsätzlich nicht möglich. Sollte das Einkommen des Arbeitnehmers über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen un...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.3 Anwartschaftsversicherung

Sollte die Voraussetzung für eine Entsendung gegeben sein und das Einkommen des Arbeitnehmers über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, dann kann in diesem Fall eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden, sofern der Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit privat krankenversichert ist. Diese ist zu empfehlen, da sich der Arbeitnehmer hierdurch nach der Auslandst...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.1.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.2 Entsendung ins vertragslose Ausland

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung ins vertragslose Ausland entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung. War der Arbeitnehmer bisher freiwillig versichert, kann auch die freiwillige Versicherung aufrechterhalten werden. Kann ein Arbeitnehmer aufgrund eines Krieges nicht bzw. später als geplant zurückkehren und arbeit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.5.4 Vollversicherung

Bei der Krankheitsvollversicherung handelt es sich um eine private Krankenversicherung, die ein Versicherter anstelle einer gesetzlichen Krankenversicherung auswählt.[1] Merkmal dieser Versicherung ist, dass sie nicht nur als Ergänzungsversicherung abgeschlossen wird. Bei der Vollversicherung wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Diese kann dazu führen, das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 128 Unzuläs... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) v. 15.12.2008 (BGBl. I S. 2426) mit Wirkung zum 1.4.2009 (Art. 7 Abs. 6 des Gesetzes) in Kraft getreten. Sie ist mehrfach in einzelnen Begriffen ergänzt worden, zuletzt durch Art. 1 des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) v. 4.4.2017 ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.4 Quartalsbezogene Auswertungen (Abs. 4)

Rz. 21 Damit die Einzelfallprüfung umgesetzt werden kann, wird der GKV-Spitzenverband beauftragt, bundeseinheitliche quartalsbezogene Auswertungen zu erstellen (Satz 1). Die Daten werden dem GKV-Spitzenverband von den Krankenkassen je Krankenhaus übermittelt (Satz 2). Die Daten sind jeweils zum Ende des ersten Monats, der auf ein Quartal folgt, anzuliefern (31.1., 30.4., 31....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.3 Aufschlag (Abs. 3)

Rz. 18 Ab 2022 haben die Krankenhäuser bei einem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen unterhalb von 60 % neben der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Abrechnungsbetrag einen gestaffelten Aufschlag an die Krankenkassen zu zahlen (Satz 1). Der Aufschlag setzt neben der gestaffelten Prüfquote einen weiteren Anreiz für Krankenhäuser, regelkonforme Rechnunge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.5 Rechtsschutz (Abs. 5)

Rz. 24 Die Prüfquote (Abs. 4) wird durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) geltend gemacht. Dagegen sind Widerspruch (§§ 77 ff. SGG) und Klage (§§ 51 ff. SGG) zulässig. Beide Rechtsbehelfe haben keine aufschiebende Wirkung (§ 86a SGG; Satz 1). Einwendungen gegen die Ergebnisse einzelner Prüfungen sind bei der Ermittlung der Prüfquote nicht zu berücksichtigen (Satz 2). Damit ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.2 Prüfquote (Abs. 2)

Rz. 11 Im Jahr 2020 darf eine Krankenkasse in jedem Quartal bis zu 5 % der bei ihr im vorvergangenen Quartal eingegangenen Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung eines Krankenhauses durch den MD prüfen lassen (quartalsbezogene Prüfquote; Satz 1). Im Jahr 2021 gilt eine quartalsbezogene Prüfquote von bis zu 12,5 %. Die Prüfquote enthält keine Nachkommastel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 111b Landes... / 2.6 Bundesschiedsstelle für Rahmenempfehlungen

Rz. 10 Der durch das GKV-IPEeG eingeführte Abs. 6 bestimmt das Nähere zur Bildung einer Schiedsstelle für Rahmenempfehlungen, die von den Partnern der Rahmenempfehlungen angerufen werden kann, falls die Rahmenempfehlungen zu Versorgungs- oder Vergütungsverträgen nach den §§ 111 Abs. 7, 111a Abs. 1 Satz 2 oder 111c Abs. 5 ganz oder teilweise nicht zustande kommen. Nach Abs. 6 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 111b Landes... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze v. 28.7.2011 (BGBl. I S. 1622) mit Wirkung zum 4.8.2011 eingeführt worden. Das Gesetz ist am 3.8.2011 verkündet worden, sodass es nach Art. 7 Abs. 1 am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten ist. Wesentliche Änderungen hat das Gesetz bis zuletzt auf die Anfügung des Abs....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.1 Einzelfallprüfung (Abs. 1)

Rz. 3 Bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung (§ 39) kann die adressierte Krankenkasse den MD mit einer Prüfung der Schlussrechnung des Krankenhauses beauftragen (Satz 1). Die Prüfung ist spätestens 4 Monate nach ihrem Eingang bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den MD dem Krankenhaus anzuzeigen. Damit folgt der Gesetzgeber einer Anregung des Bundessozialgeric...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 28 Makoski, Örtliche Zuständigkeit für Verfahren über die Prüfquote, jurisPR-MedizinR 1/2025 Anm. 2. ders., Aufschlagszahlungen nach § 275c Abs. 3 SGB V, jurisPR-MedizinR 1/2024 Anm. 4. Medizinischer Dienst Bund, Richtlinien/Grundlagen für Begutachtungen und Qualitätsprüfungen, www.md-bund.de. GKV-Spitzenverband, Abrechnungsprüfung, www.gkv-spitzenverband.de.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 15 des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesse...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 KJHG v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) zum 1.1.1991 eingeführt und ist seitdem unverändert. Rz. 1a Abs. 1 benennt als Strukturprinzipien die Trägervielfalt und die Vielfalt der Inhalte und Methoden. Damit hat der Gesetzgeber die Pluralität der Jugendhilfe im Gesetz festgeschrieben und zugleich die Grundlage für die nachfolgende Differenzie...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.4 Privat-gewerbliche Träger

Rz. 10 Obwohl die privat-gewerblichen Träger in § 3 nicht genannt werden, sieht das SGB VIII deren Tätigwerden ausdrücklich vor. Ihre Rechtsbeziehungen zu den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sind in §§ 78a bis 78g normiert, während §§ 74 bis 77 die Rechtsbeziehungen der öffentlichen zu den freien und gemeinnützigen Trägern regeln. Ähnlich wie im Bereich der gesetzlichen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 128 Unzuläs... / 2.1 Depotverbot

Rz. 6 Nach Abs. 1 ist es untersagt, Hilfsmittel an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung über Depots bei den Vertragsärzten abzugeben. Adressaten der Vorschrift sind die Hilfsmittelerbringer. Der Begriff des Depots wird im Gesetz nicht näher definiert. Depot in diesem Sinne ist der Aufbewahrungsort, wo Hilfsmittel entnommen, bevorratet und zeitlich begrenzt gelage...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 128 Unzuläs... / 2.5 Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 11 Abs. 4 gibt vor, dass sich der Vertragsarzt an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln nur insoweit beteiligen darf, als er auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen mit Krankenkassen dazu berechtigt ist. Davon ausgenommen bleibt jedoch seine Tätigkeit im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, die sich insbesondere aus der Hilfsmittel-Richtlinie des G...mehr