Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Zusammenfassung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 16.4.2026 den Referentenentwurf und am 29.4.2026 den Gesetzentwurf des Kabinetts zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz vorgelegt. Dieses Gesetz greift an zentralen Stellschrauben des gesetzlichen Krankenversicherungsrechts und bringt Änderungen, die Versicherte, Familienversicherte und Leistungserbringer gleichermaßen betreff... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 87 Abs. 1 Satz 13 und 14 werden gestrichen. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung zur Streichung von § 87 Abs. 1 Satz 13 und 14 und zur Streichung von Satz 25 und 26 in Absatz 2a: Mit Wegfall der in § 346 Abs. 3 bislang geregelten gesonderten Pflicht zur Unterstützung des Versicherten bei der Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) entfällt auch die Grundlage für d... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 87 Abs. 1 Satz 13 und 14 werden gestrichen. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung zur Streichung von § 87 Abs. 1 Satz 13 und 14 und zur Streichung von Satz 25 und 26 in Absatz 2a: Mit Wegfall der in § 346 Abs. 3 bislang geregelten gesonderten Pflicht zur Unterstützung des Versicherten bei der Erstbefüllung der elektron... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / KVLG 1989 – Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Hinweis Die Änderungen zum KVLG 1989 wurden erst im Gesetzentwurf aufgenommen. § 13 KVLG 1989 – Krankengeld für nicht rentenversicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige § 13 Abs. 4 wird durch den folgenden Absatz 4 ersetzt: (4) § 44 Abs. 1 SGB V, § 44a Satz 1 SGB V, die §§ 44d und 46 Satz 1 bis 3 SGB V, § 47 Abs. 1 Satz 6 und 7 SGB V, § 48 Abs. 3 SGB V und die §§ 49... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

In § 15 Abs. 1 Satz 5 wird nach der Angabe "§ 6 Abs. 1 Satz 4" die Angabe "zu vereinbaren ist" eingefügt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um die Korrektur eines redaktionellen Fehlers aus dem Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhausreformanpassungsgesetz. mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

In § 11 Abs. 4 Satz 1 wird die Angabe", die Unterlagen nach § 6a Abs. 3 Satz 1 und 2 und den Nachweis nach § 9 Abs. 1 Nr. 7"“ durch die Angabe "und die Unterlagen nach § 6a Abs. 3 Satz 1 und 2" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Streichung von § 9 Abs. 1 Nr. 7. mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 17b KHG – Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser, Verordnungsermächtigung

Referentenentwurf In § 17b Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe "Absätze 1, 1a und 3" durch die Angabe "Absätze 1, 1a, 2a und 3" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Durch die Änderung wird sichergestellt, dass die Vertragsparteien nach Absatz 2 Satz 1 auch die Vorgaben zu den Kurzzeitfallpauschalen im neuen Absatz 2a bei der jährlichen Weitere... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

In § 17a Abs. 3 Satz 4 wird die Angabe "§ 9 Abs. 1b Satz 1" durch die Angabe "§ 9 Abs. 1b" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur Änderung des § 9 Abs. 1b KHEntgG, mit der keine inhaltliche Änderung verbunden ist: Auch zukünftig wird die Entwicklung des Ausbildungsbudgets nicht durch d... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

In § 15 Abs. 1 Satz 5 wird nach der Angabe "§ 6 Abs. 1 Satz 4" die Angabe "zu vereinbaren ist" eingefügt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um die Korrektur eines redaktionellen Fehlers aus dem Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhausreformanpassungsgesetz. mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

In § 11 Abs. 4 Satz 1 wird die Angabe", die Unterlagen nach § 6a Abs. 3 Satz 1 und 2 und den Nachweis nach § 9 Abs. 1 Nr. 7"“ durch die Angabe "und die Unterlagen nach § 6a Abs. 3 Satz 1 und 2" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Streichung von § 9 Abs. 1 Nr. 7. mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

In § 17a Abs. 3 Satz 4 wird die Angabe "§ 9 Abs. 1b Satz 1" durch die Angabe "§ 9 Abs. 1b Satz 1, 2 oder 3" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur Änderung des § 9 Abs. 1b KHEntgG, mit der keine inhaltliche Änderung verbunden ist: Auch zukünftig wird die Entwicklung des Ausbildungsbudg... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 130e wird durch den folgenden § 130e ersetzt: § 130e Rabattverträge für Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung (1) 1Krankenkassen oder ihre Verbände können Gruppen von Arzneimitteln mit patentgeschützten Wirkstoffen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung in einem Therapiegebiet festlegen und Rabattverträge nach § 130a Abs. 8... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 275c Abs. 2 Satz 4 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 4Die quartalsbezogene Prüfquote nach Satz 2 wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen für jedes Quartal auf der Grundlage der Prüfergebnisse des vorvergangenen Quartals ermittelt und beträgt ab dem 1.1.2027: bis zu 5 % für ein Krankenhaus, wenn der Anteil unbeanstandeter Abrechnungen an allen durch den Medizinisc... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 275c Abs. 2 Satz 4 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 4Die quartalsbezogene Prüfquote nach Satz 2 wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen für jedes Quartal auf der Grundlage der Prüfergebnisse des vorvergangenen Quartals ermittelt und beträgt ab dem 1.1.2027: bis zu 5 % für ein Krankenhaus, wenn der Antei... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Die Änderung des § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V wurde erst im Gesetzentwurf aufgenommen. § 31 Abs. 1 Satz 1 wird durch den folgenden Satz ersetzt: Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische und anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach ... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 31 Abs. 1a wird durch den folgenden Absatz 1a ersetzt: (1a) 1Verbandmittel sind Gegenstände einschließlich Fixiermaterial, deren Hauptwirkung darin besteht, oberflächengeschädigte Körperteile zu bedecken, Körperflüssigkeiten von oberflächengeschädigten Körperteilen aufzusaugen oder beides zu erfüllen. 2Die Eigenschaft als Verbandmittel entfällt nicht, wenn ein Gegenstand er... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 130e wird durch den folgenden § 130e ersetzt: § 130e Rabattverträge für Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung (1) 1Krankenkassen oder ihre Verbände können Gruppen von Arzneimitteln mit patentgeschützten Wirkstoffen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung in einem Therapiegebiet festlegen und Rabattverträge nach § 130a Abs. 8... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 55 Abs. 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt: (1) 1Versicherte haben nach den Vorgaben in den Sätzen 2 bis 7 Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen (zahnärztliche und zahntechnische Leistungen) in den Fällen, in denen eine zahnprothetische Versorgung notwe... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 92a Abs. 1 Satz 7 bis 12 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: 7Die Förderung erfolgt in der Regel in einem einstufigen Verfahren. 8Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Die Änderungen dienen der Vereinfachung des Förderverfahrens im Bereich der neuen Versorgungsformen. In der bisherigen Praxis erfolgt die Förderung neuer Versorgungsf... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: 1. Rente wegen voller Erwerbsminderung, Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Dritteln der Vollrente oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Die Regelung des § 50 ordnet das zeitliche N... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 55 Abs. 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt: (1) 1Versicherte haben nach den Vorgaben in den Sätzen 2 bis 7 Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen (zahnärztliche und zahntechnische Leistungen) in... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 92a Abs. 1 Satz 7 bis 12 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: 7Die Förderung erfolgt in der Regel in einem einstufigen Verfahren. 8Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Die Änderungen dienen der Vereinfachung des Förderverfahrens im Bereich der neuen Versorgungsformen. In der bisherigen Praxis erfolgt die Förderung neuer Versorgungsf... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: 1. Rente wegen voller Erwerbsminderung, Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Dritteln der Vollrente oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Die Regelung des § 50 ordnet das zeitliche Nebeneinander von Krankengeld und anderen Leistungsansprüchen... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 27b wird durch den folgenden § 27b ersetzt: § 27b Zweitmeinung (1) 1Versicherte, bei denen die Indikation zu einem planbaren Eingriff gestellt wird, bei dem insbesondere im Hinblick auf die zahlenmäßige Entwicklung seiner Durchführung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist, haben Anspruch darauf, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung bei einem Arzt... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 27b wird durch den folgenden § 27b ersetzt: § 27b Zweitmeinung (1) 1Versicherte, bei denen die Indikation zu einem planbaren Eingriff gestellt wird, bei dem insbesondere im Hinblick auf die zahlenmäßige Entwicklung seiner Durchführung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist, haben Anspruch darauf, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung bei einem Arzt... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 38 KVLG 1989 – Festsetzung der Beiträge

Nach § 38 Abs. 4 wird der folgende Absatz 5 eingefügt: (5) 1Die Landwirtschaftliche Krankenkasse erhebt von Mitgliedern, deren Beitragsberechnung nach den §§ 43 bis 46 erfolgt und von denen die Versicherung eines Ehegatten oder Lebenspartners nach § 7 abgeleitet wird, einen Zuschlag auf den Beitragssatz in Höhe von 2,5 Prozentpunkten. 2§ 242b Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz ... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 20 Abs. 2a Satz 2 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 2Dabei ist AE das Arbeitsentgelt in Euro, G die Geringfügigkeitsgrenze und F der Faktor, der sich berechnet, indem die sich aus der Addition des allgemeinen Beitragssatzes nach § 241 SGB V, des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a SGB V und des in § 168 Abs. 1 Nr, 1b SGB VI festgelegten Prozentsatzes er... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: 1. die der letzten Budgetvereinbarung zugrunde gelegten Leistungen und Kosten, Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. In § 4 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 wird die Angabe "§ 6 Abs. 2 sowie" durch die Angabe "§ 6 Abs. 2," ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. In § 4 Abs. 1 Satz 3 Nr... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 5 Abs. 6 wird gestrichen. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Die Zuschläge für die Erstbefüllung der ePA sollen ab 2027 entfallen. Die entsprechenden Regelungen zu Zuschlägen für die Erstbefüllung der ePA im Krankenhausbereich sind daher zu streichen. Die weitere regelhafte Befüllung der ePA im Behandlungskontext findet als Teil der regelhaften Dokumentation statt. Die Leist... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 5 Abs. 3g wird gestrichen. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begündung: Die Zuschläge für die Erstbefüllung der ePA sollen ab 2027 entfallen. Die entsprechenden Regelungen zu Zuschlägen für die Erstbefüllung der ePA im Krankenhausbereich sind daher zu streichen. Die weitere regelhafte Befüllung der ePA im Behandlungskontext findet als Teil der regelhaften Dokumentation statt. Die Leist... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

In § 6 Abs. 3 Satz 4 wird die Angabe "Veränderungswert nach § 9 Abs. 1b Satz 1" durch die Angabe "für das jeweilige Kalenderjahr auf der Grundlage der jeweils gültigen Fassung des § 9 Abs. 1b ermittelte Veränderungswert" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des § 9 Abs. 1b. Es wird vorges... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 9 Abs. 1 Nr. 5 wird gestrichen. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die Vorgabe zur Vereinbarung eines gesonderten Veränderungswerts für die psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser ist nicht mehr erforderlich und wird daher gestrichen. Zukünftig gilt für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser auch der Veränderungswert, de... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

Nach § 8 Abs. 5 wird der folgende Absatz 5a eingefügt: (5a) Die Berechnung der in § 17b Abs. 2a KHG genannten Kurzzeitfallpauschalen ist ausgeschlossen, wenn die Leistung in dem Katalog nach § 115b Satz 1 Nr. 1 SGB V enthalten ist. Näheres regeln die Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit der Einführ... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Nach § 27 Abs. 5 wird der folgende Absatz 6 eingefügt: (6) Für die Ermittlung der für das Jahr 2025 aufzubringenden Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds gilt § 23 in der bis zum . . . [einsetzen: Tag vor Inkrafttreten des Gesetzes] geltenden Fassung. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung zu den Änderungen in § 92a Abs. 4 SGB V un... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 40 KVLG 1989 – Beitragsberechnung bei Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft

Nach § 40 Abs. 1 Satz 8 wird der folgende Satz eingefügt: 9Bei der Festsetzung der Beiträge für 2028 ist sicherzustellen, dass die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Abs. 3 SGB V nur für die höchste Beitragsklasse wirkt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung zu § 223 Abs. 3 SGB V. Durch die Koppelu... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 13 KVLG 1989 – Krankengeld für nicht rentenversicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige

§ 13 Abs. 4 wird durch den folgenden Absatz 4 ersetzt: (4) § 44 Abs. 1 SGB V, § 44a Satz 1 SGB V, die §§ 44d und 46 Satz 1 bis 3 SGB V, § 47 Abs. 1 Satz 6 und 7 SGB V, § 48 Abs. 3 SGB V und die §§ 49 bis 51 SGB V gelten entsprechend. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung zu § 44d SGB V. Der Anspruch auf Teilkran... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 58 KVLG 1989 – Vergütungsregelungen für Führungskräfte der Ebene unterhalb der Vorstandsebene bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse

§ 58 wird durch den folgenden § 58 ersetzt: § 58 Vergütungsregelungen für Führungskräfte der Ebene unterhalb der Vorstandsebene bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse § 411 SGB V gilt für die Landwirtschaftliche Krankenkasse entsprechend. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung zu der Änderung zu § 411 SGB V. Di... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: 1. die der letzten Budgetvereinbarung zugrunde gelegten Leistungen und Kosten, Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. In § 4 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 wird die Angabe "§ 6 Abs. 2 sowie" durch die Angabe "§ 6 Abs. 2," ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. In § 4 Abs. 1 Satz 3 Nr... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 20 Abs. 2a Satz 2 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 2Dabei ist AE das Arbeitsentgelt in Euro, G die Geringfügigkeitsgrenze und F der Faktor, der sich berechnet, indem die sich aus der Addition des allgemeinen Beitragssatzes nach § 241 SGB V, des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a SGB V und des... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

In § 6 Abs. 3 Satz 4 wird die Angabe "Veränderungswert nach § 9 Abs. 1b Satz 1" durch die Angabe "für das jeweilige Kalenderjahr auf der Grundlage des § 9 Abs. 1b ermittelte Veränderungswert" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des § 9 Abs. 1b. Es wird vorgesehen, dass die Rate für den A... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 5 Abs. 6 wird gestrichen. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Die Zuschläge für die Erstbefüllung der ePA sollen ab 2027 entfallen. Die entsprechenden Regelungen zu Zuschlägen für die Erstbefüllung der ePA im Krankenhausbereich sind daher zu streichen. Die weitere regelhafte Befüllung der ePA im Behandlungskontext findet als Teil der regelhaften Dokumentation statt. Die Leist... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 5 Abs. 3g wird gestrichen. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begündung: Die Zuschläge für die Erstbefüllung der ePA sollen ab 2027 entfallen. Die entsprechenden Regelungen zu Zuschlägen für die Erstbefüllung der ePA im Krankenhausbereich sind daher zu streichen. Die weitere regelhafte Befüllung der ePA im Behandlungskontext fi... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 9 Abs. 1 Nr. 5 wird gestrichen. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die Vorgabe zur Vereinbarung eines gesonderten Veränderungswerts für die psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser ist nicht mehr erforderlich und wird daher gestrichen. Zukünftig gilt für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser auch der Veränderungswert, de... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Nach § 8 Abs. 5 wird der folgende Absatz 5a eingefügt: (5a) 1Die Berechnung der Kurzzeitpauschalen i.S.d. § 17b Abs. 2a KHG ist ausgeschlossen, wenn die Leistung in dem Katalog nach § 115b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V enthalten ist. 2Näheres regeln die Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit der Einführu... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

Nach § 87a Abs. 2 Satz 4 der folgende Satz eingefügt: 4§ 71 Abs. 1 bis 3 gilt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Zur Begrenzung von Ausgabenzuwächsen ist die Anpassung des Punktwertes an den Grundsatz der Beitragssatzstabilität zu koppeln, so dass § 71 Abs. 1 bis 3 anzuwenden ist. § 87a Abs. 3 Satz 5 bis 20 werden durch die folgenden Sätze ersetz... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

Nach § 25 Abs. 4 Satz 6 wird der folgende Satz eingefügt: 7Der Gemeinsame Bundesausschuss überprüft auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Erkenntnisse die von ihm in Richtlinien nach § 92 getroffenen Regelungen über Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach Absatz 1 im Hinblick auf Altersgrenzen, Zielgruppen, Häufigkeit der Untersuchun... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

Nach § 134 Abs. 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt: 4In der Vereinbarung ist ab dem 1.1.2027 ein an der Abgabemenge der jeweiligen digitalen Gesundheitsanwendung orientierter mengenbezogener Abschlag der Vergütungsbeträge festzulegen. 5Der Abschlag der Vergütungsbeträge beträgt mindestens zwei Prozent bei mehr als dreitausend Abgaben im Jahr und mindestens dreißig ... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

Begründung zu § 133: Die Anpassung von § 133 dient der rechtlichen Klarstellung und Verstärkung der Vorgaben für Entgeltverträge sowie für die Festsetzung von Festbeträgen durch die Krankenkassen. § 133 wird durch den folgenden § 133 ersetzt: § 133 Versorgung mit Krankentransportleistungen (1) 1Soweit die Entgelte für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes und a... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

Nach § 44 Abs. 2 Satz 4 wird der folgende Satz eingefügt: 5Für Wahlerklärungen nach Satz 1 Nr. 2 entsteht der Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten nach Zugang der Wahlerklärung bei der Krankenkasse. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Die Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ermöglicht es freiwillig gesetzlich Versicherten, die hauptberuf... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

In § 175 Abs. 3a Satz 6 wird die Angabe "der geschlossenen Krankenkasse" durch die Angabe "die geschlossene Krankenkasse" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die Regelung enthält einer redaktionelle Korrektur. § 175 Abs. 4 Satz 7 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 7Die Krankenkasse hat spätestens einen Monat vor dem in Satz 6 genannten... mehr