Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
USA / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Moldawien / 6.3 Familienversicherung

Sind bei dem in die Republik Moldau entsandten Arbeitnehmer Familienangehörige im Rahmen der Familienversicherung bisher versichert, bleibt die Familienversicherung bestehen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Familienangehörigen den Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit begleiten oder in Deutschland bleiben. Hinweis Keine Familienversicherung bei Anwartschaftsversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Moldawien / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kanada / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Indien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Indien / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Chile / 6.3 Familienversicherung

Sind bei dem nach Chile entsandten Arbeitnehmer Familienangehörige im Rahmen der Familienversicherung bisher versichert, bleibt die Familienversicherung bestehen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Familienangehörigen den Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit begleiten oder in Deutschland bleiben. Hinweis Keine Familienversicherung bei Anwartschaftsversicherung Im Rahmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
China / 6.3 Familienversicherung

Sind bei dem nach China entsandten Arbeitnehmer Familienangehörige im Rahmen der Familienversicherung bisher versichert, bleibt die Familienversicherung bestehen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Familienangehörigen den Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit begleiten oder in Deutschland bleiben. Hinweis Keine Familienversicherung bei Anwartschaftsversicherung Im Rahmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
USA / 6.3 Familienversicherung

Sind bei dem in die USA entsandten Arbeitnehmer Familienangehörige im Rahmen der Familienversicherung bisher versichert, bleibt die Familienversicherung bestehen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Familienangehörigen den Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit begleiten oder in Deutschland bleiben. Hinweis Keine Familienversicherung bei Anwartschaftsversicherung Im Rahmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kanada / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Kanada erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Brasilien / 6.3 Familienversicherung

Sind bei dem nach Brasilien entsandten Arbeitnehmer Familienangehörige im Rahmen der Familienversicherung bisher versichert, bleibt die Familienversicherung bestehen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Familienangehörigen den Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit begleiten oder in Deutschland bleiben. Hinweis Keine Familienversicherung bei Anwartschaftsversicherung Im Ra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Chile / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Korea / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Moldawien / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Moldau arbeiten und für die weiter die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften DE/MD 101. Vom 1.1.2026 an besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung DE/MD 101 elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Moldawien / 3.1 Antragsverfahren

Grundsätzlich ist der Antrag auf Ausnahmevereinbarung in dem Staat zu stellen, dessen Rechtsvorschriften gelten sollen. Sollen die deutschen Rechtsvorschriften weitergelten, dann ist der Antrag beim GKV-Spitzenverband, DVKA elektronisch zu stellen. Sollten für eine Person die moldauischen Rechtsvorschriften gelten, dann muss der Antrag bei der moldauischen Stelle, der Casa N...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Liechtenstein / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Liechtenstein wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Liechtenstein und übt in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lettland / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Portugal / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schweden / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Island / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Polen / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Luxemburg / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schweiz / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finnland / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Griechenland / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Serbien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Für die Leistungsinanspruchnahme in Serbien gilt ein ähnliches Verfahren. Leistungsumfang Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur sofort notwendige Sachleistungen in Anspruch nehmen. Dies sind Sachleistungen, die wegen des Gesundhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Niederlande / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Italien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Irland / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nordmazedonien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Für die Leistungsinanspruchnahme in Nordmazedonien gilt ein ähnliches Verfahren. Leistungsumfang Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur sofort notwendige Sachleistungen in Anspruch nehmen. Dies sind Sachleistungen, die wegen des G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rumänien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Österreich / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Litauen / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Liechtenstein / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.5 Preismoratorium (Abs. 3a)

Rz. 29 Das Preismoratorium ist eine zeitlich begrenzte Preisbindung, die nach der gegenwärtig geltenden Rechtslage noch bis zum 31.1.2.2026 gilt. Sie dient dazu, Preiserhöhungen auszuschließen bzw. zeitlich aufzuschieben und stellt einen staatlichen Eingriff in den freien Wettbewerb dar. Bei dem sog. Preismoratorium für Arzneimittel handelt es sich um ein wirksames gesetzlic...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die aktuelle Vorschrift ist durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) zum 1.1.2009 eingeführt worden. Damit wurden das Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenversicherung neu geregelt und neue Finanzierungsmechanismen eingeführt (BT-Drs. 16/3100). D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.6 Ausnahmen vom Preismoratorium (§ 130a Abs. 3a Satz 1)

Rz. 32 Ausgenommen vom Preismoratorium sind Preiserhöhungen des pharmazeutischen Unternehmers für solche Arzneimittel, für die ein Festbetrag gilt. Die Ausnahme bezieht sich nach dem Wortlaut des Abs. 3a Satz 1 HS 2 auf alle Arzneimittel, für die durch den GKV-Spitzenverband ein Festbetrag gemäß § 35 bestimmt ist, egal ob Preiserhöhungsbeträge oberhalb des Festbetrages oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.13 Vertragsoption zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern (Abs. 8)

Rz. 61 Nach Abs. 8 können die Krankenkassen oder ihre Verbände vertraglich mit den pharmazeutischen Unternehmern zusätzliche Rabatte auf freiwilliger Basis (vgl. "können … vereinbaren") ausmachen. Rechtlich handelt es sich um einen Vertrag, der durch übereinstimmende Willenserklärungen der Beteiligten zustande kommt. Die Gleichsetzung der Begriffe der Vereinbarung und des Ve...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) v. 9.4.2026 (BGBl. I Nr. 98) z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.10 Ansprüche auf Rückabwicklung der Herstellerabschläge (Abs. 5)

Rz. 58 Nach Abs. 5 kann der pharmazeutische Unternehmer seine berechtigten Ansprüche auf Rückzahlung der Herstellerabschläge nach den Abs. 1, 1a, 2, 3a und 3b gegenüber den begünstigten Krankenkassen geltend machen. Für zurückliegende Zeiträume kann dies in einigen Fällen dazu führen, dass die in den Verzeichnisdiensten veröffentlichen Herstellerabschläge nicht korrekt ausgew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.3 Abschläge auf Impfstoffe (Abs. 2)

Rz. 23 Mit Wirkung zum 1.1.2011 sind in Abs. 2 Apothekenabschläge auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer für Impfstoffe eingeführt worden, die bei den gesetzlichen oder satzungsmäßigen Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 Verwendung finden. Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 2, die keine Pflichtleistungen sind und die die einzelne Krankenkasse in...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.2 Basis für die Festsetzung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (Abs. 2)

Rz. 14 Beim BAS ist ein Schätzerkreis eingerichtet. Er schätzt auf der Basis der amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum 15.10. für das jeweilige Jahr und für das Folgejahr die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder, die voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds, die Ausgaben der Krankenkassen sowie die Zahl der Versich...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.4 Empfehlungen (Abs. 4)

Rz. 22 Das BMG wird beauftragt, Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erarbeiten (Satz 1). Hierbei soll insbesondere auch die Ausgabenseite der gesetzlichen Krankenversicherung betrachtet werden (Satz 2). Die Empfehlungen sind bis zum 31.5.2023 vorzulegen (Satz 3). Die Empfehlungen werden die Lösungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.11 Übermittlung der Arzneimittelkennzahlen (Abs. 6)

Rz. 59 Abs. 6 regelt, wie im Innenverhältnis zwischen den Apotheken und den pharmazeutischen Unternehmern der Abschlag der pharmazeutischen Unternehmer maschinenlesbar nachgewiesen wird. Basis für den Zahlungsnachweis sind die Daten (siebenstellige Pharmazentralnummer nach § 131 als Arzneimittelkennzeichen und Abgabedatum der Verordnung), die bereits die Krankenkassen gemäß ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die jetzige Regelung besteht seit dem 1.1.2025. Sie ist durch das Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz – BSSichG) v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4637) zum 1.1.2003 eingeführt worden. Danach ist die Vorschrift immer wieder geändert worden, um sie den aktuellen w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.2 Gesetzliche Herstellerabschläge

Rz. 18 Es ist zwischen verschiedenen gesetzlichen Herstellerabschlägen (Herstellerrabatten) zu unterscheiden: Für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag beträgt der Herstellerabschlag 7 % (vgl. Abs. 1 Satz 1). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel gilt ein Abschlag in Höhe von 6 % (vgl. Abs. 1 Satz 2). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika un...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.2 Richtlinienkompetenz (Abs. 2)

Rz. 6 Der MD Bund erlässt Richtlinien für die Tätigkeit der MD auf Länderebene, die die MD binden (Satz 1). Die Richtlinien haben die Gesetze und sonstiges Recht zu beachten. Dazu gehören u. a. das Leistungs- und Leistungserbringungsrecht, das für die Begutachtungstätigkeit der MD von zentraler Bedeutung ist. Das Leistungsrecht regelt die Ansprüche der Versicherten gegen die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.7 Herstellerrabatt auf Generika und patentfreie Referenzarzneimittel (Abs. 3b)

Rz. 41 Die systematische und die entstehungsgeschichtliche Auslegung der Norm sowie die hinreichend dokumentierte Regelungsabsicht des Gesetzgebers führen nach dem Urteil des BSG v. 30.9.2015 (3 KR 1/15 R) zu dem Ergebnis, dass in Abs. 3b Satz 1 ausschließlich auf die Patentfreiheit des Wirkstoffs abgestellt wird. Das System der Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 221a Ergänz... / 2.3 Unterschreitung der Bundesmittel (ohne landwirtschaftliche Krankenkasse) – Abs. 3

Rz. 12 Unterschreiten die von den Krankenkassen geleisteten Rechnungszuschläge (§ 8 Abs. 11 Satz 1 KHEntgG, § 8 Abs. 7 Satz 1 BPflV) die Bundesmittel, wird der Differenzbetrag dem Transformationsfonds (§ 12b KFG) aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds im Jahr 2028 zugeführt (Satz 1). Die auf die landwirtschaftliche Krankenkasse entfallenden Anteile werden dabei nich...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.5 Berichtswesen (Abs. 4)

Rz. 26 Die MD in den Ländern berichten dem MD Bund im Abstand von jeweils 2 Jahren zum 1.4. über die Anzahl und die Ergebnisse der Begutachtungen nach § 275 und der Prüfungen nach § 17c Abs. 1a KHG, § 275a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4, § 275b und § 275c, Personalausstattung der MD und Ergebnisse der systematischen Qualitätssicherung der Begutachtungen und Prüfungen der MD für d...mehr