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Indien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

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Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt.

 
Praxis-Beispiel

Vorteil einer Anwartschaftsversicherung

Eine deutsche Firma entsendet einen Arbeitnehmer nach Indien. Da die Lohnkosten an das indische Unternehmen weiterbelastet werden, handelt es sich bei der Auslandstätigkeit um keine Entsendung. Für die Dauer der Auslandstätigkeit wurde keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen. Nach 6 Jahren kehrt der Arbeitnehmer nach Deutschland zurück. Ein Jahr später beantragt er seine Regelaltersrente. Aufgrund der Beschäftigung in Indien hat der Arbeitnehmer die Vorversicherungszeit für die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt. Entsprechend muss sich der Arbeitnehmer freiwillig krankenversichern.

Mit einer Anwartschaftsversicherung kann sichergestellt werden, dass neben der Vorversicherungszeit in der Krankenversicherung der Rentner auch die Vorversicherungszeit für den Bezug von Leistungen im Bereich der Pflegeversicherung erfüllt wird.

 
Achtung

Kein Krankengeldanspruch bei Rückkehr

Kehrt ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig zurück, besteht auch dann kein Anspruch auf Krankengeld, wenn der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen hat.

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