Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 4. Entscheidung über den Abänderungsantrag

Auf den – zulässigen – Abänderungsantrag erlässt der Rechtspfleger/UdG einen auf § 107 ZPO gestützten neuen Kostenfestsetzungsbeschluss. Bei einer Herabsetzung des Werts sind auch die erstattungsfähigen Kosten geringer als zuvor festgesetzt. In diesem Fall wird der ursprüngliche Kostenfestsetzungsbeschluss geändert. Wird demgegenüber ein höherer Wert festgesetzt, sind die erst...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / 3. Vollstreckbarkeit

Die einstweilige Verfügung ist sofort vollstreckbar. Die Bestimmungen der ZPO zur Zwangsvollstreckung finden Anwendung (§ 62 Abs. 1 ArbGG). Durch einen etwaigen Widerspruch des Antragsgegners wird die Vollziehung nicht gehemmt. Der Antragsteller muss innerhalb der Vollziehungsfrist von einem Monat von dem Titel Gebrauch machen. Bleibt er während dieser Frist untätig, darf er ...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Mit der Vollstreckungsabwehrklage (auch als Vollstreckungsgegenklage bezeichnet) kann der Vollstreckungsschuldner Einwendungen gegen den titulierten Anspruch geltend machen. Mit dieser Klage (vgl. ausführlich auch: Wittschier JuS 1997, 450), die sich gegen den Vollstreckungsgläubiger richtet (das ist grundsätzlich der im Titel bezeichnete Gläubiger, ausnahmsweise auch dessen...mehr

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ZAP 18/2016, Anwaltsmagazin / Nützliche Informationen für Kanzleimitarbeiter/innen

Im ZAP Verlag erscheint ab sofort der neue Infobrief "anwaltbüro". Dieser Infodienst im digitalen PDF-Format wendet sich in erster Linie an Kanzleimitarbeiter und -mitarbeiterinnen, gibt aber auch jungen Anwälten und Auszubildenden wertvolle Unterstützung bei den ersten Schritten in die Praxis. Diesem Interessentenkreis soll damit ein regelmäßiger Überblick zu aktuellen Rech...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / c) Rechtsschutzbedürfnis

Das Rechtsschutzbedürfnis besteht ab der Pfändung der Sache, bzgl. derer sich der Kläger eines Pfand- oder Vorzugsrechts berühmt, bis zur Beendigung der Zwangsvollstreckung, d.h. bis zur Auskehr des Verwertungserlöses der Sache oder bis zu einer Eigentumszuweisung an der Sache an den Vollstreckungsgläubiger (§ 825 ZPO). Formulierungsbeispiel für einen Klageantrag: ... dass de...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 3. Rechtsbehelfe im Vergütungsfestsetzungsverfahren

Gemäß § 11 Abs. 2 S. 3 RVG gelten die Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnung über das Kostenfestsetzungsverfahren mit Ausnahme des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO (Vorsteuerabzugsberechtigung) und die Vorschriften der ZPO über die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen entsprechend. Dies hat zur Folge, dass sich auch die Rechtsbehelfe nach den Vorschriften der je...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / 3. Anwaltliche Beratung von Bankkunden

Vertritt der Anwalt den Kunden der Bank oder nimmt seine eigenen Interessen wahr, geht es um den Rechtsschutz gegen die Bank. Dabei stehen, abgesehen von kleineren Detailfragen (Kontoführungsgebühren), Kreditangelegenheiten mit Bürgschafts- und anderen Besicherungsproblemen, Nachlasssachen (s. hierzu: Die unerträgliche Leitsinnigkeit der Bank, Verfügungsberechtigung nach dem...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Heidel/Pauly/Amend (Hrsg.), AnwaltFormulare, Schriftsätze, Verträge, Erläuterungen, 8. Aufl. 2015, 3.072 S., Deutscher Anwaltverlag, 169 EUR

Die AnwaltFormulare sind ein beeindruckendes Werk mit über 3.000 Seiten auf höchstem fachlichen Niveau. Vom Aktienrecht bis zur Zwangsvollstreckung werden in 57 Kapiteln nahezu alle für die anwaltliche Praxis relevanten Rechtsgebiete jeweils anhand der konkreten Mandatssituationen berücksichtigt. Die Nutzung der zahlreichen Muster – auch von der CD-ROM – ermöglicht eine fund...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Dickersbach, Fälle und Lösungen zur Abrechnung in Mietsachen, 1. Aufl. 2013, 376 S., Deutscher Anwaltverlag, 49 EUR

Anwälte neigen häufig dazu, größeren Wert auf ihre Fortbildung im materiellen und prozessualen Recht zu legen, als ihre Kenntnisse im Gebührenrecht zu vertiefen. Eine hervorragende Möglichkeit dies zu ändern, bietet sich durch die Darstellungen der Fälle und Lösungen zur Abrechnung in Mietsachen. Den einzelnen Kapiteln ist eine allgemeine Übersicht vorangestellt, die durch z...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 13. Beschränkungen der Einsicht in das Schuldnerverzeichnis, § 882f ZPO

Nach § 882f Abs. 1 S. 1 ZPO wird die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis jedem gestattet, der darlegt, Angaben nach § 882b ZPO zu benötigen. Durch die Einfügung von § 882f Abs. 1 S. 1 Nr. 7 ZPO (Inkrafttreten am 1.11.2017) wird die Einsichtsbefugnis in das Schuldnerverzeichnis auch für Zwecke der Dienstaufsicht über Justizbedienstete, die mit dem Schuldnerverzeichnis befass...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / c) Auskunftsanspruch

Ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags besteht ein Auskunftsanspruch (§ 1379 BGB) hinsichtlich des Anfangsvermögens zum Zeitpunkt der Eheschließung und des Endvermögens zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags. Zum Vermögen gehören auch Verbindlichkeiten (vgl. § 1374 BGB). Praxishinweise: Beim Auskunftsantrag ist ein bestimmter Antrag zu stellen, in dem die begehr...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / I. Einleitung

Nachdem die EU am 15.5.2014 die Verordnung (EU) Nr. 655/14 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen (im Folgenden: EuKoPFVO) erlassen hat (ABl L 189 v. 27.6.2014, S. 59), hatte der deutsche Gesetzgeber Durc...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / g) Rechtsmittel

Gegen die Entscheidung über die Erinnerung ist die sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO gegeben. Ihr kann der Vollstreckungsrichter abhelfen (§ 572 Abs. 1 ZPO). Hilft er nicht ab, legt er die sofortige Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht zur Entscheidung vor (§ 572 Abs. 1 ZPO). Gegen die Entscheidung des Gerichts der sofortigen Beschwerde ist die Rechtsbeschwerde nu...mehr

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ZAP 16/2015, Die Europäisch... / 2. Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die Einführung eines Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetzes (IntErbRVG – Art. 1 des Gesetzes). Dieses regelt die Durchführung der EU-ErbVO, indem es die örtlichen Zuständigkeiten der Gerichte, die Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen erbrechtlichen Titeln und die Anerkennungsfeststellung, die Entgegennahme von Erklärungen...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 2. Erweiterung der Anschriftenermittlung durch den Gerichtsvollzieher, § 755 Abs. 1 S. 2 ZPO

Da § 755 ZPO in seiner bisherigen Fassung auf natürliche Personen zugeschnitten ist, gab es bislang keine eindeutige Rechtsgrundlage dafür, dass der Gerichtsvollzieher zur Ermittlung der Hauptniederlassung oder des Sitzes und – soweit im jeweiligen Register erfasst – der Anschrift des Schuldners in das Handels-, Genossenschafts- Partnerschafts-, Unternehmens- oder Vereinsreg...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / III. Aufrechnung gegen einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch

Ist eine Partei in einem Rechtsstreit oder sonstigen gerichtlichen Verfahren unterlegen, hat sie im Regelfall der obsiegenden Partei deren Kosten des Rechtsstreits bzw. Verfahrens zu erstatten. Nicht selten stehen der erstattungspflichtigen Partei jedoch gegen den Gegner eigene Ansprüche zu. Dann stellt sich die Frage, ab wann die erstattungspflichtige Partei gegen den proze...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / e) Rechtsschutzbedürfnis

Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungserinnerung fehlt regelmäßig, wenn die Zwangsvollstreckung beendet ist (BGH NJW-RR 2010, 785). Hinweis: Im Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO ist der Einwand des Schuldners, der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle habe die der Vollstreckung zugrundeliegende Klausel nach §§ 724, 725 ZPO zu Unrecht ohne die gem. § 726 Abs. 1 ZPO er...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Es gibt Entscheidungen im Zwangsvollstreckungsverfahren, die – falls sie der Richter getroffen hätte – nach allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften nicht anfechtbar wären (z.B. die Entscheidungen nach den §§ 766 Abs. 1 S. 2, 732 Abs. 2 ZPO (OLG Köln NJW-RR 2001, 69), § 769 ZPO (Walker in Schuschke/Walker, a.a.O., § 769 Rn 15) sowie §§ 1081 Abs. 3, 319 Abs. 3 ZPO (BGH ...mehr

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ZAP 9/2017, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Erinnerung des Schuldners

(BGH, Beschl. v. 1.2.2017 – VII ZB 22/16) • Es ist nicht Sache des mit der Vollstreckung des Titels befassten Vollstreckungsorgans, die Wirksamkeit der Klausel am Inhalt des Titels zu messen. Über dahingehende Einwendungen des Schuldners gegen die Klausel entscheidet vielmehr dasjenige Gericht, dessen Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel erteilt hat. Sie sind der Nachpr...mehr

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ZAP 4/2016, Kontopfändung: Ratenzahlungsvereinbarung ohne Einverständnis des Drittschuldners

(BGH, Beschl. v. 2.12.2015 – VII ZB 42/14) • Schließen Gläubiger und Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung ohne Einverständnis des Drittschuldners eine Ratenzahlungsvereinbarung, in der sich der Gläubiger gegenüber dem Schuldner verpflichtet, die Kontopfändung einstweilen auszusetzen, kommt eine gerichtliche Anordnung gegenüber dem Drittschuldner mit dem Inhalt, dass d...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 4. Mehrfachnutzung durch den Gerichtsvollzieher eingeholter Adress- und Drittauskünfte, § 755 Abs. 3 ZPO

Bisher durfte der Gerichtsvollzieher eingeholte Adress- und Drittauskünfte nur für den die Vollstreckung betreibenden Gläubiger nutzen. Verlangte ein weiterer Gläubiger die gleichen Auskünfte zu demselben Schuldner, mussten die Auskünfte erneut eingeholt werden. Der eingefügte § 755 Abs. 3 ZPO ändert das indem er bestimmt, dass die nach § 755 Abs. 1 oder Abs. 2 ZPO erhobenen...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / a) Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache, § 802b ZPO

Nach den bisherigen Regelungen fiel eine Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache nur an, wenn der Gerichtsvollzieher nicht gleichzeitig mit einer Maßnahme nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO oder nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 ZPO beauftragt war. Diese Regelung ließ unberücksichtigt, dass der Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache zum Teil mit einem erheb...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / III. Beschlussverfahren

In dem Beschlussverfahren, bei dem es ausschließlich um kollektivrechtliche Streitigkeiten geht, stehen sich i.d.R. Arbeitgeber und Betriebsrat oder Arbeitgeber und Gewerkschaften gegenüber. In der Praxis stehen vornehmlich die Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz im Vordergrund. § 2a ArbGG führt die Fälle, in denen die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte im Beschl...mehr

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zerb 8/2016, Zur Verjährung... / Aus den Gründen

A. Die zulässige Klage ist insgesamt unbegründet. I. Dem vom Kläger mit der Stufenklage letztlich nur noch verfolgten Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in die den Beklagten geschenkten Grundstücke gemäß § 2329 BGB steht die Verjährungseinrede wirksam entgegen. Dementsprechend sind auch die vorbereitend geltend gemachten Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche nicht...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / VII. Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs

Nach §§ 796a, 796b ZPO kann ein unter Mitwirkung der Anwälte außergerichtlich geschlossener Vergleich durch das Prozessgericht für vollstreckbar erklärt werden. Die Praxis macht von dieser Möglichkeit allerdings kaum Gebrauch. Die Anwaltsvergütung im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs bestimmt sich nicht nach Nr. 3309 VV RVG, weil das Verfahren nach ...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Gegen Entscheidungen des Grundbuchamts findet das Rechtsmittel der Beschwerde statt (§ 71 Abs. 1 GBO). Das gilt auch für Entscheidungen, die das Grundbuchamt im Zwangsvollstreckungsverfahren trifft. § 71 GBO greift also ein, wenn das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig wird. Das ist der Fall, wenn bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in das unbeweglic...mehr

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ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 6. Besonderer Erfüllungseinwand des Arbeitgebers bei Lohnabzug

Arbeitgeber können den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich auch mit dem Abzug und der Abführung von Lohnsteuer erfüllen. Die Berufung auf diesen besonderen Erfüllungseinwand ist allerdings ausschließlich für den abzurechnenden Kalendermonat und ggf. als Korrektur für den Vormonat möglich (BAG, Urt. v. 21.12.2016 – 5 AZR 266/16, NJW 2017, 972). Der Entscheidung ...mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Bundeskabinett beschließt Änderung zur Insolvenzanfechtung

Die Bundesregierung hat Ende September den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz beschlossen. Der vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmer "von Rechtsunsicherheiten zu entlasten",...mehr

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ZAP 5/2017, Rechtsanwaltsve... / III. Anmerkung

Wird geltend gemacht, eine vereinbarte Vergütung sei überhöht, so ist zunächst zu prüfen, ob die Vereinbarung (zum Zeitpunkt ihres Abschlusses) sittenwidrig war. Ist das der Fall, dann ist die Vereinbarung nichtig; der Anwaltsvertrag bleibt davon jedoch grundsätzlich unberührt; es ist dann nur die gesetzliche Vergütung geschuldet. Ist die vereinbarte Vergütung nicht sittenwid...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / ee) Rückfestsetzung trotz Aufrechnung

Die Aufrechnung des Klägers gegen den im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 5.6.2014 titulierten Kostenerstattungsanspruch des Beklagten i.H.v. 231,25 EUR mit einer Gegenforderung aus einem anderen Rechtsverhältnis hat gem. § 389 BGB dazu geführt, dass beide Forderungen (also der Kostenerstattungsanspruch des Beklagten einerseits und die Gegenforderung des Klägers andererseits)...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / 2. Verfahren

Das Verfahren im einstweiligen Verfügungsprozess ist ein summarisches Erkenntnisverfahren. Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln der Darlegungs- und Beweislast entsprechend. Allerdings ist die Beweisführung im einstweiligen Verfügungsverfahren leichter als in einem normalen Klageverfahren, da die sog. Glaubhaftmachung (§ 920 Abs. 2 ZPO) gestattet ist. Für die Glaubh...mehr

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Gesetzgebungsreport / 4. Änderung der Regelungen über die Insolvenzanfechtung

Bereits seit Längerem wird eine Reform der Regelungen über die Insolvenzanfechtung diskutiert. Inzwischen liegt der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (BT-Drucks 18/7054) vor; er wurde am 15.1.2016 in erster Lesung vom Deutschen Bundestag beraten. Zentrales Anliegen ...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / 2. Zwangsvollstreckungsverbot (§ 294 Abs. 1 InsO)

Während der Dauer der Laufzeit der Abtretungserklärung verbietet § 294 Abs. 1 InsO Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners. Die Vorschrift umfasst auch diejenigen Gläubiger, die ihre Forderung nicht zur Tabelle angemeldet haben (BGH NZI 2006, 602) oder deren Forderung nicht von der Restschuldbefreiung erfasst wird (BGH ZVI 20...mehr

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ZAP 12/2017, Von der Rundfunkgebühr zur Fernsehsteuer

Jeder, der ein Auto hält (und meist auch selber fährt), zahlt dafür selbstverständlich eine staatliche Kfz-Steuer (§ 1 KraftStG). Kaum ein Steuerpflichtiger regt sich darüber auf. Leistung und hoheitliche Gegenleistung empfinden die meisten als halbwegs fair. Bis vor einigen Jahren wurde mit der Forderungserhebung für eine andere (staatsvertraglich verordnete) "Leistung" ähnl...mehr

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zfs 8/2016, Zulässigkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[16] "… 2. Anders als das LG in erster Instanz entschieden hat und die Revisionserwiderung weiterhin geltend macht, scheitert die Klage nicht daran, dass die Abtretung des Deckungsanspruchs an die Kl. nach Nr. 12. 4 S. 2 OLA unwirksam ist." [17] a) Die Kl. ist hier als Tochterunternehmen der VN in den Versicherungsschutz einbezogen. Nr. 12. 4 OLA bestimmt, dass der Freistellu...mehr

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zerb 8/2016, Zur Erklärung ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde führt zur Wiederherstellung der amtsgerichtlichen Entscheidung. 1. Das Beschwerdegericht hat gemeint, § 850 i ZPO sei auf den Antrag auf Pfändungsschutz anwendbar. Als sonstige Einkünfte seien alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte anzusehen. Die Absicht des Gesetzgebers, mit der Neuregelung des § 850 i Abs. 1 S. 1 ZPO die Sozialhilfeträger dauerhaf...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / bb) Zum Anfall der Verfahrensgebühr

Diejenige Auffassung, die dem Rechtsanwalt lediglich die Mindestgebühr oder die nach dem Mindestwert zu berechnende Gebühr zubilligen will, steht mit den Grundsätzen des anwaltlichen Vergütungsrechts nicht in Übereinstimmung. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG entsteht – wie jede Verfahrensgebühr – nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG für das Betreiben des Geschäfts einschlie...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 1. Reichweite der Unterlassungsverpflichtung

Im Vertragsstrafeprozess stellt sich regelmäßig die Frage, ob ein neues, gegenüber der ersten Zuwiderhandlung leicht geändertes Verhalten einen Anspruch auf Zahlung von Vertragsstrafe auslöst. Die Problematik kann durch nachfolgenden aktuellen Beispielfall veranschaulicht werden. Beispiel nach LG Darmstadt, Urt. v. 11.11.2016 – 20 O 99/16: Die Klägerin begehrt Zahlung von Ver...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Die Erinnerung nach § 766 ZPO ist der in dem Zwangsvollstreckungsverfahren mit Abstand am häufigsten vorkommende Rechtsbehelf. Sie ist statthaft gegen das gesamte vollstreckungsrelevante Verhalten des Gerichtsvollziehers (= Vollstreckungsmaßnahmen, Amtsverweigerung und unrichtige Kostenansätze; vgl. Zöller/Stöber, a.a.O., § 766 Rn 2, 14–19) sowie gegen alle Zwangsvollstrecku...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / II. Schadensersatz

Kein Schadenersatz des Arbeitnehmers bei vorläufig vollstreckbarem Urteil Mit Urteil vom 24.6.2015 (6 AZR 462/14, NZA 2016, 108) hat das BAG entschieden: Arbeitnehmern steht weder ein Annahmeverzugslohnanspruch, noch ein Schadensersatzanspruch für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu, wenn sie zwar im Kündigungsschutzverfahren einen vorläufig vollstreckbaren T...mehr

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ZAP 23/2016, Anwaltsmagazin / Personalia

Anfang November ist der Richter des BVerfG Prof. Dr. Reinhard Gaier nach zwölfjähriger Amtszeit aus dem Dienst geschieden. Herr Dr. Gaier kam 2004 an das BVerfG, zuvor war er am V. Zivilsenat des BGH tätig. Beim BVerfG war er als Berichterstatter insbesondere für das Recht der freien Berufe, das Mietrecht, das Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht sowie für das Anwaltsvertra...mehr

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ZAP 8/2015, Anwaltsmagazin / Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung

Mit einem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz will die Bundesregierung die Umsetzung einer EU-Verordnung regeln. Der entsprechende Gesetzentwurf enthält vor allem Durchführungsvorschriften für die ab 17.8.2015 anzuwendende Verordnung Nr. 650/2012, die das internationale Erbrecht betrifft (BT-Drucks. 18/4201). In dem neuen Gesetz sollen Zuständigkeiten, Zulassung von Zwa...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / 4. Verfahren nach Scheitern des gerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs

Das Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist von Amts wegen wieder aufzunehmen, wenn das Insolvenzgericht von der Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens absieht (§ 306 Abs. 1 S. 3 InsO) oder der Schuldenbereinigungsplan nicht zustande kommt (§ 311 InsO). Liegen die Eröffnungsvoraussetzungen vor, eröffnet das Insolvenzgericht das Verfahren ...mehr

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ZAP 17/2015, Anwaltsmagazin / Personalia

Der Vizepräsident des BGH Wolfgang Schlick ist Ende Juli in den Ruhestand getreten. Schlick wurde 1994 zum Richter am BGH ernannt und gehörte dem vornehmlich für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse zuständigen III. Zivilsenat an, de...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / b) Gläubigerantrag

Für den Antrag des Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners, der den Vorschriften über das Verbraucherinsolvenzverfahren unterliegt, gelten die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 14 Abs. 1 InsO. Eine darüber hinausgehende Darlegungspflicht besteht nicht. Insbesondere ist es nicht Aufgabe des Gläubigers, vorzutragen und ...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: Wichtiger Grund in Person des Geschäftsführers

Leitsatz In Bezug auf die Frage, ob gegen den Erwerber eines Wohnungseigentums ein wichtiger Grund im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG vorliegt, kann auf den Geschäftsführer einer Gesellschaft (hier: einer Unternehmergesellschaft) abgestellt werden. Normenkette WEG § 12 Abs. 1 Das Problem Wohnungseigentümer K veräußert Ende 2014 sein Teileigentum an die X-Unternehmergesellscha...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 1. Art. 102 § 8 Abs. 1 EGInsO

Rn 1 Art. 102 § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 EGInsO haben lediglich klarstellende Bedeutung. [1] Rn 2 Gemäß Art. 18 EuInsVO kann der Insolvenzverwalter, in jedem anderen Mitgliedstaat alle Befugnisse ausüben, die ihm nach der lex fori concursus zustehen. Die Vollstreckung erfolgt nach Maßgabe des Art. 25 EuInsVO. Dies stellt Art. 102 § 8 Abs. 1 Satz 1 EGInsO klar. Rn 3 Für Verfahren d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / Gesetzestext

(1) 1Ist der Verwalter eines Hauptinsolvenzverfahrens nach dem Recht des Staats der Verfahrenseröffnung befugt, auf Grund der Entscheidung über die Verfahrenseröffnung die Herausgabe der Sachen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden, im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen, so gilt für die Vollstreckbarerklärung im Inland Artikel 25 Abs. 1 Unterabsatz 1 der Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2.2.4 Pfandrechtsbestellung am Kapitalvermögen

Rz. 74 Ein Pfandrecht ist ein der Sicherung einer Forderung dienendes, beschränktes dingliches Verwertungsrecht an einem fremden Gegenstand, das den Inhaber berechtigt, den mit dem Pfandrecht belasteten Gegenstand bei Fälligkeit der Forderung zu veräußern und auf diese Weise Befriedigung für die Forderung zu erlangen.[1] In Abhängigkeit von der Art und Weise der Entstehung d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 7.3 Besonderheiten bei Nießbrauch und Pfandrecht (S. 3)

Rz. 350 Nach § 20 Abs. 5 S. 3 EStG gilt ein Nießbraucher oder Pfandgläubiger als Anteilseigner, sofern ihm die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG zuzurechnen sind. Der in §§ 1030ff. BGB geregelte Nießbrauch ist ein beschränktes dingliches Recht, das den Inhaber berechtigt, die Nutzungen des mit dem Nießbrauch belasteten Gegenstands zu ziehen....mehr