Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 63 SGB V – Grundsätze [Weiterentwicklung der Versorgung]

Referentenentwurf § 63 Abs. 3 Satz 2 und 3 werden gestrichen. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: In Satz 1 Halbsatz 2 ist die Wahrung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität nach § 71 Abs. 1 bis 3 verpflichtend geregelt. Satz 2 enthielt hierzu bislang dahingehend eine Konkretisierung, dass gegen den Grundsatz der Beitragssatzstabilität nicht... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 221 SGB V – Beteiligung des Bundes an Aufwendungen

Referentenentwurf Nach § 221 Abs. 3 wird der folgende Absatz 4 eingefügt: (4) Die dem Gesundheitsfonds mit § 12 Abs. 4 Satz 1 Haushaltsgesetzes 2023, § 13 Abs. 4 Haushaltsgesetzes 2025 und § 13 Abs. 4 Haushaltsgesetzes 2026 gewährten zinslosen Darlehen in Höhe von insgesamt 5,6 Mrd. EUR sind abweichend von § 13 Abs. 4 Haushaltsgesetzes 2025 und § 13 Abs. 4 und 5 Haushaltsges... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 73 SGB V – Kassenärztliche Versorgung, Verordnungsermächtigung

Referentenentwurf § 73 Abs. 9 Satz 1 Nr. 5 und 6 werden durch die folgenden Nummern 5 bis 7 ersetzt: mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 85 SGB V – Gesamtvergütung

Referentenentwurf § 85 Abs. 2d wird durch den folgenden Absatz 2d ersetzt: (2d) Für die Veränderung der Punktwerte für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz ist gilt § 71 Abs. 1 bis 3; dies gilt nicht für Leistungen nach den §§ 22, 22a, § 26 Abs. 1 Satz 5, § 87 Abs. 2i und 2j sowie Leistungen zur Behandlung von Parodontitis für Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 ... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 242b SGB V – Beitragszuschlag für familienversicherte Ehegatten und Lebenspartner

Referentenentwurf [Der durch das GKV-FQWG zum 1.1.2015 aufgehobene] § 242b wird durch den folgenden § 242b ersetzt: 1Die Krankenkassen erheben von Mitgliedern, von denen die Versicherung eines Ehegatten oder eines Lebenspartners nach § 10 abgeleitet wird, einen Zuschlag auf den Beitragssatz in Höhe von 3,5 %. 2Satz 1 gilt nicht, wenn das Mitglied oder der nach § 10 versichert... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 74 SGB V – Stufenweise Wiedereingliederung

Referentenentwurf § 74 Satz 1 wird durch den folgenden Satz ersetzt: Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfäh... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 250 SGB V – Tragung der Beiträge durch das Mitglied

Referentenentwurf Nach § 250 Abs. 3 wird der folgende Absatz 4 eingefügt: (4) Mitglieder tragen den Beitragszuschlag nach § 242b allein. Inkrafttreten: 1.1.2028. Begründung: Der nach dem neuen § 242b von den Mitgliedern erhobene Beitragszuschlag wird ist von diesen allein zu tragen. Gesetzentwurf Hinweis Die Änderungen zu § 250 Abs. 3 SGB V wurden nicht in den Gesetzentwurf übe... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Die Änderungen aus dem Referentenentwurf wurden nicht in den Gesetzentwurf übernommen. mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 3 SGB V – Solidarische Finanzierung

Referentenentwurf § 3 Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: 3Für nach § 10 versicherte Kinder werden keine Beiträge erhoben. 4Für nach § 10 versicherte Ehegatten und Lebenspartner werden Beiträge nach Maßgabe des § 242b erhoben. Inkrafttreten: 1.1.2028. Begründung: Folgeänderung zur neu eingeführten Erhebung eines Beitragszuschlags für bestimmte familienversicherte Ehe... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 8 SGB V – Befreiung von der Versicherungspflicht

Referentenentwurf Hinweis Im Referentenentwurf war die Änderung des § 8 SGB V nicht enthalten. Gesetzentwurf § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: 1. wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 und 3, Abs. 7 oder 8, Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: In Folge der Einfügung einer weiteren Jahresarbeitsentgeltgrenze in § 6 Ab... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 91 SGB V – Gemeinsamer Bundesausschuss

Referentenentwurf § 91 Abs. 2 Satz 14 bis 16 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: 14Die Organisationen nach Absatz 1 Satz 1 schließen die Dienstvereinbarungen mit den hauptamtlichen Unparteiischen; § 35a Abs. 6 Satz 2 und Abs. 6a Satz 1, 2 und 4 SGB IV gilt entsprechend. 15Vergütungserhöhungen sind während der Dauer der Amtszeit der Unparteiischen unzulässig. 16Zu Beginn ... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 4a SGB V – Wettbewerb der Krankenkassen, Verordnungsermächtigung

Referentenentwurf § 4a Abs. 3 wird durch den folgenden Absatz 3 ersetzt: (3) 1Krankenkassen sind berechtigt, um Mitglieder und für ihre Leistungen zu werben. 2Bei Werbemaßnahmen der Krankenkassen muss die sachbezogene Information im Vordergrund stehen. 3Die Werbung hat in einer Form zu erfolgen, die mit der Eigenschaft der Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Re... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

Hinweis Im Referentenentwurf war die Änderung des § 6 SGB V nicht enthalten. mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Die Änderungen zu § 250 Abs. 3 SGB V wurden nicht in den Gesetzentwurf übernommen. mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 429 SGB V – Übergangsregelung zum Kombinationsabschlag

Referentenentwurf Nach § 428 wird der folgende § 429 eingefügt: § 429 Übergangsregelung zum Kombinationsabschlag 1Anträge nach § 35a Abs. 1d Satz 1 in der bis zum . . . [einsetzen: Datum des Tages vor dem Inkrafttreten nach Artikel . . . dieses Gesetzes] geltenden Fassung, über die der Gemeinsame Bundesausschuss nicht bis zu diesem Datum entschieden hat, sind als unzulässig z... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 111 SGB V – Versorgungsverträge mit Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Referentenentwurf § 111 Abs. 5 Sätze 2 und 3 werden durch die folgenden Sätze ersetzt: 2 Bei der Vergütungsvereinbarung nach Satz 1 stellt die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 die Obergrenze für Vergütungssteigerungen dar. 2§ 71 Abs. 1 bis 3 gilt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit Satz 2 und 3 werden die Vergütungssteigerungen für den Berei... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 11 SGB V – Leistungsarten

Referentenentwurf § 11 Abs. 6 wird durch den folgenden Absatz 6 ersetzt: (6) 1Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität im Bereich der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation (§§ 23, 40), der Leistungen von Hebammen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 24d), der ... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 31 SGB V – Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung

Referentenentwurf § 31 Abs. 1a wird durch den folgenden Absatz 1a ersetzt: (1a) 1Verbandmittel sind Gegenstände einschließlich Fixiermaterial, deren Hauptwirkung darin besteht, oberflächengeschädigte Körperteile zu bedecken, Körperflüssigkeiten von oberflächengeschädigten Körperteilen aufzusaugen oder beides zu erfüllen. 2Die Eigenschaft als Verbandmittel entfällt nicht, wen... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 115f SGB V – Spezielle sektorengleiche Vergütung

Referentenentwurf § 115f Abs. 2 Satz 2 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 2Die Auswahl hat so zu erfolgen, dass bezogen auf die nach § 21 Abs. 2 KHEntgG für das Jahr 2023 übermittelten Daten zu vollstationären Krankenhausfällen ohne Berücksichtigung der Krankenhausfälle, in denen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden angewendet werden, ab dem Jahr 2026 jährlich min... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 27b SGB V – Zweitmeinung

Referentenentwurf § 27b wird durch den folgenden § 27b ersetzt: § 27b Zweitmeinung (1) 1Versicherte, bei denen die Indikation zu einem planbaren Eingriff gestellt wird, bei dem insbesondere im Hinblick auf die zahlenmäßige Entwicklung seiner Durchführung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist, haben Anspruch darauf, eine unabhängige ärztliche Zweitmei... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 125 SGB V – Verträge zur Heilmittelversorgung

Referentenentwurf § 125 Abs. 3 Satz 3 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 3Es gilt § 71 Abs. 1 bis 3. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Als Beitrag zur finanziellen Konsolidierung der GKV gilt § 71 künftig auch im Heilmittelbereich, so für die Verträge nach §§ 125, 125a. Bei ihren Vergütungsvereinbarungen haben die Vertragspartner vorrangig... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 130a SGB V – Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer

Referentenentwurf § 130a Abs. 1b wird durch den folgenden Absatz 1b ersetzt: (1b) 1Für ab dem 1.1.2027 zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel erhalten die Krankenkassen von Apotheken einen zusätzlichen Abschlag vom Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer in Abhängigkeit von der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Arzneimittelausga... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 44 SGB V – Krankengeld

Referentenentwurf Nach § 44 Abs. 2 Satz 4 wird der folgende Satz eingefügt: 5Für Wahlerklärungen nach Satz 1 Nr. 2 entsteht der Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten nach Zugang der Wahlerklärung bei der Krankenkasse. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Die Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ermöglicht es freiwillig gesetzlich Versicher... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 127 SGB V – Verträge [Leistungserbringer Hilfsmittel]

Referentenentwurf In § 127 Satz 1 wird nach der Angabe "im Wege von Vertragsverhandlungen" die Angabe "unter Geltung des § 71 Abs. 1 bis 3" eingefügt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die Ergänzung dient der Stabilisierung der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung und der Stärkung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität bei der V... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 44d SGB V – Teilkrankengeld

Referentenentwurf Nach § 44b werden die folgenden §§ 44c und 44d eingefügt: Begründung zu §§ 44c und 44d: Die krankheitsbedingten Fehlzeiten von Beschäftigten in Deutschland befinden sich seit mehreren Jahren auf einem anhaltend hohen Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die durchschnittliche Zahl der krankheitsbedingten Fehltage im Jahr 2024 bei 14,8 Arbeit... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 49 SGB V – Ruhen des Krankengeldes

Referetenentwurf § 49 Abs. 1 Nr. 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: 1. soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten; dies gilt nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt oder Entgelt aus einer teilweisen Ausübung der Tätigkeit nach § 44d, Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung zu §... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 132a SGB V – Versorgung mit häuslicher Krankenpflege

Referentenentwurf § 132a Abs. 4 Sätze 7 und 8 werden durch die folgenden Sätze ersetzt: 7Bei der Vertragsvereinbarung nach Satz 1 stellt die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 die Obergrenze für Vergütungssteigerungen dar. 8§ 71 Abs. 1 bis 3 gilt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit Satz 7 und 8 werden die Vergütungssteigerungen für den Bereic... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes

Referentenentwurf § 47 Abs. 1 Satz 1 und 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: 1Das Krankengeld beträgt 65 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). 2Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 85 % bei entsprechender Anwendung des Absatzes 2 berechneten Nettoarbeitsentgelts ... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 51 SGB V – Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe

Referentenentwurf § 51 Abs. 1 und 2 wird durch die folgenden Absätze ersetzt: (1) 1Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von vier Wochen setzen, innerhalb derer sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. 2Ha... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 133 SGB V – Versorgung mit Krankentransportleistungen

Referentenentwurf Begründung zu § 133: Die Anpassung von § 133 dient der rechtlichen Klarstellung und Verstärkung der Vorgaben für Entgeltverträge sowie für die Festsetzung von Festbeträgen durch die Krankenkassen. § 133 wird durch den folgenden § 133 ersetzt: § 133 Versorgung mit Krankentransportleistungen (1) 1Soweit die Entgelte für die Inanspruchnahme von Leistungen des Ret... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 140a SGB V – Besondere Versorgung

Referentenentwurf Nach § 140a Abs. 2 Satz 1 wird der folgende Satz eingefügt: 2§ 71 Abs. 1 bis 3 gilt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit der Anpassung wird geregelt, dass die gesetzlichen Vorgaben des § 71 Abs. 1 bis 3 auch für Verträge gem. § 140a gelten. Damit wird die Geltung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität in den Verträgen na... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 61 SGB V – Zuzahlungen

Referententwurf § 61 wird durch den folgenden § 61 ersetzt: § 61 Zuzahlungen 1Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 7,50 EUR und höchstens 15 EUR; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels; im Fall einer Bestimmung nach § 130b Abs. 1c entspricht die Höhe der Zuzahlung dem nach § 131 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 134a SGB V – Versorgung mit Hebammenhilfe

Referentenentwurf In § 134a Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe ",den Grundsatz der Beitragsstabilität" gestrichen. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die bisherige Regelung, dass die Vertragspartner nach § 134a den Grundsatz der Beitragsstabilität lediglich zu berücksichtigen haben, wird gestrichen. Nach § 134a Abs. 1 wird nach Satz 2 wird der folgen... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 217b SGB V – Organe [Verbände der Krankenkassen]

Referentenentwurf § 217b Abs. 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt: (2) 1Bei dem Spitzenverband der Krankenkassen wird ein Vorstand gebildet. 2Der Vorstand besteht aus höchstens drei Personen; besteht der Vorstand aus mehreren Personen, müssen ihm mindestens eine Frau und mindestens ein Mann angehören. 3Der Vorstand sowie aus seiner Mitte die oder der Vorstandsvorsitz... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 71 SGB V – Beitragssatzstabilität, besondere Aufsichtsmittel

Referentenentwurf § 71 Abs. 2 Satz 2 wird gestrichen. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Eine dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur erreicht werden, wenn die hohe Ausgabendynamik in der GKV deutlich reduziert und an die Einnahmenentwicklung angepasst wird. Die Grundlohnrate gilt dabei als f... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 79 SGB V – Organe [Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen]

Referentenentwurf § 79 Abs. 6 wird durch den folgenden Absatz 6 ersetzt: (6) 1Für den Vorstand gelten § 35a Abs. 1 Satz 3 und 4, Abs. 2, 5 Satz 1, Abs. 6a und 7 SGB IV entsprechend; für die Mitglieder der Vertreterversammlung gilt § 42 Abs. 1 bis 3 SGB IV entsprechend. 2Die Vertreterversammlung hat bei ihrer Wahl darauf zu achten, dass die Mitglieder des Vorstandes die erfor... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 223 SGB V – Beitragspflicht, beitragspflichtige Einnahmen, Beitragsbemessungsgrenze

Referentenentwurf § 223 Abs. 3 wird durch die folgenden Absätze 3 und 4 ersetzt: (3) 1Beitragspflichtige Einnahmen sind bis zu einem Betrag von einem Dreihundertsechzigstel der Beitragsbemessungsgrenze nach Absatz 4 für den Kalendertag zu berücksichtigen. 2Einnahmen, die diesen Betrag übersteigen, bleiben außer Ansatz, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt. (4) 1Die... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 73b SGB V – Hausarztzentrierte Versorgung

Referentenentwurf Nach § 73b Abs. 5 Satz 1 werden die folgenden Sätze eingefügt: 2§ 71 Abs. 1 bis 3 gilt entsprechend. 2Kommt es zu einer Mengensteigerung auf Grund von einer steigenden Anzahl an Teilnehmern an den Verträgen der hausarztzentrierten Versorgung, sind diese zusätzlichen Leistungen mit einem Abschlag auf die vereinbarten Preise für die allgemeine Kostendregressi... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 87 SGB V – Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab, bundeseinheitliche Orientierungswerte

Referentenentwurf § 87 Abs. 1 Satz 13 und 14 werden gestrichen. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung zur Streichung von § 87 Abs. 1 Satz 13 und 14 und zur Streichung von Satz 25 und 26 in Absatz 2a: Mit Wegfall der in § 346 Abs. 3 bislang geregelten gesonderten Pflicht zur Unterstützung des Versicherten bei der Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) entfällt auch ... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 249b SGB V – Beitrag des Arbeitgebers bei geringfügiger Beschäftigung

Referentenentwurf § 249b Satz 1 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 1Der Arbeitgeber einer Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV hat für Versicherte, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, auf das aus dieser Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt einen Beitrag unter Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes nach § 241 zuzü... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 282 SGB V – Medizinischer Dienst Bund, Verwaltungsrat und Vorstand

Referentenentwurf § 282 Abs. 4 wird durch den folgenden Absatz 4 ersetzt: (4) 1Der Vorstand wird aus der oder dem Vorstandsvorsitzenden und der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter gebildet. 2Er führt die Geschäfte des Medizinischen Dienstes Bund, soweit nicht der Verwaltungsrat zuständig ist, und vertritt den Medizinischen Dienst Bund gerichtlich und außergerichtlich. 3... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 87b SGB V – Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung)

Referentenentwurf SGB V § 87b Abs. 1 Satz 3 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 3Die Vergütung der Leistungen im Notfall und im Notdienst erfolgt aus einem vor der Trennung für die Versorgungsbereiche gebildeten eigenen Honorarvolumen mit der Maßgabe, dass für diese Leistungen im Verteilungsmaßstab keine Maßnahmen zur Begrenzung oder Minderung des Honorars angewandt werde... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Die Änderungen aus dem Referentenentwurf wurden nicht in den Gesetzentwurf übernommen. mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 2 SGB V – Leistungen

Referentenentwurf § 2 Abs. 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt: (1) 1Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. 2Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allg... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

Hinweis Die Änderungen des § 232a SGB V wurden erst im Gesetzentwurf aufgenommen. mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 271 SGB V – Gesundheitsfonds

Referentenentwurf § 271 Abs. 5 wird durch den folgenden Absatz 5 ersetzt: (5) 1Zur Finanzierung der Fördermittel nach § 92a Abs. 3 und 4 werden dem Innovationsfonds aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ab dem Jahr 2026 jährlich 100 Mio. EUR abzüglich des anteiligen Betrages der landwirtschaftlichen Krankenkasse nach § 221 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 zugeführt. 2Finanzmitt... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 346 SGB V – Unterstützung bei der elektronischen Patientenakte

Referentenentwurf § 346 Abs. 3 und 5 werden gestrichen. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: § 346 Abs. 3 regelt bislang eine gesonderte verpflichtende Unterstützungsleistung bei der Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte. Diese ist mit dem Wechsel vom früheren Opt-In- hin zum nun geltenden Opt-Out-System nicht mehr erforderlich. Die gesonderte verpflichtende Unterstüt... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 4 SGB V – Krankenkassen

Referentenentwurf Der zum 22.1.2026 aufgehobene § 4 Abs. 5 wird durch den folgenden Absatz 5 ersetzt: (5) 1Die Verwaltungsausgaben einer Krankenkasse dürfen sich ab dem Jahr 2027 gegenüber dem vorausgegangenen Haushaltsjahr jeweils nur nach Maßgabe der Entwicklung der Grundlohnrate gemäß § 71 Absatz 3 je Versicherten erhöhen. 2Die Begrenzung nach Satz 1 gilt nicht für Aufwen... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit

Referentenentwurf Hinweis Im Referentenentwurf war die Änderung des § 6 SGB V nicht enthalten. Gesetzentwurf § 6 Abs. 1 Nr. 1 wird die Angabe "nach den Absätzen 6 oder 7" durch die Angabe "nach den Absätzen 6, 7 oder 8" ersetzt. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung durch die Einfügung eines neuen Absatzes 8. Aus Gründen des Bestands- und V... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

Hinweis Im Referentenentwurf war die Änderung des § 8 SGB V nicht enthalten. mehr