Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / 1.2.4 Vollversicherung

Eine private Krankenversicherung ersetzt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Sollte eine private Vollversicherung abgeschlossen werden, sollte (sofern bis zur Entsendung eine gesetzliche Versicherung bestanden hat) auch eine Anwartschaftsversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. So kann die Rückkehr in die gesetzliche Krankenver...mehr

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Marokko / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden marokkanischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung elektronisch beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

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Quebec / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden quebecischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

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Bosnien und Herzegowina / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Bosnien und Herzegowina. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

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Quebec / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Quebec unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Quebec / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Quebec erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Mexiko / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Mexiko unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Mexiko / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet. Begleiten Familienangehörige den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Quebec / 6.3 Familienversicherung

Sind bei dem nach Quebec entsandten Arbeitnehmer Familienangehörige im Rahmen der Familienversicherung bisher versichert, bleibt die Familienversicherung bestehen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Familienangehörigen den Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit begleiten oder in Deutschland bleiben. Hinweis Keine Familienversicherung bei Anwartschaftsversicherung Im Rahme...mehr

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Quebec / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Mexiko / 1.1.3 Familienversicherung

Sind bei dem nach Mexiko entsandten Arbeitnehmer Familienangehörige im Rahmen der Familienversicherung bisher versichert, bleibt die Familienversicherung bestehen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Familienangehörigen den Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit begleiten oder in Deutschland bleiben. Achtung Bei Anwartschaftsversicherung ist eine Familienversicherung ausge...mehr

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Mexiko / 1.1.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Praxis-Beispiel Abrechnung über die K...mehr

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Marokko / 6.2 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Marokko arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländischen aushelfend...mehr

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Quebec / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Marokko / 6.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

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Marokko / 2.1.1 Zeitliche Begrenzung

Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung von 36 Kalendermonaten. Die 36-Monatsfrist beginnt immer am 1. des Kalendermonats. Der tatsächliche Einreisetag ist unerheblich. Sollte von Beginn an feststehen, dass die Entsendung über die zeitliche Begrenzung hinausgeht, gilt Folgendes: Die deutschen Rechtsvorschriften gelten in jedem Fall für die Dauer der im deutsch-m...mehr

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Tunesien / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorrübergehend in Tunesien eingesetzt werden, können Sachleistungen in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist die Anspruchsbescheinigung TN/A 11. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Die...mehr

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Tunesien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten, Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die Leistungsinanspruchnahme in...mehr

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Tunesien / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden tunesischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

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Tunesien / 6.3 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Tunesien arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländischen aushelfen...mehr

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Tunesien / 6.2 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

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Tunesien / 2.1.1 Zeitliche Begrenzung

Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung von 12 Kalendermonaten. Die 12-Monatsfrist beginnt immer am 1. des Kalendermonats. Dies gilt unabhängig vom tatsächlichen Einreisetag. Sollte von Beginn an feststehen, dass die Entsendung über die zeitliche Begrenzung hinausgeht, gelten die deutschen Rechtsvorschriften in jedem Fall für die Dauer der im deutsch-tunesischen...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.1 Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 15 Als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung kommen nach § 21 Abs. 2 SGB I folgende Krankenkassen in Betracht: Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als knappschaftliche Krankenkasse, Ersatzk...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 4 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbe...mehr

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Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 2.4 Umfang des Erstattungsanspruchs

Rz. 13 Nach § 102 Abs. 2 bemisst sich der Umfang des Erstattungsanspruchs nach den Rechtsvorschriften, die für den vorleistenden Leistungsträger gelten. Im Ergebnis soll der vorleistende Leistungsträger damit die volle Erstattung der von ihm "verauslagten" und für Rechnung des tatsächlich zuständigen Leistungsträgers erbrachten Leistung erhalten. Dem in § 102 Abs. 2 geregelt...mehr

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Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 5 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbeitsför...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.2 Nachrangig verpflichtete Leistungsträger

Rz. 13 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs, zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbei...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.2 Sozialleistungen

Rz. 5 Zu den erstattungsfähigen Sozialleistungen i. S. v. § 103 Abs. 1 zählen gemäß § 11 Satz 1 SGB I Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen, auf die nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs oder den in § 68 SGB I genannten Gesetzen ein Anspruch besteht. Konkret ergeben sich die Arten der erstattungsfähigen Sozialleistungen aus §§ 18 bis 29 SGB I, denen lediglich ...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.3 Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Rz. 19 Die Anrechnung von Einkommen auf Verletztengeld (§ 45 SGB VII) und Übergangsgeld (§ 49 SGB VII) ist in § 52 SGB VII geregelt. Nach § 52 Nr. 2 SGB VII sind auf die vorgenannten kurzfristigen Erwerbsersatzleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung die folgenden Sozialleistungen anderer Leistungsträger anzurechnen: Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherun...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb auch nach der Neubekanntmachung des SGB X aufgrund des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) inhaltlich zunächst unverändert...mehr

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Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb auch nach der Neubekanntmachung des SGB X aufgrund des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) inhaltlich unverändert. § 102 is...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.3 Grundsätze des Erstattungsrechts

Rz. 8 Die Erstattungsregelung des § 103 Abs. 1 ist einschlägig, wenn ein Leistungsträger i. S. v. §§ 12,18 bis 29, 68 SGB I nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften mit einer Sozialleistung (§ 11 SGB I i. V. m. den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs) in Vorleistung getreten ist, deren Anspruch durch das spätere Hinzutreten einer von einem anderen Leistungsträger zu...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.2 Agentur für Arbeit als Träger der Arbeitslosenversicherung

Rz. 16 Die Rechtsgrundlagen des SGB III sehen eine Vielzahl von Leistungen vor, die sowohl dem Wiedereinstieg als auch der erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung dienen und die ggf. auch finanziell flankiert werden, um den Lebensunterhalt von anspruchsberechtigten Leistungsempfängern zu sichern; z. B. durch Zahlung von Arbeitslosengeld gemäß § 136 SGB III. Beim Zusammentref...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegegeld (Pflegeversicher... / Zusammenfassung

Begriff Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld, wenn sie in häuslicher Umgebung durch Angehörige oder sonstige ehrenamtliche Pflegepersonen gepflegt werden. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Die Höhe des Pflegegeldes staffelt sich nach den Pflegegraden 2 bis 5. Mit dem Pflegegeld soll der Pflegebedürftige in die Lage versetzt werden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 1.8 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 30 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 1.6 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 21 Der GKV-Spitzenverband hat im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. die Richtlinien nach § 8 Absatz 7 SGB XI zur Förderung von Maßnahmen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf [PflegeEinVereinbFörderRL] beschlossen.mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.9.1.2 Bericht des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 9 von Juni 2023

Rz. 152 Der neueste Bericht von Juni 2023 kann ebenfalls auf der Website des GKV-Spitzenverbandes (www.gkv-spitzenverband.de) im Bereich "Pflegeversicherung" unter "Beratung und Betreuung/Pflegeberatung" heruntergeladen werden.mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.9.1.3 Bericht des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 9 für 2026

Rz. 153 Der Bericht des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 9 SGB XI für das Jahr 2026 (Evaluation der Pflegeberatung) wird derzeit vom IGES Institut erarbeitet. Auch dieser Bericht analysiert die Qualität, Struktur und Wirkung der Pflegeberatung sowie der Beratungsbesuche (§ 37 Abs. 3 SGB XI), wobei der kommende Bericht voraussichtlich einen Fokus auf Videokonferenzen legen...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.9.1.1 Bericht des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 9 von Juni 2020

Rz. 151 Die zur Gewinnung von Erkenntnissen über die Wirksamkeit und Entwicklung der Pflegeberatung dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen auferlegte (dreijährliche) Berichtspflicht unter wissenschaftlicher Begleitung gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (§ 7a Abs. 9 SGB XI) hat der Spitzenverband erstmalig mit seinem ersten Bericht , erschienen zum 30.6.2020 erfü...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 1.6 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 20 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.3.1 Angebot eines Beratungstermins (Nr. 1)

Rz. 34 Die Pflegekasse hat dem Versicherten unter Angabe einer Kontaktperson einen konkreten Beratungstermin anzubieten, der spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang durchzuführen ist, Nr. 1. Rz. 35 Diese Variante greift, wenn die Pflegekasse beabsichtigt, das Beratungsangebot selbst umzusetzen. Sie hat dann die Durchführung der Beratung nach § 7a SGB XI unter An...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.2.2.1 Anforderungen an die Beratungsleistung (Nr. 1)

Rz. 74 Nr. 1 sieht zunächst als zulässigen aber auch notwendigen Vertragsgegenstand der vertraglichen Vereinbarungen zunächst Regelungen an zur Gestaltung der die Anforderungen an die Beratungsleistung und die Beratungspersonen vor. Rz. 75 In den Vereinbarungen ist damit sicherzustellen, dass dabei die Qualitätsanforderungen an die Beratung eingehalten werden. Das betrifft in...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.3.1.3 Berücksichtigungs- bzw. Beachtungsgebote (Satz 1 a. E.)

Rz. 89 Weiter ist die Stelle nur dann als Beratungsstelle anzuerkennen, wenn diese eine eigene Beratung nach Maßgabe der Pflegeberatungs-Richtlinien nach § 17 Abs. 1a für ihre Bürger und Bürgerinnen erbringen will und im Übrigen die Empfehlungen nach § 7a Abs. 3 Satz 3 berücksichtigt. Rz. 90 Auch die kommunalen Beratungsstellen haben daher die Empfehlungen zur erforderlichen ...mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 2.4 Verzinsung und Verjährung

Rz. 12a Die zu erstattenden Beiträge nach § 231 sind nicht zu verzinsen (ebenso Peters, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 5. Aufl., Stand: 1.1.2025, § 231 Rz. 46; Vossen, in: Krauskopf, SGB V, 127. EL, § 231Rz. 13; a. A. Rombach, in: Hauck/Noftz, Kommentar – Gesetzliche Krankenversicherung, Stand: 01/22, SGB V, § 231 Rz. 21). Eine analoge Anwendung des § 27 Abs. 1 SGB IV ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.3.3 Empfehlungen (Satz 3)

Rz. 98 Nach Satz 3 traf den Spitzenverband Bund der Pflegekassen die Pflicht, unter Beteiligung der in § 17 Abs. 1a Satz 2 genannten Parteien Empfehlungen zur erforderlichen Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern abzugeben. Rz. 98a Durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr....mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.4.5 Kostentragung der Aufwendungen der Pflegeberater (Satz 5)

Rz. 108 Die durch die Tätigkeit von Pflegeberatern entstehenden Aufwendungen werden von den Pflegekassen getragen und zur Hälfte auf die Verwaltungskostenpauschale nach § 46 Abs. 3 Satz 1 angerechnet. Rz. 109 Die Pflegekassen haben die Möglichkeit, sich zur Wahrnehmung ihrer Beratungsaufgaben aus ihren Verwaltungsmitteln (§ 46 Abs. 3 SGB XI) an der Finanzierung und arbeitstei...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.1.1.2 Anspruchscharakter der Norm

Rz. 36 Auf die Pflegeberatung besteht ein Anspruch des Pflegebedürftigen. Ob er sie beantragt oder nicht, obliegt indes seiner freien Entscheidung ohne Sanktionsgefahren etwa nach § 66 SGB I. Der Anspruch richtet sich gegen die Pflegekasse. Hieran ändert der Umstand nichts, dass die Kasse nach Abs. 1 Satz 7 Aufgaben der Pflegeberatung, unter Beachtung der Regelungen des § 80...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.1.9 Pflegeberatung bei erkennbarem Hilfe- und Beratungsbedarf (Satz 8)

Rz. 64 Ein Anspruch auf Pflegeberatung besteht auch dann, wenn ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB XI gestellt wurde und erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht, Satz 8. Rz. 65 Der Anspruch auf Pflegeberatung entsteht daher nicht erst mit der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB XI, sondern bereits mit der Stellung des Leistungsantrages, wenn erkennbar ein Hilf...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.11 Praxishinweise

Rz. 173 Die Regelung ist zwar komplex ausgestaltet; in der rechtswissenschaftlichen Praxis hat die Regelung aber nur untergeordnete Bedeutung. Es finden sich nur wenige Literaturhinweise und wenn sich die Literatur (auch) mit § 7c SGB XI beschäftigt, dann regelhaft nur im Zusammenhang mit der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und/oder im Zusammenhang mit § 7b SGB XI und seinen...mehr